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#1
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Hallo,
ich bin heute das erste Mal hier und habe eine eilige Frage. (habe morgen einen Termin bei der Agentur) Ich war seit 2002 in einem festen Arbeitsverhältnis (vollzeit) beschäftigt. Im Mai ´07 kam mein 1. Kind zur Welt. Seither bin ich in Elternzeit. Durch die berufliche Situation meines Mannes (1 Jahr nach Studium noch immer arbeitslos, dann Arbeitsplatz mit 2 Std. Pendeln täglich) sind wir Ende letzten Jahres aus der Heimat weggezogen damit mein Mann nur noch 10 Min. in die Arbeit braucht. (Somit sieht er auch unser Kind täglich und nicht nur mal 5 Min. bevor das Sandmännchen kommt So, ich hatte bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit beantragt. Die Teilzeitstelle kann ich aber nicht antreten (wegen verhältnissmäßig überdurchschnittlicher Anreisedauer) Mein Chef hat mir nun das Angebot gemacht dass ich in Telearbeit auch von zuhause aus arbeiten könnte. Leider würde ich aber nur im Schnitt ca. 200 €/Monat verdienen. Jetzt meine Frage. Kann ich ALG beantragen obwohl ich bei meinem alten AG weiterhin beschäftigt bleibe? Würden mir die 200 € angerechnet werden? |
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#2
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Hallo Maimama82,
das kommt im Endeffekt drauf an, wieviele Stunden du arbeitest. Es dürfen nicht mehr als 14,9Std / Woche sein, sind es mehr, bist du nicht arbeitslos! Für einen "Nebenjob" hast du einen Freibetrag von 165€ + Aufwendungen. Aufwendungen wirst du wohl keine haben wie Fahrtkosten, daher wird dir alles über 165€ angerechnet aufs ALG I! |
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#3
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Erstmal danke für die schnelle Antwort.
Auf mehr als 15 Std. die Woche komme ich nicht. Es sind eher 17 Std./Monat. |
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