Guten Tag,
mein Wohngeldantrag wurde leider aus folgender Begründung abgelehnt:
"Beim Bezug von Arbeitslosengeld können keine Werbungskosten berücksichtigt werden"
Der Betrag wurde meinerseits Brutto angeben, also inkl. SV+Steuern, welche ich dann bei den Werbungskosten angegeben hatte.
In Wohngeldrechnern wurde häufig nach Netto-Verdienst gefragt, wo ich dann auch einen Anspruch auf Wohngeld ausgerechnet bekam.
Zudem hab ich im Internet gelesen, dass ALG1 Brutto=Netto bei "solchen" Anträgen angeben werden muss (unseriöse Quellen).
Also die exakte Frage lautet: Wird beim Wohngeldantrag der Netto oder Brutto Betrag angegeben, da hiervon auch meine Wohngeldbestätigung abhängt?
Danke für eure Hilfe.
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