Hallo,
ich hoffe, es kennt sich jemand mit diesem nicht alltäglichen Thema aus.
Ich beschäftige mich nun fast genau 1 Jahr mit dem Thema Daytrading (CFDs, Forex/Devisenhandel). Für alle, die das nicht kennen:
Das ist -grob erklärt- so ähnlich wie beim Aktienkauf an der Börse. Nur handelt man dort keine greifbaren Papiere -wie etwa eine Aktie- sondern spekuliert auf steigende oder fallende Kurse.
Dies tu ich momentan auf einem Demo-Konto bei einem Broker mit Hauptsitz in UK.
Anders wie bei deutschen Banken, wird bei einem Gewinn nicht direkt die Abgeltungssteuer abgezogen, sondern man bekommt am Jahresende eine Auflistung über die Gewinn- und Verlusttrades bzw. das Ergebnis. Bei einem Gewinn wäre dann (abzgl. des Freibetrags) die Abgeltungssteuer (25%) + Soli und Kirchensteuer fällig. Alles in allem ca. 30%.
Jetzt geht es mir wieder um das Zuflussprinzip....
Der folgende Text soll nur als Beispiel für eine evtl. Sachlage dienen. Ich schreibe daher nicht immer "Angenommen....". Auch die genannten Summen dienen nur als Beispiel.
Ich leihe mir 2000,00 € von einem Bekannten um damit ein Echtgeld-Konto zu eröffnen.
Direkt morgen kann ich einen Gewinn von 300,00 € verzeichnen. Einen Tag später verliere ich 150,00 €. Das geht nun so weiter, bis am Monatsende 280,00 € als Gewinn überbleiben, die ich mir auch auszahlen lassen würde.
280,00 € abzgl. Steuern etc. = 196,00 €
Diese 196,00 € werde ich dem JC mitteilen.
Nun meine Frage:
Würde das so ausreichen, oder wären schon die ersten 300,00 € (der erste Gewinntrade) interessant für die Berechnung des ALG2?
Ich erinnere nochmal an das Zuflussprinzip.
Als Daytrader meldet man kein Gewerbe an.
lg
Heinrich
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