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  #1  
Alt 18.06.2008, 22:06
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Standard ALG nach Elternzeit

Hallo,

ich bin auf dieses tolle Forum gestoßen und hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich werde bald meine Elternzeit beenden und da mein Chef mit keine Teilzeit bieten kann oder will, muß ich mich arbeitssuchend melden.

Wird mir da ich dann aber nur noch Teilzeit zur verfügung stehe, mein ALG auf 50% gekürzt?

Würde heißen:
mein damaliges Gehalt (jetzt aber aus Lohnsteuerklasse 5)
minus 50% wegen Teilzeit
davon 67 %

macht unterm Strich......nix

Ich habe früher ca.1250 Euro raus bekommen mit Lohnsteuerklasse 5, vielleicht kann mir ja einer sagen was mir noch bleibt.

Ich danke euch jetzt schon

Gruß Nina
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  #2  
Alt 19.06.2008, 16:53
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Standard AW: ALG nach Elternzeit

Hallo fiene,

erstmal kommts drauf an, wieviel Stunden du arbeiten willst... Teilzeit heißt nicht automatisch 20Std... Denn 40Std sind dem gegenüber Vollzeit.

Grob ists dann so:
1250€ Netto / 40Std * 20Std (Anzahl der Stunden die du dich zur Verfügung stellst) *0.67 = 418,75€

Also in diesem Fall... mit den Stunden die du dich zur Verfügung stellst, kannst du aber flexibel sein, es müssen nicht 20 sein, können auch mehr sein, müssen aber mind. 15 sein.
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  #3  
Alt 19.06.2008, 23:16
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Standard AW: ALG nach Elternzeit

Hallo,
danke für deine Antwort, ich habe früher 38,5 Stunden gearbeitet. Mal sehen wieviel ich jetzt noch arbeiten kann, ich denke so 25 Stunden.
Zu dem Abzug der Stunden kommt dann aber auch noch der Abzug durch die schlechte Lohnsteuerklasse oder?

Gruß Nina
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  #4  
Alt 20.06.2008, 17:57
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Standard AW: ALG nach Elternzeit

Zitat:
Zu dem Abzug der Stunden kommt dann aber auch noch der Abzug durch die schlechte Lohnsteuerklasse oder?
Ja richtig, dies steht im §133 SGB III...

Aber dadurch hat dein Mann ja mehr Geld!
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