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| ALG I - Fallstricke Kürzungen, Sperrzeiten, ungerechtfertigte Kündigungen u.ä. |
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#1
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Hallo,
vielleicht kann mir jemand hierauf eine Antwort geben: Wenn einem ein Bildungsgutschein bereits erteilt wurde, sich jedoch herausstellt, dass der bisher befristete Abeitsvertrag doch verlängert wird oder in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt wird, wird einem dann automatisch der Bildungsgutschein entzogen, wenn man die Weiterbeschäftigung ablehnt? Vielen Dank, Origami |
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#2
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Hallo origami,
dich kann natürlich keiner zwingen die Verlängerung anzunehmen. Sollte es der Agentur bekannt werden, kann sie dir aber das Angebot mit Rechtsfolgebelehrung zuschicken. Der Bildungsgutschein verfällt nur, wenn dein ALG I-Anspruch endet. Was mir nicht ganz klar ist, warum du jetzt eine Verlängerung angeboten bekommst? Das spricht dafür, dass du noch nicht arbeitslos bis und dann stellt sich die Frage, wieso du schon vorher einen Bildungsgutschein bekommst? |
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#3
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Vielen Dank für Deine Antwort, restart.
Der Bildungsgutschein wurde für den Fall der Fälle erteilt, also schon vor Beginn der Arbeitslosigkeit, weil man sich auf bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen früh melden muss (1. weil die Plätze begrenzt und schnell weg sind, und 2. man i.R. innerhalb von 3 Monaten den Gutschein einlösen muss) und zum anderen weil die Weiterbildung die Chance auf dem Arbeitsmarkt erhöht. Wenn ich Dich richtig verstehe, wäre die Frage dann wahrscheinlich, ob man im Falle eines Angebotes auf Verlängerung eine Sperrfrist bekommt und damit der Bildungsgutschein erlöscht. Oder bleibt der Bildungsgutschein erhalten und kann während der Sperrfrist eingelöst werden, auch wenn eine Sperfrist verhängt wird? Sprich: Bedeutet eine Sperrfrist automatisch, dass der ALG I-Anspruch endet? Vielen Dank, Origami |
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#4
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Nein, eine Sperrfrist bedeuten nicht das Ende vom ALG I und wahrscheinlich auch nicht das verlöschen des Bildungsgutscheines. Ich gehe eher davon aus, dass du das Angebot (von der Agentur, mit Rechtsfolge) sicherlich annehmen wirst um kein Sperrfrist verhängt zu bekommen. Die Arbeitsaufnahme würde natürlich dein ALG I und die Gültigkeit des Bildungsgutscheins beenden.
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