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ALG I - Antragstellung / Allgemeine Fragen Antrag auf Arbeitslosengeld I ( ALG I)
Ausfüllhinweise - Tips - Erfahrungen

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  #1  
Alt 04.03.2008, 14:02
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Standard Vorläufige Arbeitsbescheinigung

Hallo

ne Frage die mir die Arbeitsamt Leute nicht beantworten können.

Arbeitgeberbescheinigung des letzten also letzte 11 Monate ist vorhanden.
Arbeitgeberbescheinigung des vorletzen als letzte 9 Monate ist nicht vorhanden.
Würde dazu ein Antrag (den es vom Arbeitsamt gibt) auf vorläufige Arbeitsbescheinigung genügen mit den sonstigen Unterlagen Arbeitsvertrag und Kündigung
oder wird der auch im Original gebraucht für die Sachbearbeiter vom Amt.

Grüße
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  #2  
Alt 04.03.2008, 15:56
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Standard AW: Vorläufige Arbeitsbescheinigung

Hallo ALG53,

entweder Arbeitsbescheinigung oder keine Arbeitsbescheinigung...

Gibt dir der Arbeitgeber keine, muss sich die BA halt drum kümmern!

Du kannst aber ersatzweise erstmal die Zeiten durch alte Lohnabrechnungen, oder z.b durch Arbeitsvertrag und Kündigung nachweisen und auf eine bvorläufige Entscheidung drängen... Um die richtige Arbeitsbescheinigung muss sich dann die BA kümmern.
Die hat auch mehr Mittel dazu als du, kann z.b mit Strafe drohen
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  #3  
Alt 04.03.2008, 20:26
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Standard AW: Vorläufige Arbeitsbescheinigung

Ich hatte keinesfalls das Forum selbst angesprochen
sondern einzig und allein die Mitarbeiter vom Arbeitsamt

2 Damen haben mich komplett inkompetent bearbeitet und bereiten mir damit allergrößte Schwierigkeiten
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  #4  
Alt 04.03.2008, 21:11
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Standard AW: Vorläufige Arbeitsbescheinigung

Zitat:
Zitat von ALG53 Beitrag anzeigen
Ich hatte keinesfalls das Forum selbst angesprochen
sondern einzig und allein die Mitarbeiter vom Arbeitsamt
Wenn hier Mitarbeiter der Arbeitsagentur mitwirken, dann geben sie aus guten Gründen ihren Arbeitgeber nicht öffentlich bekannt. Im übrigen arbeiten hier die unterschiedlichsten Leute mit - vom gewieften Fachmann bis zur Schulabgängerin, die eine Lehrstelle sucht.

Im übrigen kann ich mich der Aussage von fragi nur anschließen.
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  #5  
Alt 01.07.2008, 14:40
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Standard AW: Vorläufige Arbeitsbescheinigung

hallo ihr,
habe folgendes problem:war bis vor kurzem bei ner zeitarbeitsfirma gewesen und habe nun für meinen alg1 antrag die arbeitsbescheinigung dort hin geschickt nun wollen die diese aber nicht vor dem 15.07.08 zu mir schicken da sie eine berechnunggrundlage warten.
ich machte sie daraufhin darauf aufmerksam, das nur die bereits schon abgerechneten zeiträume nötig seien und da ich ja nur 2 wochen dort beschäftigt war braucht also nichts in die entgelttabelle eingefügt werden.
da es sich bei mir ej nur um nen weiterbewilligungsantrag handle ist es sowieso egal.
die firma allerdings weigert sich mir die bescheinigung vorher auszufüllen.
da ich aber den alg1 bescheid brauche für das alg2 ist es alles sehr verzwickt bei uns.weiss vielleicht irgend jemand ob es da andere möglichkeiten seitens ber agentur gibt das alg1 weiter zu bewilligen????
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  #6  
Alt 01.07.2008, 17:35
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Standard AW: Vorläufige Arbeitsbescheinigung

Hallo a_held83,

wenn du wirklich nur 2 Wochen aus dem ALG I raus warst, dann können sie sich die bescheinigung eigentlich sparen, denn es ändert sich weder was am Restanspruch in der Höhe, noch der Länge!

Daher können sie es normalerweise auch ohne Bewilligen. Bzw. Frag doch mal nach ner vorläufigen Bewilligung!

Und für die Meldung beim ALG II ist das sowieso erstmal irrelevant! Die sehen das auch später im PC, und es kann später in die Berechnung einfließen, bzw sie sehen ja schon wie hoch der Anspruch sein wird, da er sich nicht ändert oder seit ihr ne Opt. Kommune?
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  #7  
Alt 01.07.2008, 19:33
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Standard AW: Vorläufige Arbeitsbescheinigung

hallo fragi,
ja aber die vom alg2 haben mich da ich ja ne veränderungsmitteilung gemacht habe erst mal nur ein fiktives einkommen eingerechnet und somit uns nur nen teil überwiesen....so und nun berechnen die erst weiter wenn ich meine verdienstbescheinigung für diese 2 wochen vorlege bzw. meinen alg1 bescheid.
ja und das arbeitsamt sagte zu mir die berechnen nicht eher bis ich die kompletten unterlagen beisammen habe...mist ej...habe ja alles außer die arbeitsbescheinigung!!
aber wegen der voläufigen muss ich mal nachfragen, danke für den tip..
was ist denn das überhaupt sone vorläufige arbeitsbescheinigung.
mfg alex
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  #8  
Alt 01.07.2008, 21:36
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Seebarsch Seebarsch ist offline
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Standard AW: Vorläufige Arbeitsbescheinigung

Hallo du held,
die vorläufige Arbeitsbescheinigung ist ganz einfach ein Vordruck der Agentur.
Wenn du tatsächlich nur zwei Wochen aus dem Bezug warst, kannst du den Termin zum Antragsservice machen, wenn du den Antrag vollständig ausgefüllt hast und mindestens den Arbeitsvertrag und das Kündigungsschreiben hast. Dann gibst du dort an, dass die Arbeitsbescheinigung wegen der späten Abrechnung nachgereicht wird.
Die Agentur wird dann zumindest vorläufig bewilligen, weil sie auch die Anträge vom Tisch haben will und muss.
Nur Mut! Mach sofort den Termin für den Antragsservice klar!
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  #9  
Alt 01.07.2008, 22:10
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Standard AW: Vorläufige Arbeitsbescheinigung

hallo seebarsch,
vielen dank werde dann gleich morgen dort hin und das so machen..
sowas hatte ich nämlich noch nie gehört gahabt weisst...
aber wie gesagt danke für den rat..
mfg heldchen
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