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ALG II - Wohnung - Miete Fragen zur zu Eigenheimen, Nebenkosten, Heizung, Warmwasser usw.

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  #1  
Alt 03.06.2005, 20:13
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melinz Neuling
Standard Leistung darlehensweise



haaaaallo, ich bin's mal wieder, die alleinerziehende mama bei der nur darlehensweise die leistung bewilligt wurde, bis über den anwalt anderes entschieden wurde.

das amt hat sich (meiner ansicht nach) total verrechnet:

ich bezahle 498 WM ( 380,50 KM + 117,50 NK) + zus. Heizkosten im monat für meine 62 qm große wohnung.


bei einem 2-personenhaushalt stehen mir 60qm, oder 2 zimmer zu, richtig ?!

so, auszug aus dem schreiben des amtes:

für ihre wohnung ist im bereich der stadt göttingen ein betrag von 325,00 EUR als angemessen anzusehen. ihre tatsächlichen unterkunftskosten übersteigen den als angemessen angesehenen betrag somit um 173,00 EUR.
mit 325,00 EUR ist doch die mtl. kaltmiete gemeint, oder ?

mietspiegel für GÖ ist stufe 4

meine bekannte, auch alleinerziehend und in gö wohnhaft wird wie folgt berechnet:

460 WM (340 KM + 120 NK) + zus. Heizkosten im monat für 60qm große wohnung.

so, auszug aus dem schreiben des amtes:


für ihre wohnung ist im bereich der stadt göttingen ein betrag von 325,00 EUR als angemessen anzusehen. ihre tatsächlichen unterkunftskosten übersteigen den als angemessen angesehenen betrag somit um 15,00 EUR.

wer wurde denn jetzt richtig berechnet ?!

wären es bei mir dann nicht *nur* 55 EUR anstatt 173 EUR zuviel.

verstehe ich nicht.

und dann:

erhielt ich heute einen anruf von meiner Krankenkasse, daß das amt mich wegen der darlehensleistung nicht krankenversichern kann und somit das sozialamt für die übernahme der KKV zuständig wäre.
Das soll aber nicht gehen (von seite der KK= DAK), weil das zwei versch. paar schuhe sind. entweder ich beziehe ALG2, oder sozialhilfe...beides ginge nicht und somit muß ich mich freiwillig krankenversichern mit 130 EUR mtl.
das amt lehnt es definitiv ab, mich weiterhin mit zu versichern, wegen dem darlehen...es stände mir deswegen keine übernahme zu.
ja spinn ich denn, wie soll ich das denn jetzt auch noch bewältigen und das beste ist: seit ende april war ich gar nicht mehr versichert und muß nun für mai u. juni bei der kasse nachlöhnen, weil ich weder vom amt, noch von der KK darüber in kenntniss gesetzt wurde. bis heute.
auch in meinem bescheid steht nichts darüber, daß die versicherung nicht übernommen wird.
habt ihr das schon mal gehört, stimmt das so ?!
wenn dem so ist, dann bleibt mir fast gar nichts mehr von der erbrachten leistung.

kennt sich da jemand aus...habt mir letztens schon so super geholfen :P

grüsse
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  #2  
Alt 03.06.2005, 22:33
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Hallo melinz,

ich gehe davon aus, dass man sich da entweder bei Dir oder Deiner Bekannten vertan hat - wahrscheinlich eher bei Deiner Bekannten..

Leider ist mir immer noch nicht klar, was das für Werte sind, die da jeweils angezogen sind. Da scheint Göttingen etwas ganz ander zu machen als alle anderen.

Hattest Du entsprechend meiner Empfehlung auf dem Rathaus nach den Sätzen für (Kalt)Miete, Nebenkosten und Heizkosten mal nachgefragt?

Bei 2 Personen bis 65 m² - die Anzahl Zimmer ist eigentlich egal.

Wenn Du Dich auf Deine Bekannte beziehst, könnte der nämlich das gleiche Schicksal blühen wie Dir. Deswegen erst mal im Rathaus anrufen und fragen wie die Sätze sind , wo man das schriftlich haben kann und alles überprüfen.

Das Thema Krankenkasse ist erstmal nicht so schlimm, denn Du warst sozusagen ohne Zahlung weiterversichert (das geht wohl bis maximal 3 Monate).
Wenn Du allerdings selber bezahlen mußt, sind die Beiträge von Anfang an zu entrichten (das würde für das Amt ebenso gelten).

Allerdings habe ich so etwas bislang noch nicht gehört, aber bei Eurem Amt in Göttingen scheint ja vieles anders gemacht zu werden als anderswo.

Vielleicht findet der Stephan hier noch etwas.

Auf jeden Fall hätte im Bescheid etwas darüber stehen müssen, daß Du nicht vom Amt krankenversichert wirst und Dich darum selber kümmern mußt. Das könnte der Dreh- und Angelpunkt überhaupt sein.

Keinesfalls die Widerspruchsfrist ungenutzt verstreichen lassen. Musterwidersprüche findest Du z.B. über meine Signatur.

Waren im Bescheid alle ansonsten erforderlichen Informationen enthalten wie Widerspruchsbelehrungen, Bezüge auf die entsprechenden Paragraphen, nachvollziehbare Berechnungen usw?

Die meisten Bescheide sind nämlich von Hause aus deswegen rechtswidrig, weil diese Informationen entweder fehlen, unvollständig sind oder die Bescheide nicht rechtskräftig (wenn überhaupt) unterschrieben sind.

Nachtrag
Aus der Broschüre von Jürgen Brandt: Hartz IV - Ihre Rechte als Arbeitssuchender:
Zitat:
Selbst wenn das Vermögen an sich verbraucht werden müsste,dies aber für den Hilfesuchenden eine besondere Härte darstellen würde oder ein Verbrauch erst mittelfristig möglich ist, haben die Arbeitsagenturen Arbeitslosengeld II und andere Leistungen zu erbringen. Allerdings nur als Darlehen (§ 9 Abs.4 Zweites Sozialgesetzbuch).
Zumindest nach diesem Text muss das Amt die Beiträge zu den Sozialversicherungen abführen. Auch im SGB II § 9 steht hier nichts davon, daß diese Leistungen auszuschliessen sind, wenn die Leistung als Darlehen gewährt wird.

Andererseits habe ich in einem Diskussionsforum für Sachbearbeiter auch Hinweise darauf gefunden, dass bei ALG II als Darlehen keine Krankenversicherungszahlung möglich war, aber nur deshalb, weil der Kunde privat versichert war und dieses die möglichen Beträge bei weitem überschritten hätte.
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  #3  
Alt 04.06.2005, 07:57
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melinz Neuling
Standard nachtrag

meine bekannt hat schon den nachfolgeantrag für hartz4 gestellt und da sind die unterkunftskosten wieder genauso berechnet wurden, wie oben von mir beschrieben...nun möchte sie natürlich nicht das gleiche schicksal wie ich erleiden...aber hätte das amt nicht beim zweitantrag auf den *rechenfehler* aufmerksam werden müsse/können, wenn sie sich bei meiner bekannten vertan hätten ?!


werde das ganze am dienstag mit meinem anwalt besprechen...habe gestern einen termin ausgemacht.

sorry, bin total fertig...aber lieben dank für die kompetente und liebe unterstützung von euch !!!!!!!!!!!!!

melinz
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  #4  
Alt 04.06.2005, 15:27
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Melinz,

das ist eine gute Idee. Bitte dran denken, vorher noch die Obergrenzen für Miete und Heizung im Rathaus zu erfragen!

Zu Deiner Bekannten.
Ich kann mir gut vorstellen, das diese auf dem Folgeantrag auf den zwei Seiten überall angehakt hat:
Keine Änderung und das das im Allgemeinen Chaos dann schlicht nicht weiter geprüft wurde (was eigentlich stattfinden sollte nach offiziellem Regelment).

Das ist für solche durchgewunkenen "Bestandsbescheide" natürlich von Vorteil - hilft Dir aber nicht wirklich weiter.

Viel Erfolg beim Gespräch mit dem Anwalt.
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