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| ALG II - Arbeitslosengeld II Fragen & Antworten |
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#1
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Hallo.
Anbei würde ich mich gerne über meine Möglichkeiten informieren, da ich mich nicht lächerlich machen möchte, wenn ich mit "anderen Maßnahmen" drohen würde und sie dann doch nicht einhalten könnte. Mein Fall sieht wie folgt aus (ein paar werden ihn kennen, aber nur noch der Vollständikeit halber): Ich bin seit Mai 25 Jahre alt und habe davor schon mit meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft gelebt. Ebenso habe ich eine Selbsständigkeit aufgebaut, welche noch nicht zu 100 % zum Überleben reicht, sprich ich bin noch auf ALG II Hilfe angewiesen. Am 16.06.08 gab ich meinen Erstantrag (da ich ja jetzt eine eigene Bedarfsgemeinschaft bin) zur Bearbeitung ab. Bis jetzt ist noch nichts passiert (meine Mutter hat z.B. von der selben Bearbeiterin der Leistungsabteilung schon öfters Post erhalten und es werden auch umgehendst die eventuellen Widersprüche bearbeitet). Zwischenzeitlich habe ich schon ein Schreiben an die Bearbeiterin geschickt, wie es denn mit der Bearbeitung aussieht - keine Reaktion. Rufe ich bei der Bearbeiterin an, heisst es "es dauert noch, war zwischenzeitlich im Urlaub,....". Da ich eigentlich kaum noch finanzielle Rücklagen habe, um die nächsten Zeit zu überbrücken, wollte ich mich nun an die nächsthöhere Stelle wenden. Wie mache ich das am besten (sprich angemessensten und effektivsten) und wie ist die Struktur in diesen ARGEN? Nennen sie die direkten Vorgesetzen "Teamleiter"? Vielen Dank schon einmal für jede Hilfe. Gruß Lemmy |
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#2
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Moin lemmy,
nach dem Verwaltungsrecht hätten sie bis zu 6 Monaten Zeit, danach könntest Du eine Untätigkeitsklage einreichen. Allerdings wird diese Wartezeit kaum einer überstehen können, deshalb gibt es noch andere Möglichkeiten. Insbesondere die Absätze 1 und 2 des § 42 SGB I regeln dies: Zitat:
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#3
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Ich stimme Effge hier zu und wie er schon schreibt, nach 4 Wochen sollte ein Vorschuss erfolgen bzw. muß einer erfolgen.
Sollte der Sachbearbeiter das anderst sehen, dann gleich den nächsten Vorgesetzten verlangen! MfG Marslicht |
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#4
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Hallo.
Vielen Dank an dieser Stelle noch nachträglich für eure Antworten. Da ich ich schon seit langer Zeit nicht mehr hier in diesem Forum war, konnte ich leider nicht schneller antworten. ![]() Mittlerweile sieht es bei mir so aus, dass ich von meiner Selbstständigkeit überleben kann und seit November 2008 kein aufstockendes ALGII benötige (*auf Holz klopf*). Die in meinem Eingangspost geschilderte Angelegenheit hat sich kurze Zeit später auch aufgeklärt-> mir wurde aufgrund meines Alters und der somit anderslautenden "Einstufung" auch eine andere Sachbearbeiterin zugeteilt. Die "alte" Sachbearbeitering, an welche meine Schreiben zwischenzeitlich gingen, hielt es wohl leider nicht für nötig, meine Schreiben an meine neue Bearbeiterin weiterzuleiten (ob jetzt ihre Aufgabe oder nicht, sei dahingestellt...). Gruß Lemmy |
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#5
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Ahoi Lemmy,
Zitat:
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| Stichworte |
| antragsbearbeitung, bearbeitung, bedarfsgemeinschaft, maßnahmen, selbstständigkeit, untätigkeitsklage, vorschuss, wartezeit |
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