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ALG II - Arbeitslosengeld II Fragen & Antworten

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  #1  
Alt 08.05.2006, 18:53
Georg68 Georg68 ist offline
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Standard vor dem Ruin

Hallo.

Ich habe mich soeben hier neu angemeldet, weil ich einige Sorgen und Fragen habe. Ich gehe seit 10 Jahren einer selbständigen Tätigkeit nach und stehe vor dem finanziellen Ruin.

Ich betreibe einen Namen für eine Firma und bin das was man früher als scheinselbständig bezeichnete, weswegen ich vor zwei Jahren von der BfA als rentenversicherungspflichtiger Selbständer eingestuft wurde, was mir 24.000 Euro Schulden an die BfA einbrachte.

Ich erhalte Provision auf meine erzielten Umsätze, diese ist jedoch mittlerweile so gering, das ich kaum noch davon leben kann. Ich sehe mich schon seit geraumer Zeit nach etwas neuen um, doch mit fast 40 ist das nicht mehr so einfach.

Auch war ich vor meiner selbständigen Tätigkeit nie lange genug in einem Angestelltenverhältniss um Arbeitslosengeld zu bekommen. Was bleibt mir nun? Ich steuere auf die Insolvenz zu, und mir bleibt kaum noch genug zum Leben. Was habe ich für Alternativen wenn ich keine neue Stelle finde, ich sacke von Monat zu Monat tiefer, bald bin ich zahlungsunfähig.

Angenommen ich würde meine derzeitige Stelle kündigen weil ich nicht mehr kann, würde ich Harzt IV bekommen? Ich hatte da mal was gehört, dass wenn man selbst kündigt dieses Geld gestrichen wird? Gibt es eine Möglichkeit, meinen derzeitigen Beruf weiterauszuüben bis ich doch vielleicht was anderes gefunden habe, und denoch einen Antrag auf Hartz IV oder sonstige Hilfe zu stellen?

Viele Grüße
Georg
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  #2  
Alt 09.05.2006, 20:32
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jumbo96 jumbo96 ist offline
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Standard Re: vor dem Ruin

Zitat:
Zitat von Georg68
Hallo.
...Angenommen ich würde meine derzeitige Stelle kündigen weil ich nicht mehr kann, würde ich Harzt IV bekommen? Ich hatte da mal was gehört, dass wenn man selbst kündigt dieses Geld gestrichen wird? Gibt es eine Möglichkeit, meinen derzeitigen Beruf weiterauszuüben bis ich doch vielleicht was anderes gefunden habe, und denoch einen Antrag auf Hartz IV oder sonstige Hilfe zu stellen?
Viele Grüße Georg
Also das mit der BfA find ich Sch... echt!
Ansonsten hättest Du evt. früher überlegen sollen. Würde noch etwas weiter arbeiten und parallel bewerben. Des weiteren sehe ich hier nur HartzIV bzw. privatInso.

ciao
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  #3  
Alt 09.05.2006, 20:34
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Ach ja... da gibt's ja noch die neue ALV für Selbständige.
Vielleicht nehmen die dich ja noch auf...

ciao
:P
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  #4  
Alt 09.05.2006, 23:04
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@Jumbo,

dazu ist er schon zu lange raus aus dem System.
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  #5  
Alt 10.05.2006, 08:23
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jumbo96 jumbo96 ist offline
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Zitat:
Zitat von Betroffener
@Jumbo,
dazu ist er schon zu lange raus aus dem System.
Weiss nicht,
gab's da nicht Übergangsregelungen zum Eintritt für Alle?

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  #6  
Alt 10.05.2006, 22:37
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Ja,

einen Versuch wäre es wert.

Zitat:
Presse Info 005/2006 vom 23/01/2006

Freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern

neuer Service der Arbeitsagenturen für Selbständige, Pflegende und Menschen die im Ausland arbeiten

Ab 1. Februar 2006 wird in der Arbeitslosenversicherung erstmals das Prinzip der Pflichtversicherung durchbrochen. Freiwillig weiterversichern können sich dann Personen, die Angehörige mit einem zeitlichen Umfang von mindestens 14 Stunden wöchentlich pflegen. Ebenso Selbständige, deren Tätigkeit mindestens 15 Stunden wöchentlich umfasst, und Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung außerhalb der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz ausüben.

Voraussetzung ist, dass der Antragsteller innerhalb der letzten 24 Monate vor Beginn der Pflege, Selbstständigkeit oder Auslandsbeschäftigung mindestens zwölf Monate lang Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt oder eine Entgeltersatzleistung, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld bezogen hat. Zeiten, mit Bezug der früheren Arbeitslosenhilfe und/oder Arbeitslosengeld II (Leistungen zur Grundsicherung nach dem SGB II) können nicht berücksichtigt werden.

Der Zeitraum zwischen dem Ende des letzten Arbeitsverhältnisses beziehungsweise des Bezugs einer Entgeltersatzleistung und der Aufnahme der Beschäftigung oder der Tätigkeit, die zur freiwilligen Weiterversicherung berechtigt, darf nicht mehr als einen Monat betragen.

Anträge auf die freiwillige Arbeitslosenversicherung können bis zum 31. Dezember 2006 gestellt werden. Das gilt auch für Personen, die die Voraussetzungen des neuen Angebotes bereits vor dem 1. Februar 2006 erfüllt hatten. Der Versicherungsschutz wird allerdings nicht rückwirkend, sondern immer erst ab Antragsstellung gewährt.

Ab 1. Januar 2007 muss der Antrag bei der Arbeitsagentur grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Pflege, Selbstständigkeit oder Auslandsbeschäftigung gestellt werden.

Der monatliche Beitrag im Kalenderjahr 2006 beträgt für selbständig Tätige und Auslandsbeschäftigte 39,81 € und für Pflegepersonen 15,93 €. Der Beitrag kann monatlich oder einmalig als Jahresbetrag gezahlt werden.

Wird die Pflegetätigkeit, die Tätigkeit als Selbständiger oder die Auslandsbeschäftigung beendet und tritt danach Arbeitslosigkeit ein, werden die Zeiten der freiwilligen Arbeitslosenversicherung als anwartschaftsbegründend berücksichtigt.

Anträge können bei jeder Agentur für Arbeit gestellt werden. Ausführliche Informationen gibt es auch im Internet unter www.arbeitsagentur.de.
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