Hallo ihr lieben,
ich ersuche eure Hilfe heut nun wegen eines Kindergeldantrag - Rückwirkend seit 01.03.2012.
1. Der Antrag läuft nun bereits seit August, gut es ist etwas viel Papierkram aber kein Grund mich schmoren zu lassen - wie auch immer. Ich habe heute erneut angerufen und da sagte man mir dass das Jobcenter derzeit ihren Erstattungsanspruch formuliert - ich bezog für eine kurze Zeit (vielleicht insgesamt 6-8 Monate) Kindergeld, jedoch wurde damals vom Jobcenter aus gesagt dass ich sicher sowieso kein Geld erhalte, und deswegen wurde der Antrag ohne Kindergeld durchgewunken.
Seit vielen Monaten, bekomme ich gottseidank kein ALG II mehr, und distanziere mich zufrieden vom Jobcenter.
Frage 1: Kann das Jobcenter wirklich einen EA geltend machen? Ich war immer der Meinung "kein Bezug - keine Forderung?"
Zitat von der Wissensdatenbank der BA:
Grundsätzlich ist Kindergeld (KG) während des Alg II-Bezugs im Anspruchsmonat anzurechnen, da es in diesem auch zufließt (Zuflussprinzip). In Fällen, in denen trotz Kindergeld-Anspruch tatsächlich kein Kindergeld gezahlt wird und der SGB II-Träger deshalb ohne Kindergeld-Anrechnung leistet, ist bei der Familienkasse ein Erstattungsanspruch (EA) anzumelden, so dass bei einer späteren Nachzahlung das Kindergeld direkt an die Grundsicherungsstelle gezahlt wird und so zeitraumidentisch berücksichtigt werden kann.
Wurde kein Erstattungsanspruch angemeldet, fließt die Kindergeld-Nachzahlung in voller Höhe dem Leistungsberechtigten zu.
Eine Aufhebung für die Vergangenheit nach § 48 Abs. 1 Satz 3 SGB X ist hier nicht zulässig, da das SGB II - als besonderer Teil des Sozialgesetzbuchs - keine Berücksichtigung von Einkommen für die Vergangenheit kennt, sondern über § 11 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 SGB II die Anwendung des Zuflussprinzips vorgibt. Die Nachzahlung ist folglich als eine einmalige Einnahme nach den Vorgaben des § 11 Abs. 3 SGB II zu berücksichtigen.
Achtung: Liegt bei Zufluss der Kindergeldnachzahlung kein Leistungsbezug (mehr) vor, besteht keine Möglichkeit, diese zu berücksichtigen!
(http://www.arbeitsagentur.de/web/con...22DSTBAI554369)
Frage 2: - Bekommen die ne Nachzahlung oder nicht?
RANDINFORMATIONEN:
Alter: 20
Eigene Wohnung
Keine BG mit meinen Eltern
Kein Unterhalt meiner Eltern
Voll erwerbstätig und Ausbildungssuchend
Danke für eure Hilfe!![]()
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