Das kommt ganz auf den Einzelfall an...
Dennoch:
hier vier Muster-Beispiele.
Das Arbeitslosengeld II (Alg II) folgt in der Regel dem Arbeitslosengeld.
Das heißt, das Alg II wird dann geleistet, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld erloschen ist.
Das Alg II ist im Gegensatz zum Arbeitslosengeld keine Versicherungsleistung,
sondern eine steuerfinanzierte Fürsorgeleistung für Bedürftige.
I Alleinstehender in den Westdeutschen Bundesländern:
1) Ehemaliges Bruttoeinkommen 2.000 Euro
Arbeitslosengeld II - Arbeitslosenhilfe
- mit Wohngeld - (2004)
Mit Übergangszuschlag 1. Jahr: 741 Euro 709 Euro
Mit Übergangszuschlag 2. Jahr: 696 Euro 709 Euro
Ab dem 2. Jahr dann regulär: 651 Euro 709 Euro
Fazit:
In diesem Fall liegt das Arbeitslosengeld II im ersten Jahr um 32 Euro höher.
Im zweiten Jahr sind es 13 Euro weniger, ab dem dritten Jahr 58 Euro weniger.
2) Ehemaliges Bruttoeinkommen 2.800 Euro
Arbeitslosengeld II
Arbeitslosenhilfe
- mit Wohngeld - (2004)
Mit Übergangszuschlag 1. Jahr: 811 Euro 851 Euro
Mit Übergangszuschlag 2. Jahr: 731 Euro 851 Euro
Ab dem 2. Jahr dann regulär: 651 Euro 851 Euro
Fazit:
Bei höherem Einkommen kommt es - trotz Übergangszuschuss -
zu einem geringeren Einkommen. Das liegt daran, dass der Übergangszuschlag höchstens 160 Euro beträgt.
Im ersten Jahr ist das Einkommen um 40 Euro niedriger, im zweiten um 120 Euro und ab dem zweiten Jahr um 200 Euro.
Grundberechnung Arbeitslosengeld II in den westdeutschen Bundesländern
Regelleistung Alg II: 345 Euro + Zuschlag Unterkunft (mit Miete und Heizung): 306 Euro = Gesamt: 651 Euro
(Angerechnetes Vermögen/Einkünfte: 0 Euro)
II Alleinstehender in den Ostdeutschen Bundesländer:
1) Ehemaliges Bruttoeinkommen 2.000 Euro
Arbeitslosengeld II
Arbeitslosenhilfe
- mit Wohngeld - (2004)
Mit Übergangszuschlag 1. Jahr: 736 Euro 709 Euro
Mit Übergangszuschlag 2. Jahr: 687 Euro 709 Euro
Ab dem 2. Jahr dann regulär: 637 Euro 709 Euro
Fazit:
In diesem Fall liegt Alg II im ersten Jahr um 27 Euro höher.
Im zweiten Jahr sind es 22 Euro wenig, ab dem dritten Jahr dann 72 Euro weniger.
2) Ehemaliges Bruttoeinkommen 2.800 Euro
Arbeitslosengeld II
Arbeitslosenhilfe
- mit Wohngeld - (2004)
Mit Übergangszuschlag 1. Jahr: 797 Euro 851 Euro
Mit Übergangszuschlag 2. Jahr: 717 Euro 851 Euro
Ab dem 2. Jahr dann regulär: 637 Euro 851 Euro
Fazit:
Bei höherem Einkommen kommt es
- trotz Übergangszuschuss - zu einem geringeren Einkommen.
Das liegt daran, dass der Übergangszuschlag höchstens 160 Euro beträgt.
Das Arbeitslosengeld II liegt in diesem Fall im ersten Jahr um 53 Euro niedriger,
im zweiten um 134 Euro und ab dem dritten Jahr um 214 Euro.
Grundberechnung Arbeitslosengeld II in den ostdeutschen Bundesländern
Regelleistung Alg II: 331 Euro + Zuschlag Unterkunft (mit Miete und Heizung):
306 Euro = Gesamt: 637 Euro (Angerechnetes Vermögen/Einkünfte: 0 Euro)
III Rechenbeispiele für Familien und Alleinziehende gibt die Online-Broschüre
"Erste Basisinformationen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende
" Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit"
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