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| ALG II - Wohnung - Miete Fragen zur zu Eigenheimen, Nebenkosten, Heizung, Warmwasser usw. |
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#1
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hi!
Mein Problem sieht so aus: Ich wohne noch in Dortmund, will aber auf jeden fall nach Hamburg hoch. Ich bemühe mich dort auch um einen Ausbildungsplatz oder einen Job. Es sieht jedoch nicht so was, das ich für diesen Sommer noch ne Lehre kriege.... Nun will ich aber endlich umziehen, sei es ohne Job oder nur mit einer Teilzeitstelle (immerhin besser als nix erstmal). Den Umzug allerdings kann ich mir bei bestem Willen nicht leisten, ohne Hilfe vom Amt. Das die mir nich so einfach nen Umzug finanzieren, nur weil ich das so will ist mir auch klar. Nun ist die Lage hier aber so, das in meiner jetzigen Wohnung eine Wand vor sich hinschilmmelt. Und der Vermieter tut auch nix dagegen. Die Wand wurde zwar letzen Sommer trockengelegt, aber es schimmelt weiter, vor allem auch im Bad... Wäre das ein Grund, das das Amt mir den Umzug bezahlt? Und wie wäre das dann mit der Kaution? Ich habe mal gelesen, das man ein Darlehnen vom Amt bekommen kann, stimmt das? Würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könnt! |
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#2
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Also ich denke schon, dass Schimmel in der Wohnung einen ausreichenden Grund darstellt umziehen zu dürfen, Schimmel ist gesundheitsgefährdend - wenn du dann noch nachweisen kannst, dass du dich beim Vermieter schriftlich darum bemüht hast, das er es nachhaltig abstellt und dieser Versuch misslungen ist bzw. die Nachhaltigkeit nicht gegeben ist, müsstest du eigentlich eine Bestätigung zur Notwendigkeit des Umzuges bei deiner ArGe beantragen können - letztlich ist es eine Frage des Ermessens seitens der/des SB... also ruhig etwas dramatisch beschreiben...
Auch die Übernahme der Umzugskosten sind eine Ermessensfrage - wobei es schon so ist, dass mindestens eine Pauschale übernommen wird, wenn der Umzug insgesamt als notwendig angesehen wird. Wichtig ist es keine Handlungen ohne schriftliche Absegnung der ArGe zu vollziehen - also Bescheinigung abwarten, dass du umziehen darfst - Wohnungssuche - Vorlage nichtunterschriebener Mietvertrag bei der ArGe, Mietübernahmebescheinigung mitgeben lassen - zeitgleich Antrag auf Übernahme der Umzugskosten stellen - Mietvertrag unterschreiben - Bescheid Umzugskosten abwarten - Umziehen - ummelden - und Änderungsmitteilung mit Kopie Meldebescheinigung zur ArGe schicken. Wenn du etwas beantragst mach es nachweisbar - schriftlich - entweder per Einschreiben/Rückschein oder aber gegen Empfangsbestätigung auf identischer Kopie. |
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#3
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Zitat:
Aber ich denke, dass das nur für den Umzug im Zuständigkeitsbereich des Alg II-Trägers gelten kann. Wenn es also um die Erstattung von Umzugskosten geht, für die eine Notwendigkeit des Umzuges Voraussetzung ist, glaube ich, dass dieses Argument nicht greift, denn eine schimmelfreie Wohnung ließe sich zweifellos auch in Dortmund finden. Ohne neuen Arbeitsvertrag wird Miss Velvet die Umzugskosten deswegen leider selbst tragen müssen - denke ich.
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:::: Moderator :::: - FAQ & Hilfe - ALN-Portal - ONLINE BEWERBUNG - Arbeitsagenturhinweise SGB II - Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen. Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar, wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder. --------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweis in eigener Sache: Der Betrieb einer Webseite kostet neben viel Arbeit in unserer Freizeit auch Geld für die Servermiete und den Traffic.Wenn Sie also meinen, das Ihnen hier weitergeholfen wurde, würde sich der Forenbetreiber auch über eine kleine Spende wirklich freuen. Für diesem Fall bitten wir die Kontonummer für Spenden per PN bei den Moderatoren zu erfragen. |
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#4
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Hast recht Stephan - ich habe überlesen, dass es nach Hamburg gehen soll... von daher - kleine weitere Korrektur - Bundeslandwechsel erfordert neben der Bescheinigung der Notwendigkeit für den Umzug auch kompletten Neuantrag in Hamburg...
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#5
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So wies aussieht komm ich wohl nie aus diesem Drecksloch raus... (anders kann man diese "wohnung" nich mehr nennen... und der schimmel ist nur die spitze des eisbergs...)
Wisst ihr ob ich den Umzug auch bezahlt bekommen würde, wenn ich nur eine Teilzeitstelle (20-30std. die woche) annehmen würde? Das wäre erst mal besser als nix, und wenn ich erst mal da wohne kriege ich vielleicht leichter ne lehrstelle... ach, fast hätt ichs vergessen: kann ich trotz einer voll/teilzeitstelle trotzem ausbildungsplatzsuchend gemeldet bleiben? |
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#6
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Zitat:
Zitat:
Was Du auch wissen solltest: Wenn Du eine Ausbildung anfängst, gibt es kein Alg II mehr, sondern (nur noch) Berufsausbildungsbeihilfe, das sog. Lehrlings-BAföG. Das heisst so, weil es so hoch (bzw. niedrig) ist wie das BAföG für Studenten. Daneben kannst Du dann Wohngeld bekommen, das allerdings nicht die kompletten Kosten der Wohnung abdeckt.
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