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ALG I Wann, wieviel, wie lange?

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  #1  
Alt 29.04.2008, 18:05
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Tanja2008 Tanja2008 ist offline
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Tanja2008 Einmalposter
Standard Erneute Arbeitslosigkeit - was jetzt?

Hallo,

habe mich nun durchgerungen mich in diesem Forum anzumelden, da ich mit meinem Latein am Ende bin. Nachdem ich etliche SuFu probiert habe und noch immer keine endgültige Antwort auf meine Fragen erhalten konnte, schreibe ich nun diesen Thread:

Ich war von der Ausbildung (2000) bis zum 31.05.2007 beschäftigt. Danach erhielt ich ALG I vom 01.06.2007 bis 02.02.2008. Ab 03.02.2008 habe ich wieder eine Tätigkeit (vom AA vermittelt) ausüben können. Nun droht die erneute Arbeitslosigkeit zum 01.06.2008.

Meine Fragen, die sich nun stellen sind folgende:

1. Erhalte ich nun wieder ALG I oder bekomme ich nicht's mehr vom AA?
2. Wie sieht es mit dem Zuschuß zur Selbstständigkeit aus? Ich kann mir durchaus vorstellen diesen Weg zu wählen, allerdings sollte der finanzielle Aspekt nicht unberücksichtigt bleiben.

Vorab danke ich Euch für die Hilfe, die ich dringend benötige...
Tanja
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  #2  
Alt 29.04.2008, 19:13
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Betroffener Betroffener ist offline
 
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Standard AW: Erneute Arbeitslosigkeit - was jetzt?

Tanja,

nach meinem Dafürhalten bekommst Du weiter aus Deinem alten Restanspruch ALG I.

Für eine Unterstützung zur Selbständigkeit benötigst Du in der Regel mindestens 90 Tage Restanspruch - was dann knapp werden könnte, bis die nötigen Unterlagen, Gespräche, Unternehmenskonzept inkl. Absegnung durch IHK oder Handwerkskammer durch sind.
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  #3  
Alt 29.04.2008, 22:32
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Tanja2008 Tanja2008 ist offline
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Tanja2008 Einmalposter
Standard AW: Erneute Arbeitslosigkeit - was jetzt?

Vielen Dank für die schnelle Hilfe!
Habe ich mir schon gedacht, das mit der Selbstständigkeit

Würde sich denn etwas ändern wenn:
a)ledig
b)verheiratet ???

Nochmals vielen Dank!
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  #4  
Alt 30.04.2008, 15:07
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Standard AW: Erneute Arbeitslosigkeit - was jetzt?

Was sollte der Ehestatus damit zu tun haben, solange es um ALG I geht?

Bei Verheirateten ist der Ehegatte nach BGB zum ggf. höherem Unterhaltsstandard verpflichtet (bei nicht verheiratetenen entgegen BGB wird trotzdem der "Partner" per SGB II zwangsverpflichtet auf der Hartz IV Regelsatz-Ebene).

Oder was war der Hintergrund der Frage?
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  #5  
Alt 03.05.2008, 14:25
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Tanja2008 Tanja2008 ist offline
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Tanja2008 Einmalposter
Standard AW: Erneute Arbeitslosigkeit - was jetzt?

Was ich damit meinte ist...

...wenn ich nun auch noch zwischenzeitlich heiraten möchte. In wie weit besteht dann der Anspruch auf ALGI. Wird das Gehalt meines Mannes dann mit angerechnet, oder wie verhält sich das. Auch wenn sich die Steuerklassen ändern, sind 2 "Gehälter" (davon 1x ALGI) besser als 1!

Damit wir uns kein "Eigentor schiessen" lieber noch mal nachgefragt


Dank und Gruß!
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