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  #1  
Alt 28.02.2008, 05:32
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Standard Anrechnung von Pflegegeld auf Hartz IV

Meine Eltern bekommen beide Hartz IV und meine Mutter ist unheilbar an Krebs erkrankt . Schwerbehindertenausw wurde beantragt und bewilligt - G 100 Prozent .
Nun haben sie einen Antrag auf Pflegegeld gestellt und die Pflege meiner Mutter übernimmt mein Vater. Nun meine Fragen : Wird Pflegegeld auf Hartz IV angerechent ? - Wenn ja , in welcher Höhe ?
Stehen meiner Mutter durch ihre unheilbare Erkrankung ( bösartiger Tumor ) überhaupt noch Leistungen durch Hartz IV zu oder muss sie als nun nicht mehr Erwerbsfähige Leistungen beim Sozialamt beantragen ?
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  #2  
Alt 28.02.2008, 10:57
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Standard AW: Anrechnung von Pflegegeld auf Hartz IV

Sirlynes,
ich kann Dich beruhigen, denn das Pflegegeld wird nicht auf das Alg II angerechnet - jedenfalls nicht bis zur Höhe, wie es das je nach Pflegestufe aus der gesetzlichen Pflegeversicherung gibt (und zusätzliches Entgelt der Pflegeleistung aus einer anderen Quelle wird's ja wohl nicht geben).

Ob Deine Mutter (noch) Alg II-berechtigt ist scheint mir wirklich eher zweifelhaft. Die Schwerbehinderung ist dafür allerdings kein Kriterium; es gibt durchaus Leute mit GdB von 100 %, die vollzeitig arbeiten. Das liegt daran, dass der Begriff "Behinderung" umfassend ist und sich nicht nur auf die Erwerbsfähigkeit bezieht. Letztere ist hier aber maßgeblich.
So lange Deine Mutter gesundheitlich (noch) in der Lage ist oder wäre, drei Stunden täglich zu arbeiten, läuft auch das Alg II weiter, selbst wenn die realen Arbeitsmarktchancen gegen null streben.

Wenn das nicht mehr so ist, wird die Frage auftauchen, ob sie Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Das würde voraussetzen, dass sie zumindest einige Jahre versicherungspflichtig gearbeitet hat. Sozialhilfe käme nur dann in Betracht, wenn keine oder eine nur sehr geringe Erwerbsunfähigkeitsrente zu erwarten ist.
Die ARGE wird wahrscheinlich über kurz oder lang die Klärung dieser Frage von sich aus einleiten; Deine Mutter muss also von sich aus zunächst nichts unternehmen.
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  #3  
Alt 28.02.2008, 13:23
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Sirlynes Sirlynes ist offline
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Sirlynes Einmalposter
Standard AW: Anrechnung von Pflegegeld auf Hartz IV

Vielen Dank für die schnelle Antwort
Sorry , mir ist noch eine wichtige Frage eingefallen : Ich habe mir auf den Seiten des Arbeitsamtes die Formulare zum downloaden angesehen . Dabei habe ich mir den Antrag zur Fortzahlung der Leistungen genauer angesehen . Nun zu meiner Frage - muss das Pflegegeld angegeben werden ? Wenn ja , im Fortzahlungsantrag uunter Punkt VII ? Ist das so korrekt ?
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  #4  
Alt 28.02.2008, 13:30
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Standard AW: Anrechnung von Pflegegeld auf Hartz IV

Ja, ich denke schon, dass man das angeben muss, und auch die von Dir genannte Stelle scheint mir die richtige zu sein.
Es ist zwar schwer einzusehen, weil es ja sowieso nicht angerechnet werden darf, aber es soll halt alles unter Kontrolle bleiben...

Es dürfte sich empfehlen, den Bescheid dann genau anzusehen, um sicher zu gehen, dass nichts zu Unrecht angerechnet wird.
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