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| ALG II - Antragstellung Fragen zur ALG II Antragstellung und zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen. |
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#1
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Hallo zusammen,
bin noch ganz neu hier und habe auch direkt eine Frage: Welche Unterlagen muß ich verpflichtend beim Antrag auf ALG II vorlegen? Und wo steht dies (möglichst zum Ausdrucken) geschrieben, als Gesetz oder Verwaltungsvorschrift? Danke vorab. Bald mehr. Grüsse Shabroka |
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#2
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Shabroka,in keinem Gesetz und keiner Verwaltungsvorschrift gibt es eine verbindliche Liste, aus der hervorgehen würde, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen (und welche nicht). Das ist insofern logisch, weil alle Einkünfte und das Vermögen angegeben werden müssen, denn Alg II ist eine Leistung, die davon abhängt, dass man zu wenig davon hat. Probleme gibt es häufig hinsichtlich Kontoauszügen. Ich vertrete - unter Berufung auf das Hessische Landessozialgericht - die Auffassung, dass nur aktuelle Kontoauszüge verlangt werden können, aber (jedenfalls bei einem Erstantrag) keine, die in die Vergangenheit zurückreichen.
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:::: Moderator :::: - FAQ & Hilfe - ALN-Portal - ONLINE BEWERBUNG - Arbeitsagenturhinweise SGB II - Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen. Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar, wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder. --------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweis in eigener Sache: Der Betrieb einer Webseite kostet neben viel Arbeit in unserer Freizeit auch Geld für die Servermiete und den Traffic.Wenn Sie also meinen, das Ihnen hier weitergeholfen wurde, würde sich der Forenbetreiber auch über eine kleine Spende wirklich freuen. Für diesem Fall bitten wir die Kontonummer für Spenden per PN bei den Moderatoren zu erfragen. |
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#3
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#4
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Hallo und Danke für die ersten Reaktionen.
Der Antrag ist ein Erstantrag. Folgende angeforderte Unterlagen sollen unter anderem vorgelegt werden und stoßen auf mein Unverständnis: Nachweis über Schuldverpflichtungen - da die Agentur Schulden sowieso nicht übernimmt, betrachte ich dies als einen Eingriff in meine Privatsphäre. Tabellarischer Lebenslauf von mir und von meiner Frau. - wir reden doch hier über die Antragstellung und Leistungserbringung, oder? Kontoauszüge der letzten drei Monate - da wir vorher nichts mit Arbeits- oder Sozialamt zu tun hatten, geht die Agentur das einfach nichts an, denke ich, denn das war vorher.Sie können einen Kontostand haben vom Tag der ersten Vorsprache, dem 03.Juli und einen vom Tag des nächsten Termins, dem 23.August. Jahresabrechnung der Stadtwerke Krefeld - da Strom aus dem Regelsatz bezahlt werden muß und nicht extra erstattet wird, sehe ich auch hier keinen Grund dieses vorzulegen. Einnahmen / Überschußrechnung - da wir einen kleinen Handwerksbetrieb hatten, wollte die Agentur ursprünglich eine Einkommenssteuererklärung für 2006 haben. Und das 3 Tage nach Betriebsschließung. Da dies aber der Steuerberater macht und ich nur eine eigene Einnahmen/Überschußrechnung als Exel-Datei auf dem PC habe, wollen sie sich erst mal damit begnügen. Aber mit welchem Recht? Auch das ist Vergangenheit und geht sie nichts an. Ob der Betrieb im ersten Halbjahr 20.000 Euro oder 100.000 Euro Umsatz hatte - ausschlaggebend sind doch die oben erwähnten Kontostände. Korrigiert mich bitte, wenn ich irgendwo auf dem Holzweg bin. Die Anforderung aller anderen Unterlagen sehe ich ein. Beim Durchstöbern des www bin ich heute noch über etwas anderes gestolpert: Leistungsbewilligung erst ab Datum der Antragstellung! Am 03. Juli war ich bei der Agentur. Nach 4 Stunden Wartezeit (ich war der Vorletzte) erklärte mir die Sachbearbeiterin, daß ihre Bürozeit schon längst abgelaufen sei und gab mir in aller Freundlichkeit einen neuen Termin (schriftliche Terminvereinbarung) zwecks gemeinsamer Antragsaufnahme für den 23.August ! Angeblich ist sie vorher terminlich völlig ausgebucht. Gut,daß wir einen Bekannten haben, der ein paar Euro "an den Füßen hat" und uns Geld leihen konnte (ist schriftlich festgehalten). Unseren Vermieter habe ich in einem persönlichen Gespräch von der Notwendigkeit des Wartens überzeugt. Ich will nur für die Dame hoffen, daß das kein linkes Ding werden soll, frei nach dem Motto: Wir zahlen erst ab dem Antragsdatum, dem 23.August ! Sollte dies der Fall sein, breche ich sofort den Termin ab, übergebe die Sache unserem Rechtsanwalt zwecks Beantragung einer Einstweiligen Verfügung gegen die Arbeitsagentur, sowie Einleitung einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Auch den Straftatbestand des Betruges werde ich dann prüfen lassen. Ich habe (noch) keine großen Erfahrungen mit Arbeitsamt,etc. Kannte das nur aus dem Bekanntenkreis, wenn erzählt wurde, was "die" mal wieder für Dreckigkeiten ausgeheckt haben. Aber ich muß sagen, es erschreckt mich zutiefst, was aus den Rechten der Bürger geworden ist! Und ich bin erst am Anfang meiner Recherchen. Genauso wie die Politik, die erst am Anfang von Kürzungen, Streichungen, etc. steht! Wie sagte mein Opa: Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen. Und ich lächelte und war froh, und es kam schlimmer! Grüße Shabroka |
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#5
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Du kannst den Antrag auch per Einschreiben/RS zusenden - selbst wenn Unterlagen fehlen... kommt der Rückschein zu dir, ist der Antrag dort zu diesem Datum eingegangen (Annahme-Unterschrift Rückschein!)
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#6
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Zitat:
Generell aber der Hinweis: Du hast es nicht mit der Arbeitsagentur zu tun, die sich eher auf die Perspektive "Mensch als Arbeitnehmer" beschränkt, sondern mit einer Einrichtung, die sehr viel mehr in der Tradition der alten Sozialhilfe steht, also - um es mal sehr positiv zu formulieren - den Menschen "ganzheitlich" betrachtet und ihre amtliche Neugier auf Aspekte erstreckt, die weit in's Private hineinreichen. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zeitpunkt der Antragstellung war bereits der 3. Juli, wenn dabei Personalien aufgenommen wurden. "Antrag" ist jede Mitteilung an den Alg II-Träger, dass man sich als bedürftig betrachtet und Alg II haben will, auch wenn er mangels vollständiger Antragsunterlagen noch nicht bearbeitet werden kann.
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#7
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Hallo,
erst mal Danke an Kristin, Stefan, etc. - ich halte Euch auf dem Laufenden. Und ein sehr großes Lob an alle Beteiligten dieser Website! Habe bisher noch nichts vergleichbares im net gefunden. Sehr ausführlich und bis in die kleinsten Bereiche aufgeästelt. Mich beschäftigt die Frage, wie man all den Leuten helfen kann, die auf Hartz IV abgerutscht sind? Viele,viele Probleme und in den nächsten Jahren werden es noch viel mehr werden. Und die meisten lassen sich aus Unkenntnis oder Angst über den Tisch ziehen. Muß mal überlegen, ob ich nicht auch was positives tun kann. Vielleicht frage ich mal hier im Arbeitslosenzentrum in Krefeld nach. LG Holger |
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