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| ALG II - Arbeitslosengeld II Fragen & Antworten |
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#1
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Hallo,
da ich keiner Rubrik mein Problem richtig zuordnen konnte, schreibe ich es mal rein. Folgendes Problem: Meine Tochter (19 Jahre) hatte bis jetzt Hartz IV bekommen. Am 01.09. beginnt sie nun eine 3-jährige Ausbildung. Sie bekommt Lehrlingsgeld etwa 400,00 € netto. Sie möchte sich eine eigene Wohnung nun mieten (38 m², Kaltmiete ca. 230,00 € und Nebenkosten ca. 100 € = 330,00 € warm). Nun reicht ihr Verdienst nicht aus um noch leben zu können. Ihre praktische Ausbildung ist c.a 20 km vom Heimatort entfernt. Die theoretische Ausbildung ist ca. 70 km entfernt. Diese Wege fährt sie täglich mit den eigenen PKW (anfallende Kosten wie Benzin usw.). Nun habe ich gehört, daß eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gibt. Hat sie Anspruch darauf und wenn ja wieviel ca. ? Wie sieht es mit Wohngeld aus? Ich habe schon im Internet alles abgegrast aber keine zuverlässigen Antworten gefunden. Meine Tochter war auch schon auf den einschlägigen Behörden (Arbeitsamt-die sind zuständig für BAB, und der Wohngeldstelle). Aber diese Leute die da sitzen, sind nicht kompetent wie ich aus den Gesprächen m. meiner Tochter feststellte. BRAUCHE DRINGEND HILFE. ES EILT!!! Für Eure Antworten bedanke ich mich schon mal. |
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#2
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Ja, sie hat Anspruch auf BAB. Dafür zuständig ist die Arbeitsagentur, nicht die ARGE oder wer sonst bei Euch für's Alg II zuständig ist.
An allgemeiner Information gibt's darüber nur dieses Faltblatt (PDF-Datei) der Bundesagentur. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die BAB auch Lehrlings-BAföG genannt, und das nicht umsonst, denn die Voraussetzungen sind - von ein paar Besonderheiten abgesehen - die gleichen wie beim BAföG. Zumindest überschlägig kann man deswegen selbst ausrechnen, wie viel dabei herumkommt mit dem BAföG-Rechner (erste Frage mit "studieren" beantworten, weil die BAB wie das Studenten-BAföG bemessen ist!). Sie kann als Azubi auch Wohngeld erhalten, um den von der BAB nicht gedeckten Teil ihrer Wohnkosten sozusagen aufzustocken. Für Dich selbst wird sich nach dem Auszug der Tochter evtl. die Frage stellen, ob Eure bzw. zukünftig evtl. nur noch Deine Wohnung vielleicht für den verkleinerten Haushalt "unangemessen" groß ist. Ich empfehle deswegen, sich rechtzeitig kundig zu machen.
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