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#1
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Hallo
ich habe ein Nebengewerbe und beziehe dazu H4. Ich gebe im quartal meine Einnahme/ Überschußrechnung ab und alles geht seinen weg. Nun aber will mein Sachbearbeiter alle meine Rechnungen sehen. Darf der das? Ich meine, es gillt doch auch für mich das Datenschutzgesetz welches ich einhalten muss. Auch habe ich nirgends stehen das ich die Rechnungsdaten von Lieferanten und Kunden an 3. weiter geben muss. Was kann ich tun, was darf ich nicht tun. Kann mir da jmd weiterhelfen wie sich das verhält? |
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#2
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![]() nach meinem Kenntnisstand bist Du nur verpflichtet eine qualifizierte Einnahmen/Überschußaufstellung vorzulegen (oder eine Gewinn und Verlustrechnung G+V).
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:::: Moderator :::: - FAQ & Hilfe - ALN-Portal - ONLINE BEWERBUNG - Arbeitsagenturhinweise SGB II - Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen. Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar, wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder. --------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweis in eigener Sache: Der Betrieb einer Webseite kostet neben viel Arbeit in unserer Freizeit auch Geld für die Servermiete und den Traffic.Wenn Sie also meinen, das Ihnen hier weitergeholfen wurde, würde sich der Forenbetreiber auch über eine kleine Spende wirklich freuen. Für diesem Fall bitten wir die Kontonummer für Spenden per PN bei den Moderatoren zu erfragen. |
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#3
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Hmmm
gibt es darüber irgendeinen Gesetzes Text, oder eine Behörde wo ich anrufen kann und die mir entsprechendes Material schicken oder mailen können? Ich will ungerne meine Lieferanten Preis geben. Es hat ja immerhin wie gesagt auch was mit Datenschutz zu tun. So langsam wird es nämlich eng, ich habe die Rechnungen zwar schon alle auf dem PC und muss diese nur noch per email verschicken aber würde das vorher gern noch geklärt haben ob ich das auch wirklich muss. Termin ist der 16.11.07 (im Übrigen schon die 2. Aufforderung) Zitat:
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#4
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Nach wie vor halte ich das Vorlegen von Rechnungen für überzogen und nicht angemessen
Vielleicht solltest Du Dir die Durchführungshinweise der Arbeitsagentur zum § 11 Einkommensanrechnung bezüglich Selbständiger mal genau anschauen. Da ist nämlich dediziert von E/Ü-Rechnung die Rede und vom Finanzamt ermittelten Gewinn (nach Abzug der Betriebskosten). Keinesfalls aber vom Vorlegen einzelner Rechnungen. SGB II - Hinweise zu §11: zu berücksichtigendes Einkommen
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#5
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Wenn ich denen das also so schreibe
Zitat:
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#6
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Nicht ganz.
Im § 11 steht das nicht drin, sondern in den Durchführungshinweisen der Arbeitsagentur zum § 11. Das sind sozusagen die Ausführungsbestimmungen zu diesem Paragraphen - aber nicht der Gesetzestext selber - der ist sehr viel dünner. Vielleicht solltest Du besser die entsprechende Passage aus der PDF-Datei als Zitat in Dein Schreiben einbauen zusammen mit einem Quellennachweis und Stand der Datei.
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