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  #1  
Alt 31.05.2006, 09:58
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debbie debbie ist offline
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debbie Auszubildenderdebbie Auszubildender
Standard 6 Mon arbeitslos - Verpflichtung 10 Zeitfirmen anzuschreiben

Hallo zusammen,

man teilte mir mit, da ich nun 6 Monate arbeitslos bin, mindestens 10 Zeitfirmen innerhalb von 1-2 Wochen anzuschreiben.
Ich hatte bereits schon 5 Vermittler angeschrieben, aber das genügte nicht.

1. Bin ich wirklich an eine solche Zahl gebunden?
2. Was ist, wenn ich innerhalb dieser Zeit dies nicht getan habe?
3. Ich kann immer haufenweise andere Bewerbungen vorzeign - könnte man mir das ALG aufgrund der Zeitfirmen streichen?

Danke!!
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  #2  
Alt 31.05.2006, 11:23
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Man kann Dir zwar eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen pro Monat vorschreiben, aber nicht, ob diese sich an Zeitarbeitsfirmen richten oder "normale" Jobs betreffen. Die Bundesagentur ist keine Förder-Einrichtung für Zeitarbeitsfirmen
Dein "Pflicht-Kontingent" an Bewerbungen erfüllst Du mit Bewerbungen bei wem immer sie Dir sinnvoll erscheinen.
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  #3  
Alt 31.05.2006, 12:15
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debbie Auszubildenderdebbie Auszubildender
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Dank Dir!!! Das baut mich auf.!!
Ich bewerbe mich wirklich tatkräfitg - habe über 50 Absagen schon hinter mir und zur Zeit aktuell 16 Bewerbungen draußen + 5 Vermittler.+ 6 Profile im Internet hinterlegt + Stellenanzeigen in "meine Stadt" + diverse Initiativbewerbungsmappen zu Großfirmen - aber der SB meinte dies würde nicht reichen, ich müßte 10 Zeitfirmen innerhalb dieser Zeit anschreiben, da ja bald das Sommerloch anfängt.

Weißt Du ob diese Verpflichtung irgendwo verankert ist. Denn wenn ich zum nächsten Gespräch komme, dann mag ich nicht wieder wie so ein Sträfling abgefertigt werden..
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  #4  
Alt 31.05.2006, 14:07
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StephanK StephanK ist offline
 
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Falls Du in einer Eingliederungsvereinbarung exakt diese Verpflichtung (Bewerbung bei soundsoviel Zeitarbeitsunternehmen) unterschrieben hast, musst Du Dich auch daran halten. Falls nicht - was ich annehme -, richtet sich das nach § 119 SGB III:
Zitat:
(1) Arbeitslos ist ein Arbeitnehmer, der
1. nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Beschäftigungslosigkeit),
2. sich bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen)
und (...)
(4) Im Rahmen der Eigenbemühungen hat der Arbeitslose alle Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung zu nutzen. Hierzu gehören insbesondere
1. die Wahrnehmung der Verpflichtungen aus der Eingliederungsvereinbarung,
2. die Mitwirkung bei der Vermittlung durch Dritte und
3. die Inanspruchnahme der Selbstinformationseinrichtungen der Agentur für Arbeit.
Was im einzelnen an Eigenbemühungen verlangt werden kann, bitte ich Dich in den Durchführungshinweisen zu § 119 SGB III nachzulesen (auf Seiten 17 ff. des PDF-Dokuments).

Ich kenne Deinen Beruf nicht; vielleicht ist es einer, in dem Zeitarbeit sehr gängig ist. Dann wird man das Verlangen schon für zulässig halten müssen, dass Du Zeitarbeitsunternehmen bei Deinen Bewerbungen nicht einfach aussparst. Aber eine Mindestzahl von Bewerbungen nur bei Zeitarbeitsunternehmen vorzugeben hielte ich für eine Anforderung, für die es keine rechtliche Grundlage gibt. Jedenfalls kenne und sehe ich keine.
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  #5  
Alt 31.05.2006, 18:53
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Seebarsch Seebarsch ist offline
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Standard Nachweis der Eigenbemühungen

Meiner Meinung nach ist die gezielte Aufforderung sich bei bestimmten Firmen, hier ausschliesslich Zeitarbeitsfirmen zu bewerben, nicht zu lässig.
Bitte mal aufmerksam die Regelung der BA zu diesem Thema durchlesen !
http://www.my-sozialberatung.de/files/da3s119.pdf
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  #6  
Alt 31.05.2006, 20:53
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Hallo zusammen,

also ich habe mir das jetzt mal durchgelsen - aber ich habe nichts mit Zeitarbeit gefunden - allerdings ist diese Verordnung von 1997 (siehe ganz unten) - ich weiß nicht, ob zu dieser Zeit die Problematik schon gegeben war?
Habe auch im Internet nach neuern Auflagen gesucht, aber leider...
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  #7  
Alt 31.05.2006, 21:39
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Seebarsch Seebarsch ist offline
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Standard Eigenbemühungen

Die Anweisungen sind relativ laufend, d.h. Stand der laufenden Ergänzungen müsste 2005 sein.
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  #8  
Alt 31.05.2006, 23:19
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Zitat:
Zitat von debbie
allerdings ist diese Verordnung von 1997 (siehe ganz unten) - ich weiß nicht, ob zu dieser Zeit die Problematik schon gegeben war?
Keine Sorge, der Text ist - wie Seebarsch schon geschrieben hat - durchaus aktuell. Du meinst die Erreichbarkeitsanordnung, die dort ergänzend wiedergegeben ist; sie stammt aus dem Jahre 1997, ist aber auch aktualisiert und hat vor allem mit Deinem Problem nix zu tun.
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  #9  
Alt 01.06.2006, 09:29
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debbie Auszubildenderdebbie Auszubildender
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OK..! Dank Euch!!
Habe gestern noch mit der hotline gesprochen um wieder einen gültigen Vermitllungsschein zu besorgen, dabei teilte mir man mit, daß mein SB mich bereits auch Termin hat (vor den Sommerferien) um mich bestimmt zu kontrollieren ob ich mich bei diesen 10 Firmen vorstellig gemacht haben..
Grausam, wenn ich nur daran denke wird mir schlecht..
Vor allem meinte mein SB ja auch noch, "am Besten nehmen Sie jetzt ihre Bewerungsmappen und fahren direkt zu de Firmen hin - und das am Besten noch diese Woche..!"
Zum einen habe ich mir da schon gedacht "ich fahre doch nirgends ohne Termin hin.." aber ein ungutes Gefühl habe ich jetzt schon!

Ich werde jetzt einfach weiterhin meine Bewerbungen schreiben und auch ein paar weitere zu Zeitfirmen, aber mir ist das egal wieviele.
Könnte der SB mich beim nächsten Termin darauf schrifltich festnageln?
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  #10  
Alt 01.06.2006, 09:46
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Zitat:
Zitat von debbie
Zum einen habe ich mir da schon gedacht "ich fahre doch nirgends ohne Termin hin.." aber ein ungutes Gefühl habe ich jetzt schon!
Ich kenne die Gepflogenheiten bei Zeitarbeitsfirmen zu wenig, um einschätzen zu können, ob das üblich ist. Ich tippe mal, dass es dabei auch branchenspezifische Unterschiede gibt. "Einfach mal vorbeigehen" ist bei gewerblich-technischen Berufen wahrscheinlich schon üblich, für den Bereich Büro/Sekretariat wäre ich diesbezüglich schon skeptischer.

Und wie sollst Du das nachweisen? Sollst Du Dir von jeder Zeitarbeitsfirma einen Zweizeiler-Brief mitgeben lassen "Frau X. hat sich am ... bei uns vorgestellt und nach Beschäftigungsmöglichkeiten gefragt" ???

Zitat:
Zitat von debbie
Könnte der SB mich beim nächsten Termin darauf schrifltich festnageln?
Ich denke: nein, aber Seebarsch dürfte in dieser Frage kompetenter sein als ich.
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