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| ALG II - Abgelehnte Anträge + Widerspruch Fragen und Antworten zu den Begründungen und wie Widerspruch eingelegt wird. |
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#1
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Ich habe einen Antrag auf Zuschuß zum Arbeitsendgeld gestellt. Laut Aussage der ARGE habe ich vollen Anspruch auf Hilfe, nur ist es so das ich mich in einem praktischen Jahr befinde das einer Ausbildung gleich kommt. Dann kann ich ja BAFÜG beantragen und somit bekomme ich kein Geld. Die Aussage der BAFÜG - Stelle ist das ich zwar einen Antrag stellen kann aber keine Geld bekomm da ich ja ein Arbeitsentgeld bekomm. Das habe ich dann der ARGE gesagt doch den ist das egal, ich kann einen BAFÜG - Antrag stellen und dann brauchen die nicht zahlen auch wenn ich kein Geld bekomm von der BAFÜG - Stelle. HALLO, ist das Deutschland??????? Das kann doch nicht rechtens sein oder doch???? Muss doch irgendjemand Geld bekommen für Miete und Essen......
Gruß Matze |
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#2
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Guten Morgen Matiz und herzlich willkommen im Forum!
Also kurz gesagt rechtens ist es nicht, aber vor kurzem ist diesbezüglich ein Bericht gekommen das man versucht sich gerne mal so zu drücken. Viele Möglichkeiten bleiben Dir nicht, aber ich denke Du wirst noch ein paar hilfreiche Antworten bekommen und Du wirst Dich auf mühevoll Schreibarbeit einstellen müssen. Ich denke fast das Du über die normale Sozialhilfe Hilfe zum lebensunterhalt bekommen könntest, aber warum hat man Dir bei Deiner ARGE nicht gesagt was Du für Möglichkeiten hast? Gruß und viel Glück Marslicht |
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#3
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Bei der ARGE in unserem Landkreis, hat man das Gefühl das die eine Provision bekommen für jeden den sie ablehnen, lach
Die benhmen sich so als wenn sie das aus eig. Tasche bezahlen müssen. Also von der ARGE brauch man bei uns keine Hilfe erwarten. Sie haben gesagt das für sie der Fall geklärt ist und ich sollte doch dann lieber gehen!!!!!!!! |
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#4
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Hallo Matiz,
die einzige Frage die sich doch stellst... ist das praktische Jahr in dem Studium oder was du machst vorgeschrieben? Ist es das, ist es grundsätzlich über Bafög zu fördern, ist es das nicht und die Förderung über Bafög ausgeschlossen, gibts ALG II. Ich empfehle folgendes... Setz dich mit dem Bafög Träger auseinander... lass dir ggf. geben, dass eine Förderung ausgeschlossen ist. Damit gehst du ALG II beantragen und trittst einen ggf. vorhandenen Anspruch ab. Dann können die sich untereinander streiten wer zuständig ist, und du bekommst erstma Geld. |
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#5
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Das ist vorgeschrieben, dieses Jahr.. Vom Prizip her könnte ich einen Antrag stellen, dieser würde aber nicht bewilligt werden da ich ein Arebitsentgeld bekomme! Und nun???
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#6
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Zitat:
§ 21 Einkommensbegriff § 23 Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden Liegst du darüber, wirds ebenso kein ALG II geben! |
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