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Alt 26.02.2008, 12:59
Benutzerbild von Hullabalooza
Hullabalooza Hullabalooza ist offline
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Standard Klamottengeld ?

Mir stellen sich z.Z. einige Fragen um dessen Beantwortung ich sie bitten würde.
Zu den Fragen:

-seit 07/07 ist mein Personalausweis abgelaufen. Da ich aber z.Z. Hartz4 Empfänger bin und nun einen neuen beantragen wollte(sogar muss, da die Polizei mich drauf aufmerksam machte bei einer Zeugenaussage), stellt sich mir die Kosten der Bilder und/oder des Ausweises von der Job-Com (oder Sozialamt) übernommen würde?

-meine Brille (berreits über 5 Jahre alt) müsste auch erneuert werden, da diese(Gestell als auch Gläser) schon erheblich verkratzt ist und sowohl der Optiker als auch der Augenarzt mir versicherten, das meine Sehleistung mit diesen Gläsern immer schlechter wird und ich auch nicht mehr Aktiv an den Straßenverkehr teilnehmen dürfte/sollte. Gibt es hier eine Chance, dass die Kosten der Gläser oder Fassung übernommen würden oder es einen Teilbetrag dazu gezahlt würde?

-Auch wird es Zeit für einen Führerschein, damit ich größere Chancen habe aus der Arbeitslosigkeit raus zukommen. Bekommt man hier einen Zuschuss?

-Welche Kosten würden im falle eines Umzuges übernommen werden?(Möbel auch?)

- Mir sagte man mal es gäbe "Klamottengeld" ?
Wäre nett wenn ihr mir da was sagen könnt, das amt hat bis heute noch ncioht geantwortet
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  #2  
Alt 26.02.2008, 13:37
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Roady Roady ist offline
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Roady GeselleRoady GeselleRoady GeselleRoady GeselleRoady GeselleRoady GeselleRoady Geselle
Standard AW: Klamottengeld ?

Kosten für den Perso und Pass selbst müßten soweit mir bekannt bei Vorlage des ALG II Bescheides erlassen werden.
Passfotos keine Ahnung, denke aber sind aus der Regelleistung zu bezahlen, wahrscheinlich aus dem Teil aus dem man Rücklagen bilden soll.

Brillenzuschüsse sind soweit mir bekannt ganz gestorben, egal ob Arge oder Krankenkasse bei über 18 Jährigen.

Zahnersatz zwar nicht gefragt, gibts aber trotzdem ne Antwort - je nach Familiengröße und Bruttoeinkommen wird der Zahnersatz ganz, oder teilweise von der Krankenkasse übernommen - muß gesondert beantragt werden bei der eignen Krankenkasse.

Führerschein ist normalerweise möglich über Darlehen von der Arge, ebenso wie die Anschaffung eines Autos.

Umzugskosten nur falls Umzug von der Arge "genehmigt" wurde soweit ich weiß.
Möbel gibts glaub nur noch im Rahmen von Erstaustattung (sprich erste eigne Wohnung)

Klamottengeld nur als Erstausstattung für Neugeborene.

Klamotten selbst gibts "kostengünstig" bei Vorlage von ALG II Bescheid bei den Kleiderkammern des DRK.
Lebensmittel bei den Tafeln in der Regel gegen ne symbolische Zahlung von einem Euro.
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