Arbeitsagentur informiert über Änderungen bei ALG II
Die Bundesagentur für Arbeit hat ihr Informationsangebot
zum Arbeitslosengeld II aktualisiert.
Hintergrund sind die zahlreichen seit Anfang August 2006 geltenden Änderungen
im Sozialgesetzbuch (SGB) II, unter anderem zur Anrechnung von Vermögen
und den so genannten Mitwirkungspflichten der Hilfsempfänger.
Das aktualisierte Merkblatt zum Arbeitslosengeld II ist hier als Download erhältlich.
Hilfreich ist auch die Kurzinformation zu den neuen Regeln für Vermögensfreibeträge.
Antragsformulare mit ergänzenden Ausfüllhinweisen bekommen Sie bei der Arbeitsagentur
ebenfalls im Internet hier unter Antragsformular und Ausfüllhinweise
Bitte beachten Sie, dass die Antragsformulare nur bei den Agenturen für Arbeit oder der zuständigen
Arbeitsgemeinschaft (ARGE) eingereicht werden können.
Die Behörden in Optionskommunen verwenden eigene Formulare.
Der komplette Antrag auf Arbeitslosengeld II (ALG II) Seite für Seite hier erklärt.
„Arbeitslosengeld II“ (ALG II)
hat ab dem 01.01.2005 die Arbeitslosenhilfe und teilweise die Sozialhilfe ersetzt.
Seit Juli 2004 erhalten 2,2 Millionen Empfänger von Arbeitslosenhilfe von der
Bundesagentur für Arbeit zentral aus Nürnberg Antragsvordrucke zugesandt.
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Es wurden Anlaufstellen für Fragen eingerichtet und zusätzliches Personal eingestellt,
um den zu erwartenden Ansturm auffangen zu können.
Zeitgleich wurde eine Kundenhotline (01801 – 012012) freigeschaltet.
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Erklärung zu:
- Allgemeine Daten des Antragstellers
- Bedarfsgemeinschaft
- Konten
- Persönliche Verhältnisse
- Familienstand
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