
Oberlandesarbeitsgericht Celle
2 W 116/07
OLGR Celle 2008, 142
Beitritt eines weiteren Mieters zu einem längerfristigen Mietvertrag
Beim Beitritt eines weiteren Mieters zu einem auf mehr als ein Jahr abgeschlossenen Mietvertrag genügt es der Schriftform, wenn der Vermieter mit dem neu eintretenden Mieter unter Bezugnahme auf den Mietvertrag den Beitritt schriftlich vereinbart und der bisherige Mieter formlos zustimmt.
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