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BSG Urteil: Weiterhin Regelsatz von 345 Euro im Monat

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Hartz-IV-Empfänger werden vorerst auch weiter mit dem Regelsatzvon 345 Euro im Monat auskommen müssen.

Das Bundessozialgericht in Kassel hat am Donnerstag eine Klage gegen die Höhe des Arbeitslosengeldes II und die Anrechnung von Partnereinkommen abgelehnt.

(Az: B 11b AS 1/06 R)
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Alg II-Regelleistung für ein weiteres Jahr eingefroren

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Image Amtlich:
Die zu niedrige Regelleistung von € 345 im Monat
bleibt ein weiteres Jahr eingefroren, obwohl die
Verbraucherpreise seit Anfang 2005 um knapp 3,2 % gestiegen sind
(Quelle: Statistisches Bundesamt).


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Ab 1. August 2006 weitere Hartz IV-Änderungen

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Ab 1. August 2006

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