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ALG II - Arbeitslosengeld II Fragen & Antworten

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  #1  
Alt 28.04.2006, 20:14
Benutzerbild von DDReck
DDReck DDReck ist offline
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DDReck Neuling
Standard Widerspruchs Zeit??

hi leuds,

kurze frage:

amt hat mir das geld gestrichen etc. (Hartz IV).
habe natürlich widerspruch eingelegt usw.

das ist jetzt schon 3 Wochen her!

Wie lange darf sich das amt zeit lassen um sich zu melden?

das gibt es doch sicherlich eine gewisse zeit die selbst auch die einhalten müssen.
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  #2  
Alt 28.04.2006, 20:33
Benutzerbild von StephanK
StephanK StephanK ist offline
 
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Nein, die gibt es leider nicht. Wenn Du nicht länger abwarten kannst, bleibt Dir nichts anderes, als beim Sozialgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu stellen. Das sozialgerichtliche Verfahren ist kostenfrei und es besteht kein Zwang, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Wunder an Geschwindigkeit solltest Du allerdings schon wegen der Überlastung der Sozialgerichte besser nicht erwarten.
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  #3  
Alt 30.04.2006, 01:29
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Brady Neuling
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Auf eine Antwort auf meinen Widerspruch warte ich schon seit 3 Monaten, eine Klärung ist noch nicht in Sicht.
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  #4  
Alt 30.04.2006, 16:14
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Drei Monate nach Einlegung des Widerspruchs brauchst Du nicht länger abwarten und kannst direkt klagen. Der Widerspruchsbescheid ist dann - anders als sonst - keine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Klage (§ 88 Abs. 2 des Sozialgerichtsgesetzes).
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