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| Funny Things Laberecke- Hier gibt es alles was garantiert nix mit Arbeit zu tun hat, oder??? |
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#1
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Wer hier jetzt eine Glosse zur Erziehung Halbwüchsiger und zum schwierigen Umgang mit Pickeljünglingen erwartet liegt leider falsch, obwohl das Thema viel humoristisches Potenzial hat.
Nein, es geht um eine nur vermeintlich knochentrockene juristische Fachdisziplin, das Recht an eingetragenen Marken und Warenzeichen, die bei näherem Hinsehen so quietschbunt ist wie die uns umgebende Werbe-Landschaft. Viele werden die kinderschokolade (in Kleinschreibung!) von Ferrero kennen, die schon über 30 Jahre auf dem Markt ist - und zwar erfolgreich und sogar unter diesem deutschen Namen auch in Italien vermarktet wird. Deswegen bietet Ferrero inzwischen eine ganze Reihe seiner Produkte unter diesem Markennamen an (nur die Pralinen mit der Piemontkirsche nicht, weil da Alkohol drin ist). Die Aufmachung von kinderschokolade ist als Marke geschützt, darf also von anderen nicht kopiert werden. An diesen Erfolg möchten natürlich andere sich gern dranhängen, die die gleiche Knirps-Zielgruppe im Auge haben, z.B. die Firma Haribo, deren Fernsehwerbungs-Sympathieträger sich ja auch langsam dem Großvater-Alter nähert. Um etwas neues zu bieten warf Haribo also irgendwelche Fruchtgummi- oder Lakritzprodukte mit dem Namen "Kinderkram" auf den Markt und rief damit Ferrero auf den Plan, die nämlich Ideenklau witterten und dagegen gerichtlich vorgingen. Der Streit zog sich durch die Instanzen bis zum Bundesgerichtshof, ebenso ein zweiter gegen einen Hersteller von Molkerei-Produkten, der irgendein Joghurt als "...-Kinderzeit" auf dem Markt schmiss. Der Bundesgerichtshof stand also vor der Frage: dürfen die das? Zitate aus der Presseerklärung des Gerichts: Zitat:
Puh, noch mal Glück gehabt: Die Bezeichnung Kindergarten wird sich also keine Gartenmarkt-Kette unter den Nagel reißen können, und ein gewisser elchiger Möbelhändler aus Schweden wird kein Sprach-Patent auf Kinderbetten bekommen. Und wir müssen nicht zwangszweise auf das englisch kids ausweichen... Ist das nicht beruhigend?
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#2
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Das war beim Lesen auch gleich mein erster Gedanke. Ob sich nach Millionen Jahren Menschheitsgeschichte noch etwa eine Mutter aus dem Jahr 2007 das Urheberrecht auf das Kinderkriegen sichern möchte?
![]() Nicht das Nachahmerinnen noch etwa gleiches behaupten. ![]() Kinderarzt, Kinderkrankheiten, Kinderkrippe, Kinderbett, Kinderportionen........ ja was man da noch alles so rechtlich sichern könnte. |
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