Ab 1. August 2006
{mosmodule module=Banners}
TELEFONABFRAGE für Bezieher von Alg II
Vom 1. August 2006 an dürfen die Behörden Langzeitarbeitslose regelmäßig zu Hause anrufen und Informationen verlangen.
Die Kernzeiten sind auf zwölf Stunden zwischen 8 und 20 Uhr festgelegt.
Frank Jäger von der BAG-SHI weist daraufhin, dass Angerufene nicht zur sofortigen Auskunft verpflichtet sind.
Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten schwierige Dinge besser weiterhin
mit dem Sachbearbeiter direkt auf dem Amt besprochen werden.
Aus Sicherheitsgründen sollten Betroffene auf eine korrekte Legitimation des Anrufers achten.
Anhaltspunkte können Antragsnummern oder andere persönliche Daten sein.
SOFORTANGEBOTE
Wer einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (ALG II) stellt, erhält umgehend ein Job- oder Qualifizierungsangebot.
Damit soll die Arbeitsbereitschaft geprüft werden.
SANKTIONEN (FAQ)
Wird ein solches Angebot ablehnt, werden die Leistungen
- neben ALG II auch Wohn- und Heizkosten
- um 30 Prozent für drei Monate gekürzt.
Bei der zweiten Weigerung sind es 60 Prozent.
Beim dritten Mal kann die Unterstützung komplett gestrichen werden.
Die Behörden haben einen Ermessensspielraum.
Zudem enthält das Gesetz eine Bestimmung,
wonach Arbeitslose, die über längere Zeit nicht erreichbar sind, kein Arbeitslosengeld II erhalten sollen.
Um die Arbeitsbereitschaft zu prüfen, sollen Arbeitslose, wenn sie einen ALG-II-Antrag stellen,
sofort ein Job- oder Qualifizierungsangebot bekommen.
DATENABGLEICH
Der Datenaustausch zwischen Ämtern wird erleichtert.
Dies soll verheimlichtes Vermögen im In- und Ausland und nicht deklarierte Einkünfte aufdecken helfen.
So dürfen Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaften künftig zum Beispiel beim
Kraftfahrzeugbundesamt in Flensburg nachfragen, was für ein Auto (FAQ -Alg II und Auto?) ein ALG-II-Empfänger hat,
um beurteilen zu können, ob das seinen Vermögensverhältnissen angemessen ist.
.
AUSSENDIENSTKONTROLLEN
Um Leistungsmissbrauch auf die Spur zu kommen, gibt es bei Kommunen und Arbeitsagenturen einen Außendienst.
Die Mitarbeiter sollen prüfen, ob die Betroffenen schwarz arbeiten oder falsche Wohnverhältnisse vorspiegeln. Langzeitarbeitslose müssen jederzeit erreichbar sein und dürfen sich nicht ohne Abmeldung vom Wohnort entfernen.
Der Prüfdienst gehört zu den gravierenden Verschärfungen bei der Genehmigung von Arbeitslosengeld II (Alg II).
Eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Berlin beschreibt den Plan als
«flächendeckende Einrichtung eines Außendienstes zur Vermeidung von Leistungsmissbrauch» .
Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen sich daher auf Hausbesuche von
Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit oder der Arbeitsgemeinschaften einstellen.
Ihre Visiten müssen die Behörden aber anmelden.
«Wenn jemand ohne Anmeldung vor der Tür steht, sollte man ihn nicht reinlassen» ,
rät Franz-Georg Rips, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes in Berlin.
Er beruft sich auf die im Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung.
Der Grund des Kontrollbesuchs sollte zudem klar benannt werden.
Die bloße Vermutung «Da könnte was sein» reiche nicht.
Seine Ansicht stützt Rips auf ein Urteil des Landessozialgerichts Essen (Az.: L 7 AS1/06 ER).
Grundsätzlich dürfen sich Kontrolleure nach Auskunft der Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) in Frankfurt nur eingeschränkt in der Wohnung umsehen.
«Wenn jemand einen neuen Kühlschrank beantragt hat, kann nur geprüft werden, ob der alte kaputt ist» ,
erläutert BAG-SHI-Berater Frank Jäger.
Ein zusätzlicher Blick ins Bad oder ins Schlafzimmer, um eine eheähnliche Gemeinschaft nachzuweisen,
sei unzulässig. Jäger rät, den Prüfdienst zusammen mit einem Beistand aus der Familie oder dem
Freundeskreis zu empfangen.
LEBENSGEMEINSCHAFTEN
Bei Partnern, die länger als ein Jahr zusammen leben, unterstellt das Gesetz, "den wechselseitigen Willen, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen". Auf ein eheähnliches Verhältnis oder auf gegenseitige Unterhaltspflichten kommt es also nicht an.
Trifft die vermutete Bedarfsgemeinschaft nicht zu, muss also der Langzeitarbeitslose nachweisen,
dass er mit seinen Mitbewohnern keine auf Dauer angelegte Gemeinschaft bildet.
Bisher lag die Nachweispflicht beim Jobcenter.
Zum 1. August 2006 gelten also für Gemeinschaften weiter gefasste Kriterien, wenn es um die Zuteilung des Alg II geht.
Die Behörden gehen unter anderem dann von einer eheähnlichen Gemeinschaft aus,
wenn die Partner länger als ein Jahr zusammenwohnen, gemeinsame Kinder oder ein gemeinsames Konto haben, wobei schon eines dieser Merkmale genügt.
Zu sehr dürfen die Behördenmitarbeiter aber auch hier nicht schnüffeln:
In der Nachbarschaft Informationen über die Privatsphäre von Antragstellern oder Alg-II-Empfängern einzuziehen,
widerspricht laut Rips dem Datenschutz (Sozialgericht Düsseldorf, S 35 AS 343/05 ER).
Andererseits verpflichtet das neue Gesetz Alg-II-Bezieher zur Mitwirkung bei den verschärften Kontrollen.
Wer sich komplett verweigert, gerät in Betrugsverdacht – Sanktionen drohen.
«Wenn unsere Prüfer nicht in die Wohnung gelassen werden, ermitteln wir verstärkt» ,
erläutert Ralf Geratz-Krambs, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Kommserve des Kreises Offenbach.
VERMÖGENSFREIBETRÄGE
Finanziell bringt das so genannte SGB-II-Fortentwicklungsgesetz Vor- und Nachteile.
Gekürzt wird das Ersparte, über das Langzeitarbeitslose frei verfügen können.
Der Freibetrag für andere Vermögensarten wird von 200 auf 150 Euro je Lebensjahr gesenkt.
Für einen 40-jährigen Alg-II-Empfänger bleiben 6000 Euro statt 8000 Euro,
rechnet Frank Jäger vor.
Mehr Rücklagen für Altersvorsorge.
Durch Anschaffungen lässt sich das Guthaben vor dem Stichtag auf den zulässigen Betrag reduzieren.
Wer den Termin überschreitet, auf den kommen Leistungskürzungen zu.
Andererseits sollen Langzeitarbeitslose nach den Plänen der Bundesregierung mehr für ihre Altersvorsorge zurücklegen können, ohne dass Leistungen gestrichen werden.
Der Freibetrag für Schonvermögen zur Altersvorsorge steigt von 200 auf 250 Euro pro Lebensjahr.
Mehr Klarheit schafft die bevorstehende Regelung für arbeitslose Väter und Mütter.
Ihnen finanziert der Staat über das Alg II hinaus einmalig einen Kinderwagen.
Er zählt künftig neben der Babykleidung zur Erstausstattung einer Wohnung.
Außerdem können arbeitslose Eltern unter bestimmten Voraussetzung zwischen dem Kinderzuschlag und Alg II wählen.
Dies ist bisher ausgeschlossen.
(dpa/ar)
RENTEN
Der Bund überweist für ALG-II-Empfänger nur noch 40 statt 78 Euro monatlich an die Rentenversicherung.
Damit reduziert sich deren künftiger Rentenanspruch von 4,30 Euro auf 2,20 Euro im Monat.
JUNGE ARBEITSLOSE
Arbeitslose unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben,
erhalten nur noch den um ein Fünftel ( 80 Prozent ) gekürzten ALG-II-Regelsatz.
.
NEUER GRÜNDERZUSCHUSS
Die bisherige Ich AG und das Überbrückungsgeld werden durch einen neuen Gründerzuschuss für Arbeitslose ersetzt.
Der Zuschuss beträgt 300 Euro monatlich und wird maximal 15 Monate gezahlt.
VERSICHERUNG FÜR SELBSTSTÄNDIGE
Wer vor dem 1.1.2004 selbstständig war, kann von sofort an keine freiwillige Arbeitslosenversicherung mehr abschließen.
Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) betonte in der Länderkammer,
dass mit diesem Gesetz das letzte Wort über die Arbeitsmarktreform nicht gesprochen sei.
Er sei interessiert an zielführenden Gesprächen mit den Ländern im Herbst.
Dann solle auch geklärt werden, ob es künftig Mindest- und Kombilöhne gibt oder nicht.
Auch für die Unterkunftskosten werde dann sicher eine Lösung gefunden.
Müntefering verteidigte die Sanktionen.Es gehe nicht um Leistungskürzungen, sondern um zielgenaueren Einsatz der Mittel.
Da das Gesetz «von manchen Leuten schlau genutzt» werde,
wolle die Regierung mit der Korrektur solche «Dehnungen» abstellen.
Er spreche «ausdrücklich nicht von Leistungsmissbrauch», betonte der SPD-Minister.
Presseinfo: Wichtige Änderungen für
Arbeitslosengeld II - Empfänger zum 1. August 2006 von der Arbeitsagentur.| Weiter > |
|---|


