Arbeitslosen Forum Deutschland  

Zurück   Arbeitslosen Forum Deutschland > Themen > Allgemeine Fragen

Allgemeine Fragen die woanders nicht hineinpassen.


Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 27.06.2005, 11:01
Benutzerbild von angelo
angelo angelo ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.06.2005
Beiträge: 1
Renommee-Modifikator: 0
angelo Nullposter
Standard Arbeitslosen Geld 2 Frage?

Hallo erstmal an alle ich bin neu in den Forum.
So zu meiner Frage ich beziehe seit dem 1 Januar Arbeitslosen Geld 2 ich ahbe auch geld bekommen und gestern bekam ich einen Bewiligungs Bescheidt das ich bis Oktober 2005 geld bekommen soweit so gut ein tag vorher bekamm ich einen anderen Brief ich soll wieder was ausfüllen und meine Partnarin soll auch was ausfüllen ob alles beim alten ist wie ist das so lange ich das nicht ausfülle weil das braucht alles seine zeit bekomme ich dan kein geld am ende des monats bis das abgegeben ist?
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 27.06.2005, 12:18
Benutzerbild von Betroffener
Betroffener Betroffener ist offline
 
Registriert seit: 13.01.2005
Beiträge: 4.383
Renommee-Modifikator: 219
Betroffener KompetenzteamBetroffener KompetenzteamBetroffener KompetenzteamBetroffener KompetenzteamBetroffener KompetenzteamBetroffener KompetenzteamBetroffener KompetenzteamBetroffener KompetenzteamBetroffener KompetenzteamBetroffener KompetenzteamBetroffener Kompetenzteam
Standard

Angelo,

Du scheinst nicht nur im Forum neu zu sein, sondern auch in Sachen ALG II nicht auf dem laufenden zu sein

Das ALG II wird immer nur für einen überschaubaren Zeitraum gewährt. Gerade beim Erstantrag gab es unterschiedliche Laufzeiten zwischen 4 - 6 Monaten - insofern wundert mich Dein Bescheid bis Ende Oktober.

Rund 6 Wochen vor Ablauf des alten Bescheides sollen die Agenturen und ARGE'n die Folgeanträge versenden. Was laut eigener Erfahrung und auch in der Presse zu lesen ist, nicht so richtig geklappt hat.

Möglicherweise ist das bei Euch also entweder ein Irrläufer oder ein zu früh eingetroffener Folgeantrag (oder das Amt rechnet mit so langen Bearbeitungszeiten)

Nun stellen sich mir (aufgrund der Erwähnung Deiner Partnerin) einige zusätzliche Fragen:

Habt ihr beim Erstantrag angekreuzt "eheähnliche Gemeinschaft" und seid in einer Bedarfsgemeinschaft

oder

hat jeder von Euch einen eigenen Antrag als Alleinstehender gestellt, der in einer Wohngemeinschaft lebt?

Der Unterschied sind (im Westen) rund 68 € monatlich 622 € für beide oder 2x 345 € (wenn beide ALG II beziehen) und drastisch weniger, wenn einer von Euch noch Arbeit hat (oder bekommt), weil dann gegeneinander aufgerechnet wird nach den Bedarfssätzen des sogenannten Regelbedarfs.

Falls ihr als "eheähnlich" in einer Bedarfsgemeinschaft geführt seid, aber nur eine Wohngemeinschaft aus Alleinstehenden (zwei Bedarfsgemeinschaften) seid, wäre jetzt die Chance das entsprechend zu korrigieren.

Falls ihr schon zwei separate Bedarfsgemeinschaften seid, es bei Euch keinerlei Veränderungen gab oder gibt, dann brauchen nur die 6 oder 8 Kreuzchen bei "keine Veränderung" gemacht werden und nur dieses Deckblatt (vorher kopieren und Abgabe darauf gegenzeichnen lassen) beim Amt abgegeben werden - also eigentlich ganz stressfrei.

Wenn das alles anders ist, solltet Ihr Euch den folgenden Text anschauen.

Wohngemeinschaft: ALGII + KdU
http://www.arbeitslosennetz.de/forum...dd7556f3194#31

Kleine Übersicht:

Werte bei Kosten der Unterkunft
Bezüglich der Kosten der Unterkunft gibt es keine allgemeingültige Regelung bezüglich der "angemessenen" Höhe, da das zum einen durch die Lage regional unterschiedlich ist und auch noch dazu regional unterschiedlich gehandhabt wird.
Vielfach werden bei der Heizung Werte zwischen 0,80 € bis 1,00 € als "angemessen" betrachtet.

Infos zu den Höchstgrenzen für Miete und Heizung je m² gibt es auf jeden Fall im zuständigen Rathaus, die dort auch meist telefonisch abfragbar sind.

ALG II Antrag
In einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft eines eheähnlichen Verhältnisses wird davon ausgegangen, daß die Partner für ein ander einstehen (Definition siehe unten).
Einkommen des einen wird auf den gemeinsamen Bedarfsanspruch hochgerechnet und führt dann meist dazu, daß der ALG II Anspruch nicht wirksam wird, die Krankenversicherung selber getragen werden muss (Familienversicherung greift hier nicht!), usw., weil das Partnereinkommen bei oder über der Bedarfsgrenze für beide (ca. 600 € zzgl. Miete) liegt.

Sofern die Bedingungen der eheähnlichen Gemeinschaft nicht zutreffen, was m.E. für die meisten unverheirateten Paare gilt (sonst hätten sie geheiratet - Details siehe unten) ist der wichtige Punkt die Wohngemeinschaft von zwei oder mehr Personen.
Auf den ALG II Antrag gehört das Kreuz dann zu Alleinstehend:

Bei Kosten der Unterkunft wird dann eingetragen, daß die Miete in Höhe von xxx€ und die Heizkosten in Höhe von xx€ aufgeteilt werden (hälftig oder anteilig).

Zitat:
Erläuterung der Agentur für Arbeit zu diesem Thema:

Wie unterscheidet sich eine Bedarfsgemeinschaft von einer Haushaltsgemeinschaft?
Eine Bedarfsgemeinschaft besteht mindestens aus einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, dem Partner oder der Partnerin und den im Haushalt lebenden minderjährigen, unverheirateten Kindern. Kinder zählen jedoch nur zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie ihren Bedarf nicht durch ein eigenes Einkommen oder eigenes Vermögen selbst decken können. In der Definition sind Partner/in: der/die nicht dauernd getrennt lebende Ehemann/-frau oder die Person, mit der der Antragsteller in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Zur Haushaltsgemeinschaft zählen alle in einem Haushalt lebenden Personen, unabhängig von Geschlecht, Alter und verwandtschaftlichen Bindungen.

Was ist eine eheähnliche Gemeinschaft?
Eine eheähnliche Gemeinschaft ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen, die so eng ist, dass sie von den Partnern ein gegenseitiges Einstehen im Bedarfsfall erwarten lässt. Indizien sind insbesondere eine dauerhafte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, die gemeinsame Betreuung und Versorgung von Kindern im Haushalt sowie die wechselseitige Befugnis, über das gemeinsame tägliche Wirtschaften hinaus über Einkommens- und Vermögensgegenstände des Partners zu verfügen.

Was passiert, wenn ich in einer Wohngemeinschaft lebe?
Im Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen die Antragsteller keine Angaben über die persönlichen Verhältnisse eines Mitbewohners machen. Es reicht in den Fällen einer reinen Wohngemeinschaft aus, wenn im Formular der Mietanteil des Mitbewohners genannt oder die Untermietzahlung als Einkommen angeben wird. In einer Wohngemeinschaft mit mehreren erwerbsfähigen Erwachsenen können sich somit theoretisch genauso viele Bedarfsgemeinschaften ergeben, wie es Mitglieder der Wohngemeinschaft gibt.
Alles klar?
__________________
:::: Moderator ::::

- FAQ & Hilfe - ALN-Portal - ONLINE BEWERBUNG - Arbeitsagenturhinweise SGB II -

Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen.
Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur
meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar,
wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere.
Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben
nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder.
---------------------------------------------------------------------------------------------
Hinweis in eigener Sache:
Der Betrieb einer Webseite kostet neben viel Arbeit in unserer Freizeit auch Geld für
die Servermiete und den Traffic.Wenn Sie also meinen, das Ihnen hier weitergeholfen wurde,
würde sich der Forenbetreiber auch über eine kleine Spende wirklich freuen.
Für diesem Fall bitten wir die Kontonummer für Spenden per PN bei den Moderatoren zu erfragen.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:19 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2013, vBulletin Solutions, Inc.
Arbeitslosen NETZ Deutschland