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| Alg II und Unterhalt Anrechnung von Unterhaltsleistungen auf Alg II und Berücksichtigung von Unterhaltspflichten beim Alg II |
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#1
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Hallo, kann mir wer helfen?
Die Mutter meiner Kinder lebt von Harz IV. Der Anspruch der Kinder ist auf die ARGE übergegangen. Da ich Berufspendler bin, Fahrkosten, Verpflegung Unterbringung,ist die Errechnung meiner Werbungskosten kompliziert. Natürlich komme ich auf andere Zahlen als die ARGE. Seit 2 Jahren haben sie alle 1/2 Jahre wieder Unterlagen von mir gefordert und auch bekommen. Nun haben sie wohl eine neue Führung und verlangen, mit den Zahlen von heut auf 2 Jahre rückwirkend nach. Ich bin natürlich nicht in der Lage noch jede Quittung über diese Zeit zu bringen. Irgendwie muss ich aber die Luft zum Leben behalten sonst kann ich die Miete am Arbeitsort nicht mehr aufbringen. Nun ein Rechtsstreit. Den übernimmt keine Versicherung. Welches Recht haben die eigentlich? Währe schön wenn mir einer einen Tipp geben kann. |
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#2
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Zitat:
Falls Du bei der Einkommensteuer erhöhte Werbungskosten geltend gemacht hast und diese auch anerkannt wurden wäre es den Versuch wert, die im Einkommensteuerbescheid anerkannten Werbungskosten anzusetzen, denn die wurden ja schon mal amtlich überprüft.
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:::: Moderator :::: - FAQ & Hilfe - ALN-Portal - ONLINE BEWERBUNG - Arbeitsagenturhinweise SGB II - Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen. Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar, wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder. --------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweis in eigener Sache: Der Betrieb einer Webseite kostet neben viel Arbeit in unserer Freizeit auch Geld für die Servermiete und den Traffic.Wenn Sie also meinen, das Ihnen hier weitergeholfen wurde, würde sich der Forenbetreiber auch über eine kleine Spende wirklich freuen. Für diesem Fall bitten wir die Kontonummer für Spenden per PN bei den Moderatoren zu erfragen. |
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#3
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Hallo, nun bin ich teilweise in der Lage selber eine Antwort zu geben.Falls einer in die selbe Lage kommt wie ich: Die Unterhaltsstelle der Arge ist ein Papiertieger! Sie bewegt sich wie so vieles in diesem schwammigen Gesetz in einer Grauzone. Die Arge beruht auf dem Sozialgesetz und die Unterhaltsstelle auf dem BGB. Das heißt, der Unterhaltsanspruch geht zwar auf die Arge über, sie müssen aber den selben Weg wählen, den auch eine unterhaltsberechtigte Mutter nehmen müsste. Also Einsicht in das Einkommen und das Jugendamt legt fest. Bei Unstimmigkeiten müssen sie klagen. Alles andere sind leere Drohungen und ungesetzlich. Ich vermute sogar, dass die Kompetenzen weit überschritten sind, wenn sie die Maschinerie der Arge dazu nutzen. Bei mir haben sie wahnwitzige Forderungen aufgestellt und versucht sie mit der zentralen Einzugsstelle Kiel ein zu mahnen. Erstaunlich, Summe ohne Verzinsung. Völlig ungewöhnlich für die Arge mit ihren Fantasiezinsen. Ergo, sie wussten genau dass sie kein Recht dazu hatten. Fazit: Wehrt Euch. Die Arge ist nicht allmächtig. Bei berechtigten Fällen ist eine Petition immer sinnvoll. Nicht alle haben vergessen dass sie Menschen sind. Nochmals, vielen Dank Her Schröder und "liebe" SPD |
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#4
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Zitat:
Zitat:
Es kann allerdings vorkommen, dass unrealistische Unterhaltsbeträge gefordert werden, wenn die ARGE über die finanziellen Verhältnisse und damit über die Unterhaltsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten (erst mal) nicht im Bilde ist. Man muss sich dann eben auf dem gleichen Wege gegen solche Forderungen wehren als wenn sie von der Mutter des Kindes erhoben würden. "Schwammig" ist das nicht und auch keine "Grauzone", sondern "stinknormales" Unterhaltsrecht, mit dem -zigtausende Väter und Mütter im Lande zu tun haben...
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