Die Bundesregierung hat am Mittwoch Korrekturen an der Arbeitsmarktreform Hartz IV beschlossen,
die Einsparungen in Milliardenhöhe bringen sollen.
Das Kabinett billigte den Entwurf des Arbeitsministeriums für ein
"Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende".
Es soll noch im August diesen Jahres in Kraft treten.
Dem Gesetzesentwurf zufolge verspricht sich die Regierung vor allem von der Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs Einsparungen für den Bund von jährlich 1,2 Milliarden Euro. Die Ausgaben für das Arbeitslosengeld II waren im letzten Jahr unerwartet stark angestiegen.
Neuregelungen schon ab August
Im einzelnen sieht das Gesetz vor, dass die zuständigen Stellen Außendienste zur Überprüfung der Bedürftigkeit von ALG-II-Beziehern einrichten. Zugleich werden Rechtsgrundlagen für den Datenabgleich geschaffen, um beispielsweise verschwiegene Einkommens- und Vermögensquellen aufzuspüren. Das Ministerium geht davon aus, dass beispielsweise jede der 356 Arbeitsgemeinschaften durchschnittlich 200 Missbrauchsfälle pro Jahr aufdeckt, was zusammen Einsparungen zwischen 350 und 450 Millionen Euro bringen soll.
Insgesamt werden in diesem Jahr für den Bund 400 Millionen Euro und für die Gemeinden 100 Millionen Euro Einsparungen erwartet. Bezogen auf den Bund, der für das ALG II zur Zeit 24,4 Milliarden Euro jährlich veranschlagt, würde das Einsparungen von fünf Prozent bedeuten.
Strafen folgen sofort
Zugleich sollen die Sanktionen spürbar verschärft werden: Wer sich beispielsweise weigert, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen, dem wird das ALG II um 30 Prozent gekürzt. Weigert er sich innerhalb eines Jahres erneut, wird die Kürzung auf 60 Prozent erhöht.
In der zweiten Sanktionsstufe können auch die Miet- und Heizkosten entsprechend zusammengestrichen werden. Darüber hinaus soll künftig möglichst jedem, der erstmals einen Antrag auf ALG II stellt, ein Angebot zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gemacht werden. Überprüft werden soll damit, ob der Antragsteller überhaupt bereit ist, einen Job anzunehmen.
Neues für eheähnliche Gemeinschaften
Verschärfte Regeln sieht das Gesetz auch für eheähnliche Gemeinschaften vor, die im übrigen auch auf "gleichgeschlechtliche lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften"
angewendet werden sollen.
Vorgesehen ist hier eine Umkehr der Beweislast.
Kriterien sind ein länger als ein Jahr dauerndes Zusammenleben,
das Bestehen einer Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, die gemeinsame Versorgung von Angehörigen, gemeinsame Kinder. Liegt eines dieser Kriterien vor, wird automatisch eine solche Gemeinschaft vermutet und somit von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen. Diese Vermutung kann mit entsprechenden Beweisen widerlegt werden.
Leichte VerbesserungenIn einigen Fällen sind auch leichte Verbesserungen vorgesehen. So wird der Freibetrag für die private Altersvorsorge oder für Lebensversicherungen auf 250 Euro pro Lebensjahr erhöht, während gleichzeitig der Freibetrag für sonstiges Vermögen auf 150 Euro gekürzt wird.
Bisher galten für beide Fälle Freibeträge von 200 Euro je Lebensjahr. Auch sollen laufende Eingliederungsmaßnahmen auch dann weiter gefördert werden, wenn die Hilfebedürftigkeit zwischenzeitlich wegfällt. Klar gestellt wird schließlich auch, dass die Babyerstausstattung - beispielsweise der Kauf eines Kinderwagens - als einmalige Leistung übernommen wird.
Mit Material von REUTERS, AP
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