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#1
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Hallo,
nachdem viel Wartezeit vergangen ist, beginnt nun meine medizinische Reha. Träger ist die Deutsche Rentenversicherung. So richtig geplant war das nicht von mir, ich wollte ursprünglich nur eine Umschulung. Aber ich sollte erstmal überhaupt fit werden für eine Umschulung. Für die Zeit danach habe ich ein paar Fragen an Euch: 1. Bisher habe ich als Krankenschwester gearbeitet. Aber um nichts in der Welt möchte ich wieder zurück " an das Patientenbett ". Mit all dem Leid kann ich nicht mehr umgehen und war mit der Auslöser für mein Burn out Syndrom. Besteht dennoch die Gefahr dass ich nach erfolgreicher Reha wieder in meinem alten Beruf vermittelt werde?? ![]() 2. Wer ist danach für mich zuständig? Bisher hatte ich immer mit der Arbeitsagentur zu tun, gemeinsam hatten wir auch den Antrag auf die Reha gestellt? 3. Was hat das ganze mit den Beitragsjahren zu tun? Meine Sachbearbeiterin sagte mir dass ich noch keine 12 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hätte und damit die Rentenversicherung nicht für meine Umschulung, bzw. die Kosten dafür, aufkommen müsste. Stimmt dass? Und zählt die Ausbildung nicht dazu? Vielen Dank für Eure Hilfe, Gruß Tootsie |
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#2
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Hallo tootsie,
Zitat:
Dies wird für dich das wichtigste Dokument für alles weitere... Deshalb solltest du beim Abschlußgespräch mit dem Arzt drauf achten, dass alles richtig drinsteht, weder übertrieben, noch untertrieben. Ist dem so, und es wurde festgestellt, der Beruf ist nichtmehr, dann wird dortdrin auch sicherlich eine Umschulung empfohlen. Zitat:
Die Reha kann dich sowohl Gesund als auch Krank entlassen! Zitat:
Ich gehe grad den selben Weg, und musste auch ne Reha vor die Umschulung setzen, denn ich habe die 15 Beitragsjahre nicht voll. Es gibt aber 2 Wege für leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung) von der Rentenversicherung: 1. Über die 15 Beitragsjahre 2. auch 6 Monate nach Reha Über Punkt 2 hast du anrecht auf Leistungen zur teilhabe von der DRV! Aber aufgepasst, so einfach erbringen tun die das auch nicht... Lass dich nicht zum Ball machen und hin und her werfen, denn BA wird dich zur DRV schicken und umgekehrt. Ich würde den Antrag bei der DRV stellen, die können sich ja hinter den Kulissen einigen wers bezahlt, hauptsache es läuft erstma an! |
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#3
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Danke.
Also, ich wiederhole mal aus meinem Verständnis heraus: für eine von der Rentenversichrung finanzierte Umschulung habe ich anspruch, wenn diese 6 Monate nach einer Reha stattfindet? Die durchgeführte Reha ist quasi meine Eintrittskarte? Gibt es einen Unterschied der Leistungen zwischen Arbeitsamt und Rentenversicherung? die Umschulung sollte doch gleich sein. |
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#4
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Die Umschulung sollte nicht gleich sein, sie kann gleich sein!
Oft haben die Rententräger zum Teil die besseren Angebote und Möglichkeiten als das AA. Solltest Du aber beim AA was finden was Dich interessiert, kannst bei Deinem Rententräger anfragen ob Sie die Kosten übernehmen. MfG Marslicht |
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#5
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12 Jahre gearbeitete haben? Ja das stimmt !
Der Unterschied bei der Umschulung vom AA und der RV ist: Bei der RV Bessere Betreuung Keine besonderen "Kandidaten oder Berufsarbeitslosen" die während der Umschulung den Unterricht und die Umschulung stören Die Qualität der Umschulung ist besser !!!!!!!!!! Mehr Geld (Nahezu das dass Du vorher Verdient hast und teilweise sogar mehr) Ich wünsche Dir viel Glück! Noch was! Umso später du Anfängst (Lebensalter), desto schlechter sind deine Chancen, nach der Umschulung einen Job zu erhalten! Falls du nach der Umschulung keinen Job finden kannst, fällst du nach dem Überbrückungsgeld ins Hartz IV dasein zurück! 50 - 60 % aller Umschüler, brechen die Umschulung während der Maßnahme ab. Der Druck ist unheimlich hoch. |
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