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| ALG I Wann, wieviel, wie lange? |
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#1
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bin zu zeit arbeitslos und erhalte arbeitslosengeld1 das im märz ausläuft.
hartz4 werde ich nicht erhalten da ich meine abfindung verleben muss. wird die abfindung bei einer evtl freiwilligen-versicherung angerechnet, das heisst umgelegt bei der beitragsfindung?-andere einkünfte habe ich nicht- meine frau ist geringfügig beschäftigt und hat ein einkommen von 500 euro monatlich, ist also krankenversichert. besteht die möglichkeit einer familienversicherung mit meiner frau? wäre dankbar für eine rückanwort |
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#2
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Hallo,
Zitat:
Vermögens-Grundfreibetrag Jedem volljährigen Hilfebedürftigen und seinem Partner steht jeweils ein Grundfreibetrag von 150 € je vollendetem Lebensjahr zu; mindestens 3.100 € und maximal 9.750 €. Jedem minderjährigen hilfebedürftigem Kind steht ein Grundfreibetrag von 3.100 € zu. Jeder in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen erhält zusätzlich einen Freibetrag von pauschal 750 €. Der Freibetrag ist für notwendige Anschaffungen vorgesehen. Private Altersvorsorge Zusätzlich zu dem Vermögens-Grundfreibetrag steht jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ein Freibetrag in Höhe von 250 € je vollendetem Lebensjahr für die Private Altersvorsorge zu, maximal jedoch 16.250 €. Voraussetzung ist allerdings, dass die Verwertung der Anlage vor Eintritt in den Ruhestand vertraglich unwiderruflich ausgeschlossen ist. Auch ein Rückkauf, eine Kündigung oder eine Beleihung darf nicht möglich sein. Ein Ausschluss der Verwertung vor dem 60. Lebensjahr reicht aus. Nachlesen kann man das hier : Vermögens-Grundfreibetrag Wenn die Frau eine KV hat, kannst du dich bei ihr familienversichert werden. Geändert von restart (11.08.2008 um 07:40 Uhr) Grund: Link überarbeitet. |
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