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1,- €uro Jobs Informationen, Erfahrungen, Fragen und/oder Befürchtungen zu 1 Euro Jobs für ALG II Bezieher.

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  #1  
Alt 11.02.2008, 07:58
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Standard 1€-Job und auch noch dafür zahlen?

Hallo an alle,

nun wollen die Leutchen in der ARGE auch noch einen EEJ andrehen, wo man für 1,25 die Stunde einer Beschäftigung nachgeht, in welcher man quer durch die Stadt reist und "Türklinken putzen" geht bei Geschäften und Firmen zur Datensammlung für die Stadt (näheres weiß ich leider nun auch nicht direkt, aber man unterstützt dabei anscheinend munter die Datensammelwut der Behörden und der Stadt an sich).

Nun ist es ja so, dass so eine Stadt mit ca. 95.000 Einwohnen nicht gerade von der Fläche her klein ist, dass man alles zu Fuß erreichen kann. Jetzt kommt die Crux an der Sache: Fährt man mit dem Auto, und rechnet Benzin und Parkkosten und dregleichen zusammen, kommt man dabei durchaus höher als das, was man am Ende des Tages an Kleingeld in die Hand gedrückt bekommt. Fährt man mit dem Bus, darf man gerade einmal in der Stadt umsteigen (gedacht für Hin- und Rückfahrt), und da dies dann öfters vorkommen kann, kommt da rechnerisch ebenfalls mehr zusammen, als das, was man an Kleingeld am Ende des Tages in die Hand gedrückt bekommt.

Ich sehe da nun ehrlich gesagt keinen tieferen Sinn drin, auch noch dafür zu Zahlen, dass man den EEJ als Forderungsmittel (ja, als Forderung, nicht als Förderung) aufgedrückt bekommt und empfinde es als Anmasung der ARGE, dass wir auch noch draufzahlen sollen, weil die es nicht gebacken bekommen, Jobs zu vermitteln (Drei Jobangebote in dreieinhalb Monaten finde ich sehr dürftig, fast schon lächerlich, dann probieren die das mit solchen Mitteln).

Kann man dagegen irgendwas tun? Kriegt man wenigstens das Geld erstattet (Wobei die 1,25 € ja schon die Erstattung sind, Erstattungen sind ja, soweit ich weiß, nicht in der Regelleistung einkalkuliert)?

Wie stellen die sich das denn so vor bitte schön?
Gruß, Lindi.

PS: Diese Ironie hätte schon etwas für sich. Man bezahlt Geld, um eine Arbeit zu verrichten, welche andere, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zerstört. Ein tolles Konzept ist das...
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  #2  
Alt 11.02.2008, 09:18
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Standard AW: 1€-Job und auch noch dafür zahlen?

Hallo Lindi,

ein Ein-Euro-Job sollte erstmal im öffentlichen Interesse liegen und zusätzlich sein. Das kann ich aus deinen Angaben nicht so erkennen.

Den Sinn und den Hintergrund dieser Tätigkeit zu erfahren, wäre schon recht interessant.

Weiter Frage wäre, ob du das bereits per Eingliederungsvereinbarung angenommen hast?
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  #3  
Alt 11.02.2008, 10:50
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Standard AW: 1€-Job und auch noch dafür zahlen?

Hallo restart,

der EEJ basiert darauf, dass man in Geschäfte, Läden, Firmen usw. geht und deren Daten erfasst werden sollen (vermutlich anhand eines Fragebogens oder sowas, das wurde nicht geklärt), die in irgendein Programm der Stadt eingetragen werden (oder auch weiterverarbeitet? Ist halt immer so eine Sache mit Daten)

Was die EGV angeht, schreibe ich einfach mal hin, um was es sich handelt, weil selbst was rauserkennen kann ich jetzt mal nicht, dass da was von EEJ, AGH, Arbeitsgelegenheit oder etwas dergleichen steht. Das einzige, das mich nun stuzig macht, ist die unterstrichene Formulierung in der EGV.

[FONT="Courier New"]1. Leistungen ARGE ...
Ziel der Leistungen der ARGE ist die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Die ARGE bietet Unterstützung bei dieser Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt mit allen durch das SGBII vorgesehen Mitteln (z.B. durch die Erstattung von BEwerbungskosten bzw. Reisekosten zu Vorstellungsterminen, durch die Gewährung von Mobilitätshilfen bei Arbeitsaufnahme/Ausbildungsaufnahme, sofern der Antrag rechtzeitig vor Eintritt des Ereignisses gestellt wurde und die Vorraussetzungen vorliegen).

Bei Antragstellung sollen vor der Einleitung aktiver Betreuungs- und Vermitlungsbemühungen grundlegende Informationen weitergegeben werden. Um dies sicherzustellen, wird als erster Schritt die Teilnahme am Erstberatungsseminar angeboten (...)
Dauer: 4 Seminartage/4 Module - ohne Krankheitszeiten oder andere Fehlzeiten jeglicher Art.

Es wird Ihnen für die Zeit ab 17.12.07 die Teilnahme am Erstberatungsseminar beim ..., ...straße... in ... ermöglicht.

Kommt der zuständige Träger seinen in der Eingliederungsvereinbarunf festgelegten Pflichten nicht nach, ist ihm innerhalb einer Frist von 4 Wochen das Rescht der Nacherfüllung einzuräumen. Ist eine Nachbesserung nicht möglich, muss er folgende Ersatzmaßnahme anbieten: je nach Haushaltslage.

2. Bemühungen ...
... verpflichtet sich, einen Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches vorher mit dem persönlichen Ansprechpartner abzustimmen, alle Möglichkeiten zu nutzen, um den eigenen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten und an allen Maßnahmen zur Eingliederung mitzuwirken, insbesondere:

- Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme an allen 4 Modulen des Erstberatungsseminars [... es folgt BEschreibung des Seminars...]
- Die Hausordnung/Vereinbarung des Trägers ist Bestandteil dieser EGV.
- Tel. Meldung zur VEreinbarung eines Termins unmittelbar nach Ende des Seminars beim persönlichen Ansprechpartner zur Besprechung der weiteren Strategie.

3. Weitere Vereinbarungen
- Erklärung zu Gesundheitszustand (...)
- Datenaustausch (...)
- Die Rechtsfolgen wurden mir im persönlichen Gespräch ausführlich erläutert und erklärt.[/FONT]

Der Rest ist der übliche Rechtsfolgekauderwelsch und die beiden Unterschriften. Vorneweg sollte noch geklärt sein: Es geht um U25.

Gruß, Lindi
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  #4  
Alt 11.02.2008, 11:32
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Standard AW: 1€-Job und auch noch dafür zahlen?

Zitat:
Zitat von Lindi Beitrag anzeigen
[FONT=Courier New]Es wird Ihnen für die Zeit ab 17.12.07 die Teilnahme am Erstberatungsseminar beim ..., ...straße... in ... ermöglicht.[/FONT]
Also machst du das schon eine weile?

Was die rechtliche Seite angeht, kann ich das nicht beurteilen, aber da gibt es hier einige User die das besser können.

Mein Gedanke wäre jetzt aber vor allem, für Fahrtkosten innerhalb der Tätigkeit müsste eigentlich die Firma aufkommen (sofern zusätzliche und unvermeidbare entstehen).

Lehnt er das ab, würde ich mich an die ARGE wenden, entweder übernehmen die mehr oder du musst dies auf Grund zusätzlich entstehender, durch die Mehraufwandsentschädigung ungedeckter, Kosten aufgeben.

Das du unter 25 bist, ändert nicht daran, dass dich die Sache nichts zusätzlich kosten darf.

Es setzt natürlich voraus, dass du wirklich gezwungen bist, mehr draufzulegen, also dass die 1,25 € nicht für die Fahrtkosten (auch nicht für eine Monatskarte) reichen.
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  #5  
Alt 11.02.2008, 11:37
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Standard AW: 1€-Job und auch noch dafür zahlen?

Also ich finde die Maßnahme so wie Du sie beschreibst irgendwo ja recht spaßig - wäre richtig was für mich.
Wegen der weiten Strecken wären meine ersten Fragen beim Maßnahmezuständigen, wie schauts aus, bekomm ich nen Dienstwagen, werden ich gefahren, oder zahlt Ihr mir die Monatskarte ?
Bei nem eindeutigen Nein, würde ich den Spaß eben zu Fuß angehen, allerdings im schneckenartigen Tempo mit ausreichenden Verschnaufspausen und immer bedenken - ja nicht zu weit weg vom Rathaus laufen, denn der Rückweg muß ja auch noch innerhalb der Arbeitszeit gepackt werden.
Glaube nach ner Woche hätten die von sich aus keine Gelüste mehr auf mich, wenn doch, würde ich tiefer in die Trickkiste greifen und mal schauen, wie gut die Versicherung für EJJs ist wenn man während der Arbeitszeit sich verstolpert und des langen Weges auf die Nase purzelt, vielleicht auch noch weil die Bordsteinkante von der zuständigen DIN-Norm abweicht - Schadensersatz kann was schönes sein.
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  #6  
Alt 11.02.2008, 11:54
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Zitat:
Zitat von Roady Beitrag anzeigen
oder zahlt Ihr mir die Monatskarte ?
Die Differenz! Die Aufwandsentschädigung ist u. a. für die Fahrtkosten, dass ist kein Lohn!
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  #7  
Alt 11.02.2008, 13:00
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Standard AW: 1€-Job und auch noch dafür zahlen?

Um zur Arbeit zu kommen, aber wohl kaum um während der Arbeitszeit Weltreisen zu machen.
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  #8  
Alt 11.02.2008, 14:03
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Standard AW: 1€-Job und auch noch dafür zahlen?

Ich zerpflücke mal diese EGV so wie ich sie verstehe:

1.Lindi soll in den ersten Arbeitsmarkt gebracht werden

2.Die ARGE zahlt dafür Bewerbungskosten bis zu 260 Euros jährlich, und – sobald eine Arbeit gefunden wird – Mobilitätshilfen (das sind Fahrtkosten und Ausrüstung, wie z.B. Spezialkleidung, wenn eine Arbeit aufgenommen wird), Einstiegsgeld (falls das Gehalt sehr niedrig ausfällt zahlen sie während einigen Monaten die Differenz zu ALG II) und ein Kopfgeld für einen Arbeitgeber, der dich einstellen will. M.E. schließt das auch einen Vermittlungsgutschein ein. Das sind zumindest die üblichen, im SGB II vorgesehenen Mittel. Alles nach vorherigem Antrag.

3.Es ist eine sehr gute Frage, ob die Fahrtkosten für diesen 1,25 Job als Mobilitätshilfen angesehen werden können. Eigentlich sind es Spesen, die der Träger zahlen müsste.

4.Da er unter 25 Jahre alt ist und vermutlich direkt in ALG II-Bezug gefallen ist (d.h., ohne davor ALG I bezogen zu haben) ist er verpflichtet, an einer Maßnahme teilzunehmen.

5.Anscheinend sieht die ARGE gar keine Vermittlung für Lindi vor. Eigentlich müsste mal überprüft werden, ob die Vermittlung von Arbeitsstellen eine „übliche“, im SGB II vorgesehene Leistung ist.

6.Das Nachbesserungsrecht, das sich die ARGE hier nimmt, betrifft nur die Leistungen aus der EGV (d.h. wenn sie zugesagte Kosten nicht übernehmen; ich verstehe darunter nicht die Vermittlung), müssen sie irgend etwas anderes „ihrer Wahl“ je nach Geldbeutel übernehmen. Was mag das wohl sein? Eine überflüssige Maßnahme?

7.Lindi muss die SB jedes Mal vorher fragen, ob er die Stadt verlassen darf, wenn er das vorhat.

8.Welche Hausordnung des Trägers ist denn übergeben worden? Ein Träger ist ein Sklavenhalter (d.h. in diesem Fall die Stadt). In dieser EGV wurde kein 1,25 Euro-Job „vereinbart“!

9.Sobald die Maßnahme endet, musst Lindi sich bei der SB melden.

10.Was ist denn das für ein Attest, das du da vorlegen sollst? So etwas ist Teil des Profilings, und das Profiling ist Voraussetzung für einen EGV-Abschluss. Ist denn ein Profiling erstellt worden? Das gehört hier gar nicht rein. Das hätte schon längst geklärt sein müssen.

11.Was ist denn das für ein Datenaustausch? Wenn das in der EGV so „vereinbart“ wurde, gehe ich von irgend einer Unzulässigkeit aus, die gegen das Datenschutzgesetz verstößt.


Wie bereits erwähnt, kann ich hier nicht erkennen, dass ein EEJ vereinbart wurde. Wie wurde dir denn dieser Job zugewiesen? Evtl. durch ein schriftliches „Angebot“? Dieses kann abgelehnt werden, mit der Begründung, dass der EEJ nicht „vereinbart“ wurde (§ 15 SGB II) und die Vereinbarung ja schon getroffen wurde (d.h. es lässt sich nichts mehr ändern, bis mind. in 6 Monaten). Andererseits sollen aber unter 25-Jährige lt. Arbeitsanweisung sofort in eine Maßnahme gesteckt werden.


Es ist eine gute Frage, ob die zugesagten "Mobilitätshilfen" diese Fahrtkosten des Trägers decken.
Hier ist noch sehr viel zu klären. Die gesamte EGV ist ein unklarer Schrieb voll Lücken.

Die Nachweis für die Zusätzlichkeit dieses Jobs kann ein Problem werden. Wahrscheinlich wurde dieser Job davor noch nicht gemacht und er wird nur gemacht, weil man das jemand so gut wie gratis macht und man für diesen jemand noch eine Unterstützung oder Kopfgeld bekommt.

Kannst du uns bitte die Gültigkeitsdauer dieser EGV noch eintippen (bitte wörtlich; ich vermute, da ist auch noch eine Unklarheit).

Es ist eine sehr gute Frage, wie man dies alles auslegen kann und hier müsste gut überlegt werden, wie man weiter vorgehen kann.
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  #9  
Alt 11.02.2008, 15:05
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Standard AW: 1€-Job und auch noch dafür zahlen?

Hallo und Danke schonmal an alle, welche mir hier mit Rat und Tat zur Seite standen.

Bei der EGV steht zur Gültigkeit folgendes:
gültig bis: 12.06.2008 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird.

Also genau ein halbes Jahr. Ich nehme mal an, es geht um den Zusatz mit dem "nicht anderes vereinbart"? Die EGV wurde übrigens ohne Profiling abgeschlossen. Der Widerspruch dagegen wurde abgeschmettert, weil das Ding unter Androhung von Sanktionen als auch Vorspiegelung falscher Tatsachen abgeschlossen wurde. Dagegen klagen hätte zu lange gedauert nehm ich an.

Gruß, Lindi.

PS: Die EGV gehört nicht mir, sonder meiner "Einstehenspartnerin", in deren Auftrag ich hier schreibe / mich informiere / handle.
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  #10  
Alt 11.02.2008, 15:47
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Standard AW: 1€-Job und auch noch dafür zahlen?

Wenn ich in der wiedergegebenen EGV nix übersehen habe dann steht da gar nix über den 1-€-Job drin, d.h. wir können sie in diesem Zusammenhang eigentlich vergessen.

Meine erste Nachfrage wäre mal, wie lange die gute Frau denn schon arbeitslos ist? 1-€-Jobs sind ja als "letztes Mittel" konzipiert für Menschen, die - so das Gesetz - keine Arbeit finden können. Um das festzustellen muss man die Menschen erst mal eine Weile Arbeit suchen lassen.
Zweite Nachfrage: Hat sie womöglich gerade erstmals Alg II beantragt? Dann hat man nämlich das "Privileg" eines Sofortangebotes...

Ob an dem 1-€-Job selbst etwas zu bemäkeln ist scheint mir zweifelhaft, denn es sieht, soweit ich das einschätzen kann, wirklich nach etwas zusätzlichem aus, so nach dem Motto: was wir schon immer mal gerne gewusst hätten, aber kein Geld für die Datenerhebung hatten...

Hinsichtlich der Fahrkosten: das Gesetz schreibt ausdrücklich vor, dass dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen ist ist (§ 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II). "Angemessen" ist normalerweise eine Allerweltsfloskel ohne konkrete Aussagekraft, aber bei Menschen, die vom Existenzminimum leben, ist das schon etwas anders. Ich lese das jedenfalls so, dass "angemessen" nur ein Betrag ist, der den Mehraufwand komplett abdeckt, so dass man nix zusätzlich aus der Alg II-Regelleistung aufbringen muss, denn dafür ist sie weder gedacht noch dimensioniert. Deswegen hielte ich ein wenig Buchführung und Rechenarbeit für angebracht und nötigenfalls auch eine Nachforderung.

Dass die EGV ohne vorheriges Profiling abgeschlossen wurde steht zwar im Widerspruch zu internen Vorgaben der Arbeitsagentur, macht sie aber nicht rechtswidrig.

Zitat:
Zitat von Lindi Beitrag anzeigen
PS: Die EGV gehört nicht mir, sonder meiner "Einstehenspartnerin" (...)
Zu dieser netten Wortschöpfung würde manchen Kabarettisten mancherlei pikantes einfallen, aber das hier ist ja ein anständiges und jugendfreies Forum...
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