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#1
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Hallo erstmal an alle,
weis jemand ob man auch beim Nebengewerbe, ein Förderung von der Agentur erhält? Bei Vollgewerbe ist dies ja möglich 50% des Regel-Satzes, in Sonderfällen sogar bis zu 100%. gruss Tino |
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#2
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Tino123bei Nebengewerbe gibt es üblicherweise nichts nach meinem Kenntnisstand. Aber so mußt Du ja auch nicht anfragen. Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut und somit beginnt jede versuchte Selbständigkeit gerade aus ALG II heraus immer "klein-klein" - also sozusagen als "Nebenerwerb". Da würde ich mir also nicht unbedingt enen Kopf drum machen. Viel eher um einen passablen und abgenickten Businessplan, der die Voraussetzung ist, überhaupt irgend eine Art von Förderung zu bekommen. Rund um dieses Thema gab es H I E R schon Diskussionen und Antworten inklusive weiterführender Links - aus denen sich weitere Antworten und Fragestellungen ergeben dürften. Viel Erfolg
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:::: Moderator :::: - FAQ & Hilfe - ALN-Portal - ONLINE BEWERBUNG - Arbeitsagenturhinweise SGB II - Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen. Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar, wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder. --------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweis in eigener Sache: Der Betrieb einer Webseite kostet neben viel Arbeit in unserer Freizeit auch Geld für die Servermiete und den Traffic.Wenn Sie also meinen, das Ihnen hier weitergeholfen wurde, würde sich der Forenbetreiber auch über eine kleine Spende wirklich freuen. Für diesem Fall bitten wir die Kontonummer für Spenden per PN bei den Moderatoren zu erfragen. |
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#3
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Hallo,
nur mal so zur Info: habe Jan-März Nebengewerbe + zusätzlich Hartz4, ab April Hauptgewerbe angemeldet ,mich bei Arge abgemeldet. Zu keiner Zeit habe ich die herkömmliche Förderung in Anspruch genommen. Musste Aufgrund persönlicher Gründe Anfang Mai Folgeantrag stellen,weil ich meinen Umsatz reduzieren MUSSTE, leider. Jetzt habe ich am 5.11. einen Termin wg. meiner beruflichen Situation bei meiner Vermittlerin. Argument: Überprüfung der Selbstständigkeit, ob sie sich rentiert, denn sonst müßte ich mich dem allgem. Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stellen, weil der Bezug von Harztz4 ja auch eine Art der Förderung ist =Argument der Arge. Dazu sei erwähnt das mein Umsatz -brutto- höher liegt als der Bedarf, ich somit eigentlich ALLEIN klar käme, wären da nicht die Ausgaben wie Haftpflicht, Benzinkosten ect. Alles in allem erwirtschafte ich für unsere BG 2/3 des Bedarfes. Eine Umsatzsteigerung wäre kein Problem (markt schaut sehr gut aus und die Empfehlung meiner Person musss ich schon ausbremsen). Ergebnis also: sie wollen mir lieber den vollen Satz zahlen statt nur 1/3... und ich versteh es nicht ![]() Meine Empfehlung, da sie eh nach sechs Monaten prüfen ob es funktioniert, ein Nebengewerbe anmelden, es ohne die Förderung (Buisnessplan ect.)versuchen und weiterhin Hartz4 nach monatlicher Vorlage der E/Ü zu beziehen. Welches den Vorteil hat das Krankenkassenbeitrag noch nicht anfällt ,weil ja über Arge versichert und 250€-320€ sind viel Geld die du sonst selbst zahlen musst........von dem Fördergeld (sofern ich mich grad net vertan habe) Dir viel Glück...an meinem arbeitet der Anwalt----bezahlt von der Arge ![]()
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#4
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Zitat:
Das dann übrig bleibende Netto ist entscheidend für alles weitere. Leider sind die meisten SB zu einer solchen Erkenntnis nicht in der Lage.
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#5
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yepp,
jeder , außer den Verantwortlichen bei der Arge, weiß das ein Betrieb sich nicht innerhalb von sechs Monaten aufbaut.... sondern ein bis zwei Jahre benötigt. Das mal am Rande. Bei 835€ Bedarf und ca. 600€ netto Einnahmen können die doch net ernsthaft behaupten das es sich nicht LOHNT wir werden sehen....ich berichte dann weiter |
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