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  #1  
Alt 30.06.2008, 21:16
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Standard Einladung Zeitarbeitsfirma

Hallo,

auf Empfehlung der Arbeitsagentur habe ich mich bei einer bekannten Zeitarbeitsfirma beworben. Nun habe ich von denen auch eine Einladung zum Vorstellungsgespräch nächste Woche bekommen. Habe jetzt im Internet ein wenig über diese Firma recherchiert und lese wirklich nur über schlechte Erfahrungen... Jetzt weiß ich nicht, was ich machen soll. Hat es irgendwelche Konsequenzen, wenn ich den Termin absage oder einfach nicht hingehe? Ich will nicht übern Tisch gezogen werden!!!
  #2  
Alt 30.06.2008, 21:33
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Standard AW: Einladung Zeitarbeitsfirma

Hallo sandfee,
das kommt darauf an, ob du Alg 1 oder Alg 2 beziehst.
Wenn du Alg 1 beziehst, kann dir nichts geschehen, weil das ja nicht auf einem Vermittlungsvorschlag der Agentur basiert.
Bei Bezug von Alg 2 sieht das etwas anders aus!
  #3  
Alt 30.06.2008, 21:38
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Standard AW: Einladung Zeitarbeitsfirma

Doch, ich beziehe ALG1. Und ich habe von der ARGE einen Vermittlungsvorschlag geschickt bekommen. Das sind doch diese Zettelchen, die man hinterher wieder an die Arbeitsagentur zurücksenden muss, ob man sich beworben hat oder nicht und was daraus geworden ist!???
  #4  
Alt 01.07.2008, 09:33
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Standard AW: Einladung Zeitarbeitsfirma

Also beziehst du ALG I und aufstockend dazu ALG II.Das heisst die ARGE is für dich zuständig.Du scheinst ja auch einen Vermittlungsvorschlag bekommen zu haben.Daher kann ich dir nur empfehlen dort zu erscheinen.

Alternativ gibt es noch immer den alten bekannten "Gelber Schein".

MfG
Codeman
  #5  
Alt 01.07.2008, 20:08
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Nein, ich bekomme nur ALG1. Hab mit ALGII nix zu tun. Ich war zuvor in der Ausbildung und bekomme jetzt nicht ganze 400 Euro im Monat... 67% von meinem Ausbildungsgehalt halt!
  #6  
Alt 01.07.2008, 20:13
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Dann muss ich dich bitten,dich etwas präziser auszudrücken,denn du schreibst

Zitat:
Zitat von Sandfee
Doch, ich beziehe ALG1. Und ich habe von der ARGE einen Vermittlungsvorschlag geschickt bekommen.
ARGE = ALG II

Du redest hier ferner von einen Vermittlungsvorschlag.Das ist ja etwas anderes als eine "Empfehlung".Hat denn dieser Vermittlungsvorschlag eine Rechtsfolgenbelehrung ? Wenn ja,dann solltest du hingehen,ansonsten erwartet dich eine Sperrzeit.

MfG
Codeman
  #7  
Alt 01.07.2008, 20:27
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Standard AW: Einladung Zeitarbeitsfirma

Entschuldigung. Aber ich bin halt erst seit noch nicht mal einem Monat arbeitslos, ich hab da noch nicht so die Peilung von!

Eigentlich hatte ich das mit der ARGE auch auf Agentur für Arbeit editiert, hat er aber leider wohl irgendwie nicht übernommen

Nein, von einer Rechtsfolgebelehrung weiß ich nichts... das heißt, es ist nur ein Rat, aber kein Muss????
  #8  
Alt 21.07.2008, 07:03
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Standard AW: Einladung Zeitarbeitsfirma

Hallo,

Die BA (Bundesagentur für Arbeit) verschickt zweierlei Vermitlungsvorschläge, einmal mit Rechtsfolgebeleherung und einmal ohne.
Du hast den Vermitlungsvorschlag/die einladung zum persönlichen Gespräch mit deinem Kundenbetreuer der BA, vor dir liegen und da müsste ein bekannter Text dabei stehen

Zitat:
Zitat von Sandfee Beitrag anzeigen
"Beachten Sie bitte unbedingt auch die Rechtsfolgebelehrung und die weiteren Hinweise auf Blatt 2"
steht sowas auf deiner Einladung oder deinem Vermittlungsvorschlag der BA ist das Schreiben welches du dann erhalten hast mit Rechstfolgebelehrung, was soviel heist wie, du musst dem nachgehen, also sollte der Vermittlungsvorschlag mit der Zeitarbeitsfirma mit Rechsfolgebelehrung sein so solltest du diesem nachgehen da es sonst zu einer Saktion kommen wird gegen über der BA.
Allerdings der Gelbe Schein kann eine Lösung sein, aber ich würde mal hingehen und mir das ganze anhören was sie dir zu sagen hat.

ARGE ist ja ALG 2 wie unter mir schon beschrieben wird, ARGE heitßt richtig zusammen gesetzt Arbeitsgemeinschaft und es gibt dann noch in den größeren Städten das sogenante Job Center.
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