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#1
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Meine Eltern bekommen beide Hartz IV und meine Mutter ist unheilbar an Krebs erkrankt . Schwerbehindertenausw wurde beantragt und bewilligt - G 100 Prozent .
Nun haben sie einen Antrag auf Pflegegeld gestellt und die Pflege meiner Mutter übernimmt mein Vater. Nun meine Fragen : Wird Pflegegeld auf Hartz IV angerechent ? - Wenn ja , in welcher Höhe ? Stehen meiner Mutter durch ihre unheilbare Erkrankung ( bösartiger Tumor ) überhaupt noch Leistungen durch Hartz IV zu oder muss sie als nun nicht mehr Erwerbsfähige Leistungen beim Sozialamt beantragen ? |
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#2
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Sirlynes,ich kann Dich beruhigen, denn das Pflegegeld wird nicht auf das Alg II angerechnet - jedenfalls nicht bis zur Höhe, wie es das je nach Pflegestufe aus der gesetzlichen Pflegeversicherung gibt (und zusätzliches Entgelt der Pflegeleistung aus einer anderen Quelle wird's ja wohl nicht geben). Ob Deine Mutter (noch) Alg II-berechtigt ist scheint mir wirklich eher zweifelhaft. Die Schwerbehinderung ist dafür allerdings kein Kriterium; es gibt durchaus Leute mit GdB von 100 %, die vollzeitig arbeiten. Das liegt daran, dass der Begriff "Behinderung" umfassend ist und sich nicht nur auf die Erwerbsfähigkeit bezieht. Letztere ist hier aber maßgeblich. So lange Deine Mutter gesundheitlich (noch) in der Lage ist oder wäre, drei Stunden täglich zu arbeiten, läuft auch das Alg II weiter, selbst wenn die realen Arbeitsmarktchancen gegen null streben. Wenn das nicht mehr so ist, wird die Frage auftauchen, ob sie Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Das würde voraussetzen, dass sie zumindest einige Jahre versicherungspflichtig gearbeitet hat. Sozialhilfe käme nur dann in Betracht, wenn keine oder eine nur sehr geringe Erwerbsunfähigkeitsrente zu erwarten ist. Die ARGE wird wahrscheinlich über kurz oder lang die Klärung dieser Frage von sich aus einleiten; Deine Mutter muss also von sich aus zunächst nichts unternehmen.
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:::: Moderator :::: - FAQ & Hilfe - ALN-Portal - ONLINE BEWERBUNG - Arbeitsagenturhinweise SGB II - Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen. Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar, wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder. --------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweis in eigener Sache: Der Betrieb einer Webseite kostet neben viel Arbeit in unserer Freizeit auch Geld für die Servermiete und den Traffic.Wenn Sie also meinen, das Ihnen hier weitergeholfen wurde, würde sich der Forenbetreiber auch über eine kleine Spende wirklich freuen. Für diesem Fall bitten wir die Kontonummer für Spenden per PN bei den Moderatoren zu erfragen. |
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#3
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Vielen Dank für die schnelle Antwort
![]() Sorry , mir ist noch eine wichtige Frage eingefallen : Ich habe mir auf den Seiten des Arbeitsamtes die Formulare zum downloaden angesehen . Dabei habe ich mir den Antrag zur Fortzahlung der Leistungen genauer angesehen . Nun zu meiner Frage - muss das Pflegegeld angegeben werden ? Wenn ja , im Fortzahlungsantrag uunter Punkt VII ? Ist das so korrekt ? |
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#4
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Ja, ich denke schon, dass man das angeben muss, und auch die von Dir genannte Stelle scheint mir die richtige zu sein.
Es ist zwar schwer einzusehen, weil es ja sowieso nicht angerechnet werden darf, aber es soll halt alles unter Kontrolle bleiben... Es dürfte sich empfehlen, den Bescheid dann genau anzusehen, um sicher zu gehen, dass nichts zu Unrecht angerechnet wird.
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