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Alt 13.08.2008, 09:14
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bonbon1985 bonbon1985 ist offline
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Standard Kann man mich zur Vollzeitarbeit zwingen?

Guten Morgen

Ich hoffe ich bin hier richtig,ansonsten bitte verschieben.
Erstmal zu meiner Überschrift,das hört sich an,als wenn ich nicht Arbeiten gehen möchte,so stimmt das aber nicht....

Es ist so das mein Kind seit dieser Woche in den Kindergarten geht(3Jahre) Regelzeiten sind von 07:15h-12:15h
Der Papa arbeitet 8std am Tag in einen 1€ Job
Und genau das möchte die Arge von mir nun auch.
Ich habe gewiss nichts gegen arbeiten und würde auch einen 1€ Job machen,da es besser ist als nichts,jedoch muss ich dafür meinen Kleinen Ganztags in den Kindergarten anmelden und jenachdem wie meine Arbeitszeiten sind,auch noch eine Tagesmutter einstellen.(das sagte der Herr von der arge mir)
Nun soll ich das alles aber selber finanzieren und werde so wie er mir das vorgerechnet hat für die Betreeung "drauf" zahlen.

Gehe also arbeiten um mehr Geld im Monat auszugeben,damit ich mein Kind gut unterbringen kann.
Kann man das von mir verlangen?
Ich möchte mein Kind ungerne "abschieben" um weniger Geld im Monat zu haben,als vorher.
Dann ist es noch so,das alles noch nicht 100% fest steht,die Maßnahme fängt nun am 18.08 an und ich habe den Termin dafür am 15.08 bei der Arge.
Logischerweise kann/konnte ich also meinen Kleinen noch nichtmal ganztags im Kita anmelden(wozu auch,möchte natürlich erst wissen ob ich wirklich in die Maßnahme gehe,da 3 Monate Kündigungsfrist für die Ganztagsbetreeung besteht)

Vor ca 6monaten meinte der Herr von der Arge noch zu mir,solange ein Elternteil Vollzeit arbeiten geht,kann man den anderen nicht "zwingen" nun meint er aber,das wenn die Arge das möchte,ich das muss...Das ist eigentlich auch nur meine Frage,ob das so stimmt?

Kommt mir manchmal so vor,als würde er uns,da wir so Jung sind,für blöd verkaufen,zb hatte mein Freund eine Chance auf 2 Ausbilungsplätze..zu beiden wurde nein gesagt,da die Arge diese hätte Finanzieren müssen und so würde er ja nicht aus der Statistik fallen,da wäre es ihnen lieber er mache einen 1€ Job,oder sucht sich was auf 400€ Basis

Liebe Grüße

Geändert von restart (13.08.2008 um 21:01 Uhr) Grund: Text formatiert.
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  #2  
Alt 13.08.2008, 09:16
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bonbon1985 bonbon1985 ist offline
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Standard AW: Kann man mich zur Vollzeitarbeit zwingen?

Oh ich seh jetz grad das es ein Unterforum gibt für Eltern

Sorry

Geändert von restart (13.08.2008 um 21:01 Uhr) Grund: Text formatiert.
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  #3  
Alt 13.08.2008, 10:10
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Standard AW: Kann man mich zur Vollzeitarbeit zwingen?

Ihr beide werdet ja ganz schön verschaukelt!!!

Zuerst mal zu deinen Freund. Ein Ein-Euro-Job sollte niemals mehr als 30 Stunden pro Woche betragen. Es gibt mehrere richterliche Urteile dazu. Außerdem sollte er beruflich weiterbringen und ist nur für Leute gedacht, die sonstwo keine Arbeit finden können. Wenn dein Freund eine Ausbildung benötigt, dann möchte er das doch bitte schriftlich bei der ARGE beantragen. Auf einem formlosen Blatt. Und bitte gut argumentieren, warum diese Aus- oder Fortbildung dringend erforderlichlich ist, und die beruflichen Chancen erhöht. Dann müssen die auch schriftlich ablehnen und dann kann man einen Widerspruch einreichen. Wenn man "nur so mal nachfragt" wird man nie Erfolg haben.

Dann zu dich: Wenn dein Kind erst 3 Jahre alt ist und in den Kindergarten geht, ist es für täglich einige Stunden untergebracht. Dann kannst du nur während dieser Zeit arbeiten gehen. Wie soll denn das sonst gehen! Wenn die ARGE etwas darüber hinaus von dir fordert, dann findet sich keine Tagesmutter. Außerdem klammern so kleine Kinder manchmal und wollen nicht so viele Stunden bei anderen Leuten bleiben. Ein Kinderarzt kann dir dann attestieren, dass das für das Kind nicht förderlich ist.

Ich kann dir so ziemlich genau berichten, was deinem SB deinetwegen durch den Kopf ging: Er hat Ein-Euro-Jobs zu besetzen, und die gehen meistens über 30 Stunden. Außerdem hat er dabei an dich gedacht, weil andere Leute sich dagegen wehren.

Bitte bedenke: Ein Ein-Euro-Job kann nur schriftlich zugewiesen werden. Ohne Zuweisung kein Ein-Euro-Job. Außerdem geht dem Ein-Euro-Job meistens eine Eingliederungsvereinbarung voraus, in dem er "vereinbart" wurde. Bitte unterschreibe so einen Text niemals sofort. Auch wenn der SB noch so droht! Das ist ein Vertrag, und niemand kann gezwungen werden, einen Vertrag sofort zu unterschreiben. Ein paar Tage sollten schon sein. Und wenn du diese EGV ohne Unterschrift hast, dann kannst du entweder in einem Forum nachfragen, oder du kannst zu einer Erwerbsloseninitiative gehen. Wenn da nämlcih ein EEJ enthalten ist, der unerwünscht ist oder nicht zu den Zeiten des Kindergartens passt, kann der ganz leicht abgewiesen werden, weil eine Begründung dafür vorliegt. DAs muss aber richtig gemacht werden. Und die EGV sollte erst von dir unterschrieben werden, wenn sie in Ordnung ist.

Wenn man mit deinem SB wegen der EGV nicht reden kann, dann soll er sie dir per Verwaltungsakt schicken, dann kannst du zumindest einen Widerspruch einlegen.
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  #4  
Alt 13.08.2008, 11:17
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Standard AW: Kann man mich zur Vollzeitarbeit zwingen?

Zitat:
Zitat von bonbon1985 Beitrag anzeigen
Kommt mir manchmal so vor,als würde er uns,da wir so Jung sind,für blöd verkaufen,zb hatte mein Freund eine Chance auf 2 Ausbilungsplätze..zu beiden wurde nein gesagt,da die Arge diese hätte Finanzieren müssen und so würde er ja nicht aus der Statistik fallen,da wäre es ihnen lieber er mache einen 1€ Job,oder sucht sich was auf 400€ Basis
Wie alt ist dein Freund? Ab 25 bekommt er von der ARGE keine Förderung mehr für Ausbildung, deshalb ganz schnell schriftlich beantragen.

Hat der ARGE-Mensch gesagt, er solle bitte lieber eine 1-Euro-Stelle suchen oder war das eine schriftliche Anweisung?

Wenn es nur mal so im Gespräch fiel, dann lasst euch doch nicht vera....schen! Von einem 1-Euro-Job kommt ihr doch nie auf einen grünen Zweig!

Wenn er diese beiden Ausbildungen sicher hätte, dann lasst euch das von den Betrieben schriftlich geben. Dann stellt einen schriftlichen Antrag mit guter Argumentation (z.B. Kindeswohl langfristig, langfristig Lebensunterhalt verdienen, Übernahme von Auszubildenden bei dem Betrieb möglich etc.).

Und unterschreibt auf gar keinen Fall eine Eingliederungsvereinbarung. Nimm dir zu den anstehenden Terminen jetzt immer eine Freundin, gute Nachbarin etc. als Zeugin mit. Die versuchen euch bequem loszuwerden!
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  #5  
Alt 13.08.2008, 13:31
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Standard AW: Kann man mich zur Vollzeitarbeit zwingen?

Als Ergänzung zu "Rotkäppchen":

Arbeitshilfe § 16 SGB II: Sonstige Weitere Leistungen

Arbeitshilfe Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten

Geschäftsanweisung: Anforderungen an eine Eingliederungsvereinbarung

Danach sind auf jeden Fall die Kinderbetreuungskosten vom Amt zu übernehmen, was auf jeden Fall auch ein fester Bestandteil einer abzuschliessenden EGV sein sollte. Denn die sogenannte "Mehraufwandsentschädigung" soll nur die direkten Kosten für den EEJ-Jobber abdecken wie Fahrtkosten, zusätzliche Verpflegung, etc. und kann ggf. sogar noch zusätzlich aufgestockt werden neben der eigentlichen MAE.

Es ist schon erstaunlich mit welchen Tricks sich die Ämter immer wieder vor zu erbringenen Leistungen drücken wollen, um ihr mit dem BMAS vereinbartes Einsparungssoll zu erfüllen.
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