Arbeitslosen Forum Deutschland  

Zurück   Arbeitslosen Forum Deutschland > Arbeitslosengeld I (ALG I) > ALG I - Fragen und Antworten

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 23.04.2008, 10:33
Benutzerbild von Maimama82
Maimama82 Maimama82 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2008
Beiträge: 2
Renommee-Modifikator: 11
Maimama82 Einmalposter
Standard ALG I nach Elternzeit

Hallo,
ich bin heute das erste Mal hier und habe eine eilige Frage.
(habe morgen einen Termin bei der Agentur)
Ich war seit 2002 in einem festen Arbeitsverhältnis (vollzeit) beschäftigt.
Im Mai ´07 kam mein 1. Kind zur Welt. Seither bin ich in Elternzeit.
Durch die berufliche Situation meines Mannes (1 Jahr nach Studium noch immer arbeitslos, dann Arbeitsplatz mit 2 Std. Pendeln täglich) sind wir Ende letzten Jahres aus der Heimat weggezogen damit mein Mann nur noch 10 Min. in die Arbeit braucht. (Somit sieht er auch unser Kind täglich und nicht nur mal 5 Min. bevor das Sandmännchen kommt )

So, ich hatte bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit beantragt. Die Teilzeitstelle kann ich aber nicht antreten (wegen verhältnissmäßig überdurchschnittlicher Anreisedauer)
Mein Chef hat mir nun das Angebot gemacht dass ich in Telearbeit auch von zuhause aus arbeiten könnte. Leider würde ich aber nur im Schnitt ca. 200 €/Monat verdienen.

Jetzt meine Frage. Kann ich ALG beantragen obwohl ich bei meinem alten AG weiterhin beschäftigt bleibe? Würden mir die 200 € angerechnet werden?
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 23.04.2008, 10:36
Benutzerbild von fragi
fragi fragi ist offline
Profi
 
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 4.092
Renommee-Modifikator: 214
fragi Kompetenzteamfragi Kompetenzteamfragi Kompetenzteamfragi Kompetenzteamfragi Kompetenzteamfragi Kompetenzteamfragi Kompetenzteamfragi Kompetenzteamfragi Kompetenzteamfragi Kompetenzteamfragi Kompetenzteam
Standard AW: ALG I nach Elternzeit

Hallo Maimama82,

das kommt im Endeffekt drauf an, wieviele Stunden du arbeitest. Es dürfen nicht mehr als 14,9Std / Woche sein, sind es mehr, bist du nicht arbeitslos!

Für einen "Nebenjob" hast du einen Freibetrag von 165€ + Aufwendungen. Aufwendungen wirst du wohl keine haben wie Fahrtkosten, daher wird dir alles über 165€ angerechnet aufs ALG I!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 23.04.2008, 10:58
Benutzerbild von Maimama82
Maimama82 Maimama82 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2008
Beiträge: 2
Renommee-Modifikator: 11
Maimama82 Einmalposter
Standard AW: ALG I nach Elternzeit

Erstmal danke für die schnelle Antwort.
Auf mehr als 15 Std. die Woche komme ich nicht. Es sind eher 17 Std./Monat.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
ALG1 nach Elternzeit/Erziehungurlaub wertzui ALG I - Antragstellung / Allgemeine Fragen 7 02.04.2011 15:28
Arbeitslosengeld II oder I nach Elternzeit Cuccini Alg und Kinder-, Eltern- oder Erziehungsgeld 1 27.03.2008 21:02
Alg I nach Elternzeit? emma1206 ALG I 2 13.02.2008 12:51
Teilzeit nach Elternzeit negativ für ALG I? TorstenFFM ALG I - Antragstellung / Allgemeine Fragen 1 30.12.2006 17:26
ALG nach Elternzeit? Thelka ALG I - Fragen und Antworten 4 13.10.2006 19:09


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:06 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2013, vBulletin Solutions, Inc.
Arbeitslosen NETZ Deutschland