
Zitat von
Becker
dann können die ja reinschreiben was sie wollen und ggf. behaupten es wäre nicht angesprochen worden.
Denke da an z.B. Zeitkonten, Nichteinsatzzeiten, Tarifvertrag, Zuschläge, Arbeitszeit, Überstunden, Einsatzgebiet, Fahrzeitenregelung, Fahrkostenerstattung zum Entleiher und zum Verleiher, und noch etliches mehr.
Stimmt es nicht das zum Arbeitsvertrag u.a. die zur Anwendung kommenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen in Schriftform alle vor Arbeitsantritt zur Prüfung übergeben werden müßen?
Vorab soll ich auch noch Personalausweis, Sozialversicherungsausweis, Lohnsteuerkarte, Krankenversicherungsnachweis und Bankverbindung abgeben.
Und wie sieht es mit dem Jobcenter aus. Denen sage ich dann das ich einen mündlichen Vertrag habe (bzw. wissen die das weil sie mich hingeschickt haben und mit der ZAF in Verbindung stehen) Was wenn ich nach ein paar Tagen nicht mehr gebraucht werde. Muß ich dann beim JC wieder die ganze Anmeldeprozedur machen?
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