BSG Urteil: Weiterhin Regelsatz von 345 Euro im MonatHartz-IV-Empfänger werden vorerst auch weiter mit dem Regelsatzvon 345 Euro im Monat auskommen müssen. Das Bundessozialgericht in Kassel hat am Donnerstag eine Klage gegen die Höhe des Arbeitslosengeldes II und die Anrechnung von Partnereinkommen abgelehnt. (Az: B 11b AS 1/06 R) |
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| Ausf. ALG II Antrag |
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| ALG II und Urlaub |
| Urlaub und ALG II Der Leistungsbereich bei der Agentur für Arbeit stellt klar: „Einen Rechtsanspruch auf Urlaub gibt es für Arbeitslose in der Tat nicht. Die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes greifen nämlich nicht für diesen Personenkreis.“ Sehr wohl könne aber die Agentur für Arbeit einer Urlaubsreise bis zu drei Wochen zustimmen. |
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