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#1
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ich habe am Freitag ein vorstellungs gespräch in Berlin.
der potentielle arbeitsgeber sagt mir am Telefone keine reisekosten zu übernehmen. hilft mir da das arbeitsamt? |
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#2
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Ja,
aber es muss vorher beantragt werden.
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:::: Moderator :::: - FAQ & Hilfe - ALN-Portal - ONLINE BEWERBUNG - Arbeitsagenturhinweise SGB II - Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen. Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar, wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder. --------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweis in eigener Sache: Der Betrieb einer Webseite kostet neben viel Arbeit in unserer Freizeit auch Geld für die Servermiete und den Traffic.Wenn Sie also meinen, das Ihnen hier weitergeholfen wurde, würde sich der Forenbetreiber auch über eine kleine Spende wirklich freuen. Für diesem Fall bitten wir die Kontonummer für Spenden per PN bei den Moderatoren zu erfragen. |
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#3
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Gut solch einen Antrag habe ich mir besorgt.
3 Fragen tauchen bei mir auf: [x] Wenn ich mit dem PKW fahre, muß ich die Rechnungen des Tankens aufheben, als nachweis? wenn ja: [x] Wann darf ich anreisen, wann zurück? ich habe Freitag das Gespräch in Berlin. Reizvoll wäre es für mich am Mittwoch zu fahren und bis Sonntag zu bleiben. geht das? [x] WICHTIG: Auf der "Bescheinigung zur Vorlage bei der AA..." muß der potentielle Arbeitsgeber ankreuzen, ob er Reisekosten übernimmt, oder nicht. Laut einem Telfonat, möchte keine Zuschüße geben. Nun steh auf dem besagten Schreiben, dass Arbeitgeber, in der Regel zur Erstattung aller Aufwendungen verpfichtet sind, wenn sie den Arbeit nehmer zur Vorstellung aufgefordert haben / §670 BGB... - bekomme ich jetzt probleme, wenn der nix zahlt, - bekommt der Arbeitgeber Probleme? - mit welchen Argumenten kann sich der Arbeitgeber auf der o.g. Erstattungspflicht befreien? |
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#4
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Nein, Du musst keine Tankquittungen aufheben, weil das pauschal berechnet wird.
Zitat:
Wahrscheinlich wird Dir auch eine Übernachtung bezahlt weil Lindau-Berlin und zurück nicht an einem Tag zu schaffen ist. Du musst aber rechnerisch (und "Rechnung-mäßig") sauber trennen, sonst gibt's vermutlich Probleme. Der Verweis auf § 670 BGB ist Quatsch, denn Du bist nicht Beauftragter des potentiellen Arbeitgebers, sondern nur möglicher zukünftiger Vertragspartner. Zur Erstattung von Reisekosten ist er nicht verpflichtet. Die Vorschrift wäre u.U. dann anwendbar, falls Du noch in einem Arbeitsverhältnis stehst (?) und - Beispiel - Dein Noch-Arbeitgeber sagt: Wir arbeiten doch schon lange gut mit der X-GmbH in Berlin zusammen, stellen Sie sich doch dort mal vor. Nur ein solcher Fall wäre einer des § 670 BGB.
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#5
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Gut, ich bin z.zt. Arbeitslos, und stehe in keinen Arbeits Verhältnis.
[x] Wenn ich mit dem PKW fahre, muß ich die Rechnungen des Tankens aufheben, als nachweis? wenn ja: [x] Wann darf ich anreisen, wann zurück? ich habe Freitag das Gespräch in Berlin. Reizvoll wäre es für mich am Mittwoch zu fahren und bis Sonntag zu bleiben. geht das? |
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