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#1
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Hallo allerseits!
Heute muss ich euch leider wieder belästigen und tausend Löcher in den Bauch fragen *g* Aaalso: Nachdem meine Berufsausbildungsbeihilfe im Februar aufgrund zu hohem Verdienst meines Vaters nicht erneut bewilligt wurde, empfahl man mir einen Anwalt aufzusuchen, der den Volljährigenunterhalt berechnet und diesen ggf. einklagt. Also tat ich dies, nach langem Hin und Her erfuhr ich dann letzte Woche, dass mein Vater leistungsunfähig ist. Gut, dies hätte man schon wesentlich früher, nämlich mit Vorlage seiner Verdienstbescheinigungen im März, feststellen können, aber das ist ein anderes Thema (über das ich mich schon mehr als genug aufgeregt habe). Also habe ich bei verschiedenen Stellen nachgefragt, ob ich nun erneut Anspruch auf BAB hätte. Dies wurde auch von mehreren Seiten bejaht, also stand ich heute bei denen auf der Matte. Jedoch besteht wohl kein erneuter Anspruch, da mein Einkommen den Bedarf um vier Euro übersteigt. Man empfahl mir aber nun, einen Mietkostenzuschuss bei der ARGE zu beantragen, diese hätte jedoch nur vormittags geöffnet. Also sah ich mal wieder einen Urlaubstag dahinschwinden. Nun recherchiere ich seit Stunden, finde aber "nur" unsere ansässige Wohngeldstelle. Wenn ich dies aber beantrage, wäre die heutige Auskunft mal wieder falsch? Denn die Wohngeldstelle hat bei uns einen Tag auch nachmittags geöffnet. Besteht denn ein Unterschied zwischen Wohngeld und Mietzuschuss? Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht, welchen Antrag ich wo ausfüllen und zu welcher Behörde ich nun muss, also zur ARGE (Cyriaksring in Braunschweig) oder zum Augusttorwall (Wohngeldstelle, auch BS) Ich habe also mal wieder zig Fragezeichen über meinem Kopf schweben. Mal ein paar Fakten: - seit 01.09.2003 leben mein Freund und ich zusammen in einer Wohnung - ich bekomme momentan 600,- € brutto plus Kindergeld, welches jedoch ab 01.12.2008 wegfällt, weil ich dann hochoffiziell zu alt, nämlich 26 Jahre werde. Ab 01.09.2008 erhöht sich meine Ausbildungsvergütung auf 675,00 € brutto - mein Freund kann mich finanziell nicht unterstützen, er bekommt selbst nur 1.300,- € brutto, zudem hat er weitaus größere Ausgaben (Auto, Versicherungen usw.), mit denen ich nichts zu tun habe Es wäre schön, wenn mir irgendjemand helfen kann. Ratlose Grüße von der ollen Naaane |
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#2
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1. Bei der Arge bist du völlig falsch, denn diese kann nur einen Mietzuschuss gewähren, wenn du tatsächlich BAB beziehst. Das ist bei dir nicht der Fall.
Auch "normales" Alg2 steht dir nicht zu, weil du dem Grunde nach Anspruch auf BAB hättest (also die Ausbildung grundsätzlich BAB-förderungsfähig ist) und somit vom Bezug ausgeschlossen bist. 2. Wohngeld wird meines Wissens nach nur bei der Zweitausbildung gezahlt und nicht bei der Erstausbildung. Aber da müsste sich nochmal jemand zu äußern, der sich mit Wohngeld besser auskennt. |
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#3
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Hallo jette und danke für deine Antwort!
Also mir wurde erklärt, dass die ARGE nicht für mich zuständig ist, es sei denn, mein BAB wurde bei der Agentur abgelehnt. Erst mit der Ablehnung stünde mir der Mietzuschuss zu, und diese Ablehnung liegt mir ja vor. Ja, das mit Wohngeld kenne ich so auch, eine gute Freundin von mir macht momentan ihre Zweitausbildung und hat Anspruch, ich jedoch nicht. Hm, deine Worte bringen mich jedoch noch mehr zur Verzweiflung, ich weiß langsam nicht mehr, an welche/s Amt/Behörde ich mich noch wenden soll, jeder erzählt einem etwas anderes :-( Liebe Grüße von der ollen Naaane |
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#4
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Hier ist mal der Gesetzestext zum § 22 Abs. 7 SGB II, dort steht, dass BAB bezogen werden muss, damit evtl. ein Zuschuss gezahlt werden kann:
(7) 1Abweichend von § 7 Abs. 5 erhalten Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten und deren Bedarf sich nach § 65 Abs. 1, § 66 Abs. 3, § 101 Abs. 3, § 105 Abs. 1 Nr. 1, 4, § 106 Abs. 1 Nr. 2 des Dritten Buches oder nach § 12 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und 3, § 13 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bemisst, einen Zuschuss zu ihren ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 Satz 1). 2Satz 1 gilt nicht, wenn die Übernahme der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach Absatz 2a ausgeschlossen ist. |
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#5
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Zitat:
Wie alt bist Du den? Eigentlich müssten bis zur ersten abgeschlossenen Ausbildung Deine Eltern Unterhalt zahlen bzw. wenn sie dies nicht können, können sie auch naturalunterhalt leisten. Auf gut Deutsch Du müsstest unter Umständen zu Deinen Eltern ziehen. Und da muss ich so drastisch wie das klingt, mal fragen warum man vor der Ausbildung den auszieht? Wovon hast Du den vorher gelebt? Du hättest Dir vorher überlegen sollen ob Du bzw. Ihr euch das zusammenziehen leisten könnt und nicht vom Staat erwarten, dass er dann zahlt. Wohngeldrechtlich seit ihr eine WWG (Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft). Da würde jeder einen eigenen Antrag stellen und das Einkommen des Partners würde trotzdem mit in die Berechnung fließen. Dein Antrag würde aus o.g. Gründen abgelehnt werden und Dein Freund hat alleine zuviel Einkommen. Meiner Meinung nach gibt es auch keine weiteren staatlichen Leistungen: - Kindergeld bekommst Du schon (ggf. Werbungskosten absetzen wenn die höher sind als der Pauschbetrag, evtl. gibts dann länger Kindergeld) - Wohngeld ist ausgeschlossen - ALG II wohl auch da Du nicht vermittelbar bist - KdU von der ARGE wurde ja auch schon beantwortet - Unterhalt von den Eltern, Warum zahlt Deine Mutter keinen Unterhalt? Was habt Ihr den Netto an Einkommen? Wie hoch ist die Miete? Eigentlich müsste das Geld zum leben reichen. Große sprünge kann man da nicht machen, aber der Lebensunterhalt müsste eigentlich gedeckt sein. Würde Dein Ausbildungsbetrieb erlauben, dass Du an Deinen freien Tagen einem Minijob nachgehst? Das wäre auch neben der Ausbildung unter Umständen möglich. |
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#6
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Zitat:
Da ich Ende November 26 werde... *g* Zitat:
Meine Mutter war damals ganze drei Monate neu verheiratet, da machte sich ihr neuer Bräutigam mit einer Neuen aus dem Staub. Da sie selbst (bis heute) nur geringfügig arbeitete und ihr gesundheitlich auch nicht mehr zumutbar ist (was deine Frage zum Unterhalt meiner Mutter auch erklären dürfte), musste sie wohl oder übel zum Sozialamt. An diesem Tag war ich mit dabei, da es ihr allein nicht möglich war, den Termin wahrzunehmen. Zu dieser Zeit war ich selbst nur geringfügig beschäftigt, da leider ein weiteres Jahr vergangen war, ohne einen Ausbildungsplatz zu finden. Im Sozialamt sagte man uns dann wortwörtlich, dass ich entweder ab sofort meine Mutter finanziell mit mind. 300,00 € monatlich unterstützen oder aber eben ausziehen müsse, meine Mutter müsste dazu sogar noch schriftliche Nachweise haben. Also kam ich sozusagen vom Regen in die Traufe, wobei zur damaligen Zeit der Vater meines Freundes noch die gesamten Mietkosten seiner Wohnung finanzierte/finanzieren konnte. Zusammenziehen kam zu dieser Zeit eigentlich noch gar nicht für uns in Frage. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Das mit dem Minijob müsste ich klären, dazu kann ich nichts sagen. Ich wüsste nicht, wie mein Chef reagiert. Laut Anwälten sollte mein Vater einen errechneten Unterhalt von 100,00 € zahlen, den er aber wie gesagt nach ewigem Hin und Her nicht zahlen kann. Da er seit der Unterhaltssache kein Wort mehr mit mir redet, erübrigt sich auch die Frage, ob ich erneut zu ihm ziehe (und allein bei dem Gedanken an seine "neue" Frau schnappe ich mir eher einen Schlafsack und zieh unter ein gemütliches Brückchen... *g* Liebe Grüße von der ollen Naaane |
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#7
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Zitat:
Du solltest Deine Mutter mit 300,00 € unterstützen? ich weiß nicht wie das zu Sozialhilfezeiten war, aber ich könnte mir vorstellen, dass es darum ging, dass Dein Einkommen aus der geringfügingen Beschäftigung angerechnet wurden wäre. Was ja sicherlich auch schon damals rechtens gewesen wäre. Da wäre ich nicht ausgezogen, da es ja klar ist, dass man sich gegenseitig unterstützt wenn man zusammen wohnt, zumal ihr ja verwandt seit. Das mit der WWG wird vom Gesetz her vermutet und könnte von euch wiederlegt werden. Die Einkommensgrenze für eine Person liegt aber bei ca. 830,00 € netto und da liegt Dein Freund doch drüber, oder? Daher würde sich der ganze Aufwand meiner Meinung nach nicht lohnen. Sollte Dein Freund ggf. höhere Werbungskosten geltend machen können oder Unterhalt an ein Kind oder Ex-Frau etc. zahlen müssen, würde das ganze etwas anders aussehen, wegen der entsprechenden Feibeträge. Aber dann müsstet Ihr beweisen, dass Ihr keine WWG seit. Zitat:
Ich sehe da leider keine Möglichkeiten irgendwo her Leistungen zu bekommen. Hat noch jemand anderes eine Idee?
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