Arbeitslosen NETZ Deutschland

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ARGE - Arbeitsgemeinschaften
  • Arbeitsagenturen

    Die Bundesagentur für Arbeit (BA, ehemals Bundesanstalt für Arbeit) ist das Verwaltungsorgan, das in Deutschland für die Arbeitsvermittlung und -förderung sowie die Leistungsgewährung unter anderem des Arbeitslosengeldes zuständig ist. Sie ist eine bundesmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und Anstaltscharakter. Der Sitz der BA ist Nürnberg. Die BA untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

  • ARGE - Arbeitsgemeinschaften nach SGB II

    Arbeitsgemeinschaften zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
    Die Bezeichnungen dieser ARGEn sind bundesweit nicht einheitlich.
    Die ARGEn sind zuständig für die Gruppe der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen.
    Im Gegensatz zu den Agenturen für Arbeit sind die ARGEn meist lokal präsent und nicht zentral verwaltet.
    Im Jahr 2007 soll entschieden werden, ob die ARGEn den Kommunen oder der Agentur für Arbeit direkt zugeordnet werden.

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