
Landesarbeitsgericht Hannover
16 Sa 274/07
DStR 2007, 1776
Niedrigere Sozialplanabfindung für ältere Mitarbeiter
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sah in dieser Abstufung weder einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz noch gegen das Antidiskriminierungsgesetz. Die Überlegung des Arbeitgebers, dass ältere Arbeitnehmer wegen der nahenden Rente die Nachteile der Kündigung besser auffangen können als jüngere, hielten die Richter für durchaus sachgerecht.
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