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ALG II - Arbeitslosengeld II Fragen & Antworten

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  #1  
Alt 14.09.2007, 12:21
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Standard Nebengewerbe und Förderung

Hallo erstmal an alle,

weis jemand ob man auch beim Nebengewerbe, ein Förderung von der Agentur
erhält? Bei Vollgewerbe ist dies ja möglich 50% des Regel-Satzes, in Sonderfällen sogar bis zu 100%.

gruss
Tino
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  #2  
Alt 18.09.2007, 18:03
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Standard AW: Nebengewerbe und Förderung

Tino123

bei Nebengewerbe gibt es üblicherweise nichts nach meinem Kenntnisstand. Aber so mußt Du ja auch nicht anfragen. Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut und somit beginnt jede versuchte Selbständigkeit gerade aus ALG II heraus immer "klein-klein" - also sozusagen als "Nebenerwerb". Da würde ich mir also nicht unbedingt enen Kopf drum machen.

Viel eher um einen passablen und abgenickten Businessplan, der die Voraussetzung ist, überhaupt irgend eine Art von Förderung zu bekommen.

Rund um dieses Thema gab es H I E R schon Diskussionen und Antworten inklusive weiterführender Links - aus denen sich weitere Antworten und Fragestellungen ergeben dürften.

Viel Erfolg
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  #3  
Alt 20.10.2007, 11:34
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spezi0175 spezi0175 ist offline
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Standard AW: Nebengewerbe und Förderung

Hallo,
nur mal so zur Info:
habe Jan-März Nebengewerbe + zusätzlich Hartz4, ab April Hauptgewerbe angemeldet ,mich bei Arge abgemeldet.
Zu keiner Zeit habe ich die herkömmliche Förderung in Anspruch genommen.
Musste Aufgrund persönlicher Gründe Anfang Mai Folgeantrag stellen,weil ich meinen Umsatz reduzieren MUSSTE, leider.
Jetzt habe ich am 5.11. einen Termin wg. meiner beruflichen Situation bei meiner Vermittlerin.
Argument: Überprüfung der Selbstständigkeit, ob sie sich rentiert, denn sonst müßte ich mich dem allgem. Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stellen, weil der Bezug von Harztz4 ja auch eine Art der Förderung ist =Argument der Arge.
Dazu sei erwähnt das mein Umsatz -brutto- höher liegt als der Bedarf, ich somit eigentlich ALLEIN klar käme, wären da nicht die Ausgaben wie Haftpflicht, Benzinkosten ect.
Alles in allem erwirtschafte ich für unsere BG 2/3 des Bedarfes.
Eine Umsatzsteigerung wäre kein Problem (markt schaut sehr gut aus und die Empfehlung meiner Person musss ich schon ausbremsen).
Ergebnis also: sie wollen mir lieber den vollen Satz zahlen statt nur 1/3...
und
ich versteh es nicht

Meine Empfehlung, da sie eh nach sechs Monaten prüfen ob es funktioniert, ein Nebengewerbe anmelden, es ohne die Förderung (Buisnessplan ect.)versuchen und weiterhin Hartz4 nach monatlicher Vorlage der E/Ü zu beziehen.
Welches den Vorteil hat das Krankenkassenbeitrag noch nicht anfällt ,weil ja über Arge versichert und 250€-320€ sind viel Geld die du sonst selbst zahlen musst........von dem Fördergeld
(sofern ich mich grad net vertan habe)

Dir viel Glück...an meinem arbeitet der Anwalt----bezahlt von der Arge
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  #4  
Alt 20.10.2007, 13:15
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Standard AW: Nebengewerbe und Förderung

Zitat:
Dazu sei erwähnt das mein Umsatz -brutto- höher liegt als der Bedarf, ich somit eigentlich ALLEIN klar käme, wären da nicht die Ausgaben wie Haftpflicht, Benzinkosten ect.
Alles in allem erwirtschafte ich für unsere BG 2/3 des Bedarfes.
Es kann in allen Belangen immer nur um den betriebswirtschaftlichen Nettogewinn aus der Erwerbstätigkeit gehen. Und da sind alle betrieblichen Kosten abzuziehen - dazu gehören auch ggf. erst im nächsten Jahr zu entrichtende Steuern, Beiträge zur Kammern, Versicherungen und ggf. Altersvorsorge usw.

Das dann übrig bleibende Netto ist entscheidend für alles weitere.
Leider sind die meisten SB zu einer solchen Erkenntnis nicht in der Lage.
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  #5  
Alt 20.10.2007, 20:21
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spezi0175 spezi0175 ist offline
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Standard AW: Nebengewerbe und Förderung

yepp,

jeder , außer den Verantwortlichen bei der Arge, weiß das ein Betrieb sich nicht innerhalb von sechs Monaten aufbaut....

sondern ein bis zwei Jahre benötigt.

Das mal am Rande.

Bei 835€ Bedarf und ca. 600€ netto Einnahmen können die doch net ernsthaft behaupten das es sich nicht LOHNT

wir werden sehen....ich berichte dann weiter
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