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| Alles um den Beruf Themen aus Sicht der Beschäftigten |
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#1
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Hallo,
auf Empfehlung der Arbeitsagentur habe ich mich bei einer bekannten Zeitarbeitsfirma beworben. Nun habe ich von denen auch eine Einladung zum Vorstellungsgespräch nächste Woche bekommen. Habe jetzt im Internet ein wenig über diese Firma recherchiert und lese wirklich nur über schlechte Erfahrungen... Jetzt weiß ich nicht, was ich machen soll. Hat es irgendwelche Konsequenzen, wenn ich den Termin absage oder einfach nicht hingehe? Ich will nicht übern Tisch gezogen werden!!! |
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#2
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Hallo sandfee,
das kommt darauf an, ob du Alg 1 oder Alg 2 beziehst. Wenn du Alg 1 beziehst, kann dir nichts geschehen, weil das ja nicht auf einem Vermittlungsvorschlag der Agentur basiert. Bei Bezug von Alg 2 sieht das etwas anders aus!
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#3
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Doch, ich beziehe ALG1. Und ich habe von der ARGE einen Vermittlungsvorschlag geschickt bekommen. Das sind doch diese Zettelchen, die man hinterher wieder an die Arbeitsagentur zurücksenden muss, ob man sich beworben hat oder nicht und was daraus geworden ist!???
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#4
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Also beziehst du ALG I und aufstockend dazu ALG II.Das heisst die ARGE is für dich zuständig.Du scheinst ja auch einen Vermittlungsvorschlag bekommen zu haben.Daher kann ich dir nur empfehlen dort zu erscheinen.
Alternativ gibt es noch immer den alten bekannten "Gelber Schein". MfG Codeman |
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#5
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Nein, ich bekomme nur ALG1. Hab mit ALGII nix zu tun. Ich war zuvor in der Ausbildung und bekomme jetzt nicht ganze 400 Euro im Monat... 67% von meinem Ausbildungsgehalt halt!
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#6
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Dann muss ich dich bitten,dich etwas präziser auszudrücken,denn du schreibst
Zitat:
Du redest hier ferner von einen Vermittlungsvorschlag.Das ist ja etwas anderes als eine "Empfehlung".Hat denn dieser Vermittlungsvorschlag eine Rechtsfolgenbelehrung ? Wenn ja,dann solltest du hingehen,ansonsten erwartet dich eine Sperrzeit. MfG Codeman |
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#7
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Entschuldigung. Aber ich bin halt erst seit noch nicht mal einem Monat arbeitslos, ich hab da noch nicht so die Peilung von!
Eigentlich hatte ich das mit der ARGE auch auf Agentur für Arbeit editiert, hat er aber leider wohl irgendwie nicht übernommen ![]() Nein, von einer Rechtsfolgebelehrung weiß ich nichts... das heißt, es ist nur ein Rat, aber kein Muss???? |
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#8
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Hallo,
Die BA (Bundesagentur für Arbeit) verschickt zweierlei Vermitlungsvorschläge, einmal mit Rechtsfolgebeleherung und einmal ohne. Du hast den Vermitlungsvorschlag/die einladung zum persönlichen Gespräch mit deinem Kundenbetreuer der BA, vor dir liegen und da müsste ein bekannter Text dabei stehen Zitat:
Allerdings der Gelbe Schein kann eine Lösung sein, aber ich würde mal hingehen und mir das ganze anhören was sie dir zu sagen hat. ARGE ist ja ALG 2 wie unter mir schon beschrieben wird, ARGE heitßt richtig zusammen gesetzt Arbeitsgemeinschaft und es gibt dann noch in den größeren Städten das sogenante Job Center. |
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