Alle Personen, die zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft gehören, müssen eigene Angaben zu ihrem Einkommen machen.
Deshalb empfiehlt es sich, diese Formularseite für jeden zu kopieren, sodass jeder das Blatt separat ausfüllen kann.
Nicht wundern!
Viele haben gleich mehrere Einnahmequellen.
Mehrere Kreuzchen (bei Ich habe folgendes Einkommen. . .) sind also nichts Außergewöhnliches.
Dennoch können Sie Anspruch auf ALG II haben.
Zum Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung gehört beispielsweise auch der Minijob.
Überschneidung!
Kaum bekannt ist bisher, dass man das neue Arbeitslosengeld II auch zusätzlich zum Arbeitslosengeld (I) beziehen kann.
Denn:
Die Höhe des (normalen) Arbeitslosengeldes ergibt sich aus dem letzten Verdienst.
War der sehr gering, kann es möglich sein, dass das Arbeitslosengeld entsprechend niedrig ist,
sodass zusätzliche Hilfen nötig werden:
ALG II oder jetzt noch aufstockende Sozialhilfe.
Das gilt genauso bei anderen Sozialleistungen (z. B. beim Krankengeld).
Unberücksichtigt!
Zum sonstigen Einkommen gehören nicht das Erziehungsgeld und das Pflegegeld.
Unschädlich:
Es ist noch nicht klar, ob Abfindungen, Steuerrückzahlungen oder die Eigenheimzulage künftig
zum Einkommen oder zum Vermögen gerechnet werden.
Je nachdem gelten unterschiedliche Anrechnungsregeln.
Klar ist jedoch:
Wenn Sie bis Ende November 2004 Abfindungen, Steuerrückzahlungen oder die Eigenheimzulage erhalten,
zählen diese nicht als anrechenbares Einkommen für 2005.
Sie werden aber mitberechnet, wenn es um die Höhe Ihres Vermögens geht (siehe Zusatzblatt 3).
Rückerstattungen:
Wenn der Arbeitgeber Aufwendungen rückerstattet, dann müssen diese auf dem Lohnzettel ausdrücklich ausgewiesen sein,
da sie ansonsten in Ihren Lohn einfließen, der wiederum Ihr ALG II mindert.
Pauschale:
Egal, ob Sie zu Ihrer Arbeitsstelle laufen, mit Auto, Rad, Bus oder Bahn fahren:
Für jeden Kilometer, den Sie als Weg zur Arbeit zurücklegen
(hierbei gilt der kürzeste, direkte Weg) können 6 Cent abgesetzt werden.
Allerdings nur für den Hinweg.
Dies wird von den Einnahmen abgezogen, die Ihr ALG II mindern.
Achtung: Monatskarten für öffentliche Verkehrsmittel sind meist teurer.
Falls Sie mit Bus oder Bahn zur Arbeit fahren, müssen die tatsächlichen Kosten erstattet werden.
Extrablatt beifügen:
Auch Werbungskosten stehen Ihnen zu
(siehe Kleingedrucktes: Entstehen höhere notwendige Ausgaben, müssen diese nachgewiesen werden)
und mindern das Einkommen, welches auf das ALG II angerechnet wird. Es empfiehlt sich,
diese Werbungskosten auf einem Extrablatt aufzulisten.
Tun Sie das nicht, wird automatisch eine Pauschale von 15,33 Euro monatlich abgesetzt.
Nichts verschenken!
Überlegen Sie ganz genau, welcher finanzielle Mehraufwand Ihnen durch Ihre Arbeit entsteht,
den Sie als Werbungskosten absetzen können. In Steuerratgebern finden Sie Beispiele,
die vielleicht auch auf Sie zutreffen, Ihnen aber nicht gleich einfallen:
Berufsbekleidung, Fachliteratur und -zeitschriften, Gewerkschaftsbei- träge, Internetanschluss
(falls Sie zuhause arbeiten), sogar in Folge eines Unfalls auf dem Arbeitsweg entstandene Kosten.
Versichert:
Auch Ihre Ausgaben für gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen (etwa die Kfz-Versicherung) werden vom Einkommen, das angerechnet wird, abgezogen. Hausrat- und private Haftpflichtversicherung sind nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Für solche freiwilligen Versicherungen werden pauschal 30 Euro monatlich von Ihrem Einkommen abgesetzt, auch wenn Sie solche Versicherungen gar nicht abgeschlossen haben.
Riestern lohnt!
Die Mindestbeiträge zur Riester-Rente können Sie ebenfalls vom Einkommen absetzen.
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