Arbeitslosen Forum Deutschland  

Zurück   Arbeitslosen Forum Deutschland > Arbeitslosengeld II (ALG II) - (HARTZ IV) > ALG II - Arbeitslosengeld II

ALG II - Arbeitslosengeld II Fragen & Antworten

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 27.08.2008, 09:29
Benutzerbild von lemmy
lemmy lemmy ist offline
Aktiver Benutzer
 
Registriert seit: 02.01.2007
Beiträge: 37
Renommee-Modifikator: 14
lemmy Einmalposter
Standard Zwei Monate Wartezeit auf Antragsbearbeitung und kein Ende..

Hallo.

Anbei würde ich mich gerne über meine Möglichkeiten informieren, da ich mich nicht lächerlich machen möchte, wenn ich mit "anderen Maßnahmen" drohen würde und sie dann doch nicht einhalten könnte.

Mein Fall sieht wie folgt aus (ein paar werden ihn kennen, aber nur noch der Vollständikeit halber): Ich bin seit Mai 25 Jahre alt und habe davor schon mit meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft gelebt. Ebenso habe ich eine Selbsständigkeit aufgebaut, welche noch nicht zu 100 % zum Überleben reicht, sprich ich bin noch auf ALG II Hilfe angewiesen.

Am 16.06.08 gab ich meinen Erstantrag (da ich ja jetzt eine eigene Bedarfsgemeinschaft bin) zur Bearbeitung ab. Bis jetzt ist noch nichts passiert (meine Mutter hat z.B. von der selben Bearbeiterin der Leistungsabteilung schon öfters Post erhalten und es werden auch umgehendst die eventuellen Widersprüche bearbeitet).

Zwischenzeitlich habe ich schon ein Schreiben an die Bearbeiterin geschickt, wie es denn mit der Bearbeitung aussieht - keine Reaktion.

Rufe ich bei der Bearbeiterin an, heisst es "es dauert noch, war zwischenzeitlich im Urlaub,....".

Da ich eigentlich kaum noch finanzielle Rücklagen habe, um die nächsten Zeit zu überbrücken, wollte ich mich nun an die nächsthöhere Stelle wenden. Wie mache ich das am besten (sprich angemessensten und effektivsten) und wie ist die Struktur in diesen ARGEN? Nennen sie die direkten Vorgesetzen "Teamleiter"?

Vielen Dank schon einmal für jede Hilfe.

Gruß
Lemmy
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 27.08.2008, 11:33
Benutzerbild von efge
efge efge ist offline
Profi
 
Registriert seit: 03.07.2005
Beiträge: 2.851
Renommee-Modifikator: 188
efge Höchste Kompetenzefge Höchste Kompetenzefge Höchste Kompetenzefge Höchste Kompetenzefge Höchste Kompetenzefge Höchste Kompetenzefge Höchste Kompetenzefge Höchste Kompetenzefge Höchste Kompetenzefge Höchste Kompetenzefge Höchste Kompetenz
Standard AW: Zwei Monate Wartezeit auf Antragsbearbeitung und kein En

Moin lemmy,

nach dem Verwaltungsrecht hätten sie bis zu 6 Monaten Zeit, danach könntest Du eine Untätigkeitsklage einreichen.

Allerdings wird diese Wartezeit kaum einer überstehen können, deshalb gibt es noch andere Möglichkeiten.

Insbesondere die Absätze 1 und 2 des § 42 SGB I regeln dies:


Zitat:
§ 42 Vorschüsse
(1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.
(2) Die Vorschüsse sind auf die zustehende Leistung anzurechnen. Soweit sie diese übersteigen, sind sie vom Empfänger zu erstatten. § 50 Abs. 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend.
Auf zur ArGe, am Besten den letzten Kontoauszug mitnehmen, um die tatsächliche "Bedürftigkeit" zu dokumentieren, und sich nicht von dem oder der Sachbearbeiter/in abwimmeln lassen. Ggfs. nach dem Teamleiter verlangen und die ArGe nicht ohne einen Scheck oder eine Barauszahlung verlassen.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 27.08.2008, 12:16
Benutzerbild von Marsleuchte
Marsleuchte Marsleuchte ist offline
Nicht mehr aktiv
 
Registriert seit: 14.02.2006
Beiträge: 5.218
Renommee-Modifikator: 381
Marsleuchte Höchste KompetenzMarsleuchte Höchste KompetenzMarsleuchte Höchste KompetenzMarsleuchte Höchste KompetenzMarsleuchte Höchste KompetenzMarsleuchte Höchste KompetenzMarsleuchte Höchste KompetenzMarsleuchte Höchste KompetenzMarsleuchte Höchste KompetenzMarsleuchte Höchste KompetenzMarsleuchte Höchste Kompetenz
Standard AW: Zwei Monate Wartezeit auf Antragsbearbeitung und kein En

Ich stimme Effge hier zu und wie er schon schreibt, nach 4 Wochen sollte ein Vorschuss erfolgen bzw. muß einer erfolgen.
Sollte der Sachbearbeiter das anderst sehen, dann gleich den nächsten Vorgesetzten verlangen!


MfG
Marslicht
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 27.02.2009, 12:52
Benutzerbild von lemmy
lemmy lemmy ist offline
Aktiver Benutzer
 
Registriert seit: 02.01.2007
Beiträge: 37
Renommee-Modifikator: 14
lemmy Einmalposter
Standard AW: Zwei Monate Wartezeit auf Antragsbearbeitung und kein En

Hallo.

Vielen Dank an dieser Stelle noch nachträglich für eure Antworten. Da ich ich schon seit langer Zeit nicht mehr hier in diesem Forum war, konnte ich leider nicht schneller antworten.

Mittlerweile sieht es bei mir so aus, dass ich von meiner Selbstständigkeit überleben kann und seit November 2008 kein aufstockendes ALGII benötige (*auf Holz klopf*).

Die in meinem Eingangspost geschilderte Angelegenheit hat sich kurze Zeit später auch aufgeklärt-> mir wurde aufgrund meines Alters und der somit anderslautenden "Einstufung" auch eine andere Sachbearbeiterin zugeteilt. Die "alte" Sachbearbeitering, an welche meine Schreiben zwischenzeitlich gingen, hielt es wohl leider nicht für nötig, meine Schreiben an meine neue Bearbeiterin weiterzuleiten (ob jetzt ihre Aufgabe oder nicht, sei dahingestellt...).

Gruß
Lemmy
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 27.02.2009, 20:58
Benutzerbild von efge
efge efge ist offline
Profi
 
Registriert seit: 03.07.2005
Beiträge: 2.851
Renommee-Modifikator: 188
efge Höchste Kompetenzefge Höchste Kompetenzefge Höchste Kompetenzefge Höchste Kompetenzefge Höchste Kompetenzefge Höchste Kompetenzefge Höchste Kompetenzefge Höchste Kompetenzefge Höchste Kompetenzefge Höchste Kompetenzefge Höchste Kompetenz
Standard AW: Zwei Monate Wartezeit auf Antragsbearbeitung und kein En

Ahoi Lemmy,

Zitat:
Zitat von lemmy Beitrag anzeigen
Mittlerweile sieht es bei mir so aus, dass ich von meiner Selbstständigkeit überleben kann und seit November 2008 kein aufstockendes ALGII benötige (*auf Holz klopf*).
Da klopfe ich mit und wünsche weiterhin gutes Gelingen.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
antragsbearbeitung, bearbeitung, bedarfsgemeinschaft, maßnahmen, selbstständigkeit, untätigkeitsklage, vorschuss, wartezeit


Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Lange Wartezeit auf Arbeitsbescheinigung gleich kein Geld? thehut ALG I - Antragstellung / Allgemeine Fragen 7 02.06.2008 21:29
Zwei Monate ohne Geld ALN - Robot Aktuelle Meldungen aus dem Arbeitslosen NETZ 0 12.09.2007 11:40
Hartz IV-Klagen und kein Ende ALN - Robot Aktuelle Meldungen aus dem Arbeitslosen NETZ 0 10.09.2007 22:21
Zwei Monate berechnet als EINEN Monat ToruSask ALG II - Arbeitslosengeld II 1 13.08.2007 21:01
Fast 3 Monate KEIN ALG-2, ...nach wie vor kein Geld da!? Mancubus ALG II - Arbeitslosengeld II 1 02.01.2007 16:36


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:47 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2013, vBulletin Solutions, Inc.
Arbeitslosen NETZ Deutschland