Gericht: Bayerisches Landessozialgericht
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 29.6.07
Aktenzeichen: L 7 AS 199/06:
Kernaussage: Arbeitsgelegenheiten ("1-€-Jobs") dürfen einen zeitlichen Umfang von 30 Wochenstunden nicht erreichen, weil sonst den Alg II-Beziehern nicht genügend Zeit zur Stellensuche bliebe und außerdem eine vom Gesetz nicht gewollte Konkurrenz zu Dienstleistungen aufgebaut würde, die mit regulär bezahlten Kräften am Markt erbracht werden. Deswegen darf ein Arbeitsgelegenheit im Umfang von 30 Wochenstunden abgelehnt und wegen der Ablehnung keine Minderung des Alg II verhängt werden.
Anmerkung 1: Das Gericht hat "sich davor gedrückt", eine Obergrenze der zulässigen Stundenzahl festzulegen und ausdrücklich nur ausgesagt, dass 30 Stunden jedenfalls zu viel sind. Deswegen wird man bis auf weiteres 29 Stunden und 59 Minuten für zulässig halten müssen.
Wortlaut des Urteils
Achtung! Gegen dieses Urteil wurde Revision zum Bundessozialgericht eingelegt (Aktenzeichen B 14 AS 60/07 R), über die noch nicht entschieden ist. Es kann also noch vom Bundessozialgericht aufgehoben oder abgeändert werden.
Anmerkung 2: Anmerkung 2: Das Sozialgericht Ulm hat in einem Beschluss vom 24.04.07, Aktenzeichen S 11 1219/07 ER,
hier nachlesbar, sogar nur 20 Wochenstunden als Höchstgrenze für zulässig und 15 Wochenstunden als Regelfall angesehen, weil bei einer höheren Stundenzahl die Hauptaufgabe "Jobsuche" leide und vom Gesetz nicht gewollte Konkurrenz zu Wirtschaftsunternehmen zu befürchten sei. Es ist jedoch nicht bekannt, ob dieser Beschluss rechtskräftig geworden ist oder womöglich vom übergeordneten Landessozialgericht aufgehoben wurde.