![]() |
|
#1
|
||||
|
||||
|
hallo,
ich werde noch wahnsinnig. meine beraterin meinte, wenn ich mich in arbeit melde (was zum 01.06.08 der fall is), brauche ich ihre termine nicht mehr wahrzunehmen, sprich, soll den termin absagen. ich habe eben beim aa angerufen und wollte den termin morgen absagen und mich gleichzeitig in arbeit zum 01.06. melden... also, zunächst mal, konnte mir die frau gar nix sagen, weil die gerade nen bundesweiten systemausfall haben....ich hab ihr dann erklärt, das ich den termin morgen absagen möchte, weil ich ja in arbeit bin.......da sagte sie mir, ich muss dann wohl doch zu meiner beraterin, schließlich sind es ja noch 1,5 monate bis dahin.....hab ihr gesagt, daß meine beraterin mir das anders erklärt hat...daraufhin ein seufzen...ich soll mich heute mittag nochmal melden.....es kommt noch erschwerend hinzu, daß ich aufgrund eines wichtigen arzttermins den termin wirklich nicht wahrnehmen kann, ok, das weiss ich schon seit letzter woche, aber, ich dachte, ich kann das alles heute regeln und jetzt das.... kann mir mal jemand nen tip geben, wie ich mich jetzt verhalten soll? was soll ich denn bei der vermittlerin, wenn ich eh nen job hab? |
|
#2
|
||||
|
||||
|
Hallo seraphim_76,
Solange du noch auf Leistungen angewiesen bist, musst du auch den Einladungen nachkommen, ob das nun Sinn macht oder nicht. Erst wenn du in Arbeit bist und keine Leistungen mehr benötigst, dann musst du zu ausstehenden Terminen nicht mehr erscheinen. |
|
#3
|
||||
|
||||
|
danke für die info...
aber warum hat meine beraterin mir beim letzten gespräch denn gesagt, wenn ich mich abmelde, dann soll ich anrufen und dann brauch ich nicht mehr zu kommen? der eine sagt so, der andere so! im übrigen habe ich jetzt natürlich keine eigenbemühungen, die ich vorweisen könnte, da ich ja einen job sicher habe in 1,5 monaten? kann mir jetzt was gekürzt werden oder gibt es dann eine verwarnung? bis jetzt war immer alles in ordnung, was die eigenbemühungen angeht.... |
|
#4
|
||||
|
||||
|
Zitat:
Nur wenn es dazu eine Vereinbarung oder eine Arbeitsangebot mit Rechtsfolgebelehrung gab. Aber selbst dann, kannst du das versuchen mit ihr in einem Gespräch zu klären, mit dem Hinweis auf das Missverständnis. |
|
#5
|
||||
|
||||
|
nein, ich habe momentan kein aktuelles jobangebot vom aa vorliegen und eine (schriftliche) vereinbarung über die eigenbemühungen gibt es nicht. sie hat mir das mal am anfang gesagt, was sie sehen will, das habe ich dann immer vorgelegt. das hatte ihr dann auch immer gereicht.
|
|
#6
|
||||
|
||||
|
Dann kann auch nicht viel passieren, ohne Rechtsfolge ist das nicht möglicht.
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Rohstoffe - Ölpreis auf neuem Rekordstand | ALN - Robot | Aktuelle Meldungen aus dem Arbeitslosen NETZ | 0 | 04.01.2008 02:33 |
| Arbeitslosikeit - Abgemeldet Restzahlung bei neuem Job? | milhouse123 | ALG I | 2 | 17.06.2007 16:39 |