Berufsberatung(§§ 29-31)
Eignungsfeststellung (§ 32)
Berufsorientierung (§ 33) Vermittlungsangebot, Eingliederungsvereinbarung (§ 35)
Vermittlungsgutschein (§ 421g)
Beauftragung privater Arbeitsvermittler (§ 37)
Erstattung von Bewerbungskosten (§ 45 S. 2 Nr. 1) und Fahrkosten im Zusammenhang mit Berufsberatung, Vermittlung, Eignungsfeststellung und Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen (§ 45 S. 2 Nr. 2) in einem bestimmten Rahmen (§ 46)
Maßnahmen der Eignungsfeststellung, Trainingsmaßnahmen (§ 48)
Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung (§§ 53-55 SGB III); dazu gehören so wichtige Dinge wie Übergangsbeihilfen bis zur ersten Lohnzahlung, Reise- und Umzugskostenbeihilfen; einen Teil dieser Leistungen gibt es auch für Azubis, wenn sie vorher als ausbildungssuchend gemeldet waren.
Erstattung von Kosten für berufliche Weiterbildung: Lehrgangskosten (§ 80 SGB III),
Fahrkosten (§ 81 SGB III),
Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung (§ 82 SGB III) und Kosten einer wegen der Abwesenheit notwendigen Kinderbetreuung (§ 83 SGB III)
Für Schwerbehinderte gibt es darüber hinaus weitere Förderungsmöglichkeiten, die Du hier findest.
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