Arbeitslosen NETZ Deutschland

  • Increase font size
  • Default font size
  • Decrease font size

Arbeitslose - Recht auf Urlaub?

Benutzerbewertung: / 13
SchwachPerfekt 

Arbeitslose dürfen allerdings nur für maximal drei Wochen in den Urlaub fahren
und während dieser Zeit Ihr Arbeitslosengeld weiter beziehen.

Anders als berufstätige Arbeitnehmer haben Arbeitslose keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch.

Eine Urlaubsreise wird aber nur dann genehmigt, wenn in dieser Zeit keine Aussicht auf
Vermittlung in Arbeit oder Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme besteht.

Da Arbeitslose grundsätzlich für die Agentur für Arbeit täglich erreichbar sein müssen,
muss vor Reiseantritt die Zustimmung ihres Arbeitsvermittlers beantragt und abgewartet werden.

Antragsteller oder Bezieher von Arbeitslosengeld müssen den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit ständig zur Verfügung stehen; sie müssen den Vorschlägen zur beruflichen Eingliederung zeit- und ortsnah Folge leisten können, also für die Arbeitsagentur an jedem Werktag erreichbar sein.

Ein bei der Post gestellter Nachsendeantrag reicht hierfür nicht aus..

Bei einer längeren, aber genehmigten Reise, gibt es ab der vierten Woche keine Leistungen mehr von der Agentur für Arbeit. Bei einer Reisedauer von zusammenhängend mehr als sechs Wochen wird die Zahlung bereits ab dem ersten Urlaubstag eingestellt.

Arbeitslosen, die ohne vorherige Genehmigung verreisen,
wird die Leistung für die Dauer der Abwesenheit versagt und bereits ausgezahltes Geld zurückgefordert. Weitere Einbußen können in einem solchen Fall dadurch eintreten, dass der Krankenversicherungsschutz unterbrochen ist.
Darüber hinaus prüft die Arbeitsverwaltung, ob bei nicht angezeigtem Urlaub eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, die mit einem Bußgeld zu ahnden ist.

Weitere Einschränkung: In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist grundsätzlich kein Urlaub möglich. Begründung: In dieser Zeit seien die Chancen auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt am größten. Hier könne die Agentur einer Reise nur in begründeten Ausnahmefällen zustimmen.

Wichtig und erforderlich:
Die persönliche Rückmeldung nach dem Urlaub zu dem vom zuständigen Arbeitsvermittler genannten Termin. Diesen gesetzten Termin sollten die Urlauber nicht aus dem Auge verlieren,
um keine finanziellen Nachteile zu erleiden.
Die erneute Vorsprache ist nicht zuletzt auch deshalb wichtig, weil viele Betriebe nach dem Ende der Schulferien vermehrt an Einstellungen interessiert sind und damit für die Bewerber oft wieder bessere Aussichten auf einen für sie geeigneten Arbeitsplatz bestehen

Zu all diesen Regelungen gibt es das Image Merkblatt für Arbeitslose
- Ihre Rechte - Ihre Pflichten (1807.2kB)

Es wurde laut Arbeitsagentur allen bei der Arbeitslosmeldung ausgehändigt
 

Aktuelle Foren Beiträge