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  #1  
Alt 25.04.2008, 12:08
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Standard Dauer von ALG 1 Bezug?

Hallo,
ich steh vor einer ziemlich kniffligen Entscheidung und hoffe, jemand kann mir hier helfen

Mein Vater ist seit 01.09.05 bei mir angestellt. Vorher war er 15 Jahre selbstständig mit einer Gaststätte. Er ist im moment 63 Jahre und ich muß ihm kündigen, da auch meine Mittel sich dem Ende neigen.

In den Vorruhestand kann er nicht gehen, da durch die Selbstständigkeit die erforderten Jahre nicht komplett sind. Arbeitsjahre in der Selbstständigkeit werden nicht angerechnet.

Nun die Frage 1: wie lang bekommt er ALG1? Da er über 58 ist, würden ihm ja 24 Monate zustehen, aber reicht seine Angestelltenzeit? Oder ist diese nicht ausschlaggebend?

Frage 2: Ist es sinnvoll ihm zu kündigen oder sollte er besser auf geringfügig weiterbeschäftigt werden?

Frage 3: Wirkt sich davon was negativ auf seine Rente aus?
Was ist der bessere Weg? Wo bekommt er mehr?

LG Susi
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  #2  
Alt 25.04.2008, 12:31
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Standard AW: Dauer von ALG 1 Bezug?

Hallo Susi,

rechnen wir doch mal:

01.09.05 - 31.05.08

müssten dann 21 Monate sein!

Schau dazu am besten mal hier in die Tabelle!
Das müssten 10 Monate ALG I sein!

Neben dem ALG könnte er max. 14,9 Std die Woche arbeiten, sobald es 15 Std sind ist er nichtmehr arbeitslos!
Er hat beim ALG I einen Freibetrag von 165€, alles darüber wird aufs ALG angerechnet.

Was letztendlich die Lösung ist, kann ich leider auch nicht sagen, dir nur die Tatsachen dazu geben.
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  #3  
Alt 25.04.2008, 12:57
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Standard AW: Dauer von ALG 1 Bezug?

Danke Dir.

Das ist ja noch weniger, als gedacht. Nur 10 Monate bei 2,5 Jahren Beschäftigung ... Nicht viel. Kann ich ihn nach 10 Monaten einstellen und dafür Zuschüsse bekommen (wegen Einstellung schwer vermittelbarer Arbeitnehmer)? Das wäre dann noch eine Alternative. Gelten Zuschüsse dann nur bei Vollzeit- Angestellten?

Mann, das Thema ist nicht einfach für Otto- Normal- Verbraucher

Ich will verhindern, jetzt eventuell eine falsche Entscheidung zu treffen, die uns dann vielleicht viel Geld kostet...

LG Susi
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  #4  
Alt 25.04.2008, 13:04
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Standard AW: Dauer von ALG 1 Bezug?

Sorry, ich hab 2006 gelesen, kleine Korrektur!

Zitat:
01.09.05 - 31.05.08

müssten dann 33 Monate sein!

Schau dazu am besten mal hier in die Tabelle!
Das müssten 15 Monate ALG I sein!
Jetzt sind wir auf der richtigen Wellenlänge...

Zu der Förderung:
Zitat:
(1) Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn 1.zu vermuten ist, dass der Arbeitgeber die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses veranlasst hat, um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten oder
2.die Einstellung bei einem früheren Arbeitgeber erfolgt, bei dem der Arbeitnehmer während der letzten vier Jahre vor Förderungsbeginn mehr als drei Monate versicherungspflichtig beschäftigt war; dies gilt nicht, wenn es sich um die befristete Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen handelt.
Quelle: §221 Abs.1 SGB III
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