BSG Urteil: Weiterhin Regelsatz von 345 Euro im MonatHartz-IV-Empfänger werden vorerst auch weiter mit dem Regelsatzvon 345 Euro im Monat auskommen müssen. Das Bundessozialgericht in Kassel hat am Donnerstag eine Klage gegen die Höhe des Arbeitslosengeldes II und die Anrechnung von Partnereinkommen abgelehnt. (Az: B 11b AS 1/06 R) |
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| Ausf. ALG II Antrag |
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| Ja! Aber nicht alles, was es für ALG-Bezieher gibt. Auch im Rahmen des SGB II (also für ALG II-Bezieher) gibt es spezielle Fördermöglichkeiten für behinderte Arbeitsuchende. Damit sind nicht nur Schwerbehinderte gemeint, sondern auch die "leichter" Behinderten, bei denen das Versorgungsamt einen Grad der Behinderung von weniger als 50 % festgestellt hat. |
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