![]() |
|
|||||||
| ALG II - Wohnung - Miete Fragen zur zu Eigenheimen, Nebenkosten, Heizung, Warmwasser usw. |
![]() |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
||||
|
||||
|
Hallo,
Ein Bewohner unserer Wohngruppe ist am 3.11. verstorben. Er war im Leistungsbezug ALG II. Die Miete für November war an die Einrichtung bezahlt. Die Angehörigen haben das Zimmer am 14.11. geräumt, dann musste es noch renoviert werden. Erst zum 1.12. kommte es wieder vermietet werden. Jetzt verlangt die ARGE die Miete von der Einrichtung zurück, mit der Begründung, der Anspruch auf Leistungen endet mit dem Tod. Haben die einen Anspruch auf Rückzahlung und ggf. gegen wen? Gibt es Rechtsprechung bei vergleichbaren Fällen? Carlo |
|
#2
|
||||
|
||||
Carlo,es trifft zwar zu, dass der Anspruch auf Alg II mit dem Tod endet, aber die Schlussfolgerung, die die ARGE daraus zieht, ist höchstwahrscheinlich Unsinn, denn die Wohngruppe hat damit gar nix zu tun. Deinem Beitrag entnehme ich, dass es Angehörige gibt, die das Zimmer des Verstorbenen geräumt haben - und wahrscheinlich sind diese Angehörigen auch die Erben (oder eine/r von ihnen). An diese Angehörigen muss die ARGE sich auch halten, denn das gesamte Vermögen eines Verstorbenen (und dazu gehören auch die "Miesen") geht mit dem Tod auf die Erben über. Die Wohngruppe oder die Einrichtung hätte damit nur etwas zu tun, wenn sie Erbe geworden wäre(n), was ich für recht unwahrscheinlich halte. Kurzum: Zuständig sind einzig und allein die Erben, und es ist Sache der ARGE, herauszufinden, wer das ist. Es geht nicht an, sich jetzt kurzerhand an die Einrichtung zu halten, weil die halt leicht greifbar ist.
__________________
:::: Moderator :::: - FAQ & Hilfe - ALN-Portal - ONLINE BEWERBUNG - Arbeitsagenturhinweise SGB II - Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen. Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar, wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder. --------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweis in eigener Sache: Der Betrieb einer Webseite kostet neben viel Arbeit in unserer Freizeit auch Geld für die Servermiete und den Traffic.Wenn Sie also meinen, das Ihnen hier weitergeholfen wurde, würde sich der Forenbetreiber auch über eine kleine Spende wirklich freuen. Für diesem Fall bitten wir die Kontonummer für Spenden per PN bei den Moderatoren zu erfragen. |
|
#3
|
||||
|
||||
|
Hallo Carlo,
ich schließe mich StephanK an. Zwischen euch und der ARGE gibt es nichts zu klären. Maximal könnten die Erben etwas mit euch zu klären haben. Sie erben den Mietvertrag mit und müssen ihn fristgemäß kündigen oder mit euch eine vorzeitige Kündigung aushandeln. Bis zur Beendigung des Mietverhältnisses bleiben die Erben zu Mietzahlung verpflichtet. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Rückzahlung an das Arbeitsamt? | Windstoss | Arbeitsverträge | 7 | 23.09.2007 15:58 |
| Rückzahlung | BieneMahlow | ALG II - Arbeitslosengeld II | 1 | 03.07.2007 14:12 |
| Rückzahlung ALG II | Sub_Zero | ALG II - Abgelehnte Anträge + Widerspruch | 4 | 25.02.2006 19:22 |
| Rückzahlung von ALG 2 | erdbär | ALG II - Arbeitslosengeld II | 9 | 25.11.2005 12:22 |
| Hilfe Rückzahlung ALG II | Pinsel | ALG II - Arbeitslosengeld II | 4 | 28.06.2005 22:09 |